Zeitungen und Zeitschriften
Haushaltsrechtlich ist zu beachten, dass Zeitschriften und Zeitungen, die nicht nur von Fachleuten, sondern von der breiten Öffentlichkeit gelesen werden, analog dem Steuerrecht dem Privatbereich zuzuordnen sind. Diese sind nicht erstattungsfähig und können auch nicht beschafft werden!
Zeitungen und Zeitschriften, die nicht der oben genannten Kategorie angehören und als Arbeitsexemplare benötigt werden, sind haushaltsrechtlich als Verbrauchsmaterial zu behandeln. Zuständig für die Bestellung ist nicht die Universitätsbibliothek, sondern das Referat VII/5. Für gewünschte Schriften verwenden Sie bitte das Bestellformular für Geschäftsbedarf.
Bitte informieren Sie uns bei Lieferstörungen und gewünschten Unterbrechungen, z. B. in den Semesterferien.