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Förderprogramme und Antragstellung

Während und nach Ihrer Gründung haben Sie die Möglichkeit, sich  von unterschiedlichen externen Einrichtungen unterstützen zu lassen. Eine Auflistung der wichtigsten Förderprogramme finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Wir beraten Sie gerne bei der Auswahl und Antragstellung!

Die inhaltliche Beratung und Begleitung erfolgt durch Helene Schneider.
Bei der formalen Antragsbegleitung unterstützt Sie Nela Träger.

Weitere Förderprogramme und Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie beim Existenzgründungsportal des BMWK.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unterstützt mit dem EXIST-Gründerstipendium innovative technologie- oder wissensbasierte Gründungsideen für ein Jahr.

Wer wird gefördert?

Unter Leitung einer Professorin oder eines Professors als Mentorin oder Mentor:

  • Teams mit zwei bis maximal drei Mitgliedern; ein Mitglied darf auch über eine qualifizierende Berufsausbildung verfügen
  • Studierende, die mindestens die Hälfte des Studiums abgeschlossen haben
  • Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Absolventinnen und Absolventen bis fünf Jahre nach ihrem Abschluss
  • Ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis fünf Jahre nach dem Ausscheiden

Wie wird gefördert?

  • Stipendium zur Sicherung des Lebensunterhalts, je nach Status des Teammitglieds pro Monat:
    • Studierende: 1.000 Euro
    • Absolventinnen und Absolventen mit Hochschulabschluss: 2.500 Euro
    • Promovierte: 3.000 Euro
    • Technische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: 2.000 Euro
  •  Kinderzuschlag 100 Euro pro Monat je Kind
  •  Sachausgaben bis 30.000 Euro (bei Teams mit drei Mitgliedern)
  •  Mittel für Coaching (z. B. zur Strategie, Unternehmensführung- und management, BWL für Jungunternehmer) im Umfang von 5.000 Euro

Wie lange wird gefördert?

1 Jahr

Wann kann die Förderung beantragt werden?

Jederzeit; nur über die Hochschule; Begutachtungsphase ca. 3 Monate

Wie ist der Ablauf?

  1. Beratung durch Helene Schneider
  2. Ideenpapier erarbeiten
  3. Antragsbearbeitung durch Nela Träger

Wo kann ich mich weiter informieren?

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterstützt besonders risikoreiche und aufwendige Entwicklungsarbeiten für herausragende forschungsbasierte Gründungsvorhaben, vorzugsweise handelt es sich um Technologiebereiche mit relativ langen Entwicklungszeiten (z. B. Energie-, Umwelt-, Informations- und Kommunikationstechnologie oder Material- oder Mikrosystemtechnik)

Wer wird gefördert?

Forscherteams von maximal drei Personen, die mindestens einen Diplom- oder Masterabschluss oder Vergleichbares nachweisen können, von denen eine Person auch Technikerin bzw. Techniker oder Laborassistentin bzw. Laborassistent sein darf, sowie eine weitere Person mit betriebswirtschaftlicher Kompetenz

Wie wird gefördert?

  • Personalausgaben für maximal vier Mitglieder
  • Sachausgaben, z. B. für Gebrauchsgegenstände, Verbrauchsmaterial, Vergabe von Aufträgen, Schutzrechte, Coaching usw.
  • Studentische Hilfskräfte
  • Ausgaben/Kosten für studentische Hilfskräfte und Sachausgaben sind im Umfang von 250.000 Euro förderfähig

Wie lange wird gefördert?

18 Monate, bei besonders zeitaufwendigen Entwicklungsvorhaben 36 Monate

Wann kann die Förderung beantragt werden?

Zweimal pro Jahr: 1. bis 31. Januar und 1. bis 31. Juli, nur über die Hochschule, Begutachtungsphase ca. 6 Monate

Wie ist der Ablauf?

  1. Beratung: Helene Schneider
  2. Ideenpapier erarbeiten
  3. Antrag einreichen: Nela Träger

Wo kann ich mich weiter informieren?

Das bayerische Förderprogramm zur Unterstützung des leichteren Übergangs in eine Gründerexistenz (FLÜGGE) des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Energie und Technologie hat es sich zum Ziel gesetzt, Gründungswillige an bayerischen staatlichen Hochschulen in ihrer innovativen Existenzgründung im Bereich Innovation, Forschung und Technologie zu unterstützen.

Wer und was wird gefördert?

FLÜGGE ermächtigt Hochschulen zur Unterstützung von Gründungswilligen,

  • bei der Absicherung ihres innovativen, digitalen Geschäftsmodells, das in einer nachhaltigen Unternehmensgründung münden könnte.
  • die ihr Gründungsvorhaben im Rahmen der EXIST-Förderung aufgrund besonderer technologischer Hausausforderungen nicht zum Abschluss bringen und noch kein Unternehmen gründen konnten.
  • deren technologisch innovativem, anspruchsvollem und risikoreichem Vorhaben im Programm „EXIST-Gründerstipendium“ eine Förderung versagt wurde.

Es werden Vorhaben berücksichtigt, die

  • über den Stand der Technik hinausgehen bzw. im Falle von digitalen Geschäftsmodellen hinreichend neu sind;
  • deutliche Alleinstellungsmerkmale aufweisen;
  • über eine ausreichende Anschlussfähigkeit (positive Fortsetzungsprognose) verfügen.

Wie wird gefördert?

  • Die Unterstützung erfolgt in Form eines Stipendiums für den/die Gründungswilligen und der Übernahme von Sachausgaben der Hochschule bis zu 50 Prozent der ausgereichten Stipendien im Vorhaben.
  • Die Höhe des Stipendiums beträgt pauschal 2.500 Euro je Monat zzgl.. 150 Euro je unterhaltspflichtigem Kind.

Anforderungen, Bewerbung und Ablauf

Weitere Informationen zum Ablauf des Programms und aktuellen Bewerbungsfristen finden Sie auf der Webseite von Bayern Innovativ.

Wo kann ich mich informieren?

  • Beratung und erste Ansprechpartnerin an der Universität Passau: Helene Schneider
  • Fragen zur Antragstellung an der Universität Passau: Nela Träger

Was wird gefördert?

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie unterstützt Vorhaben zur Erforschung Entwicklung technologisch neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Produktionsverfahren und wissensbasierte Dienstleistungen, die mit einem erheblichen Risiko verbunden sind und sich durch einen hohen Innovationsgehalt auszeichnen. Mittelfristig müssen die Vorhaben wirtschaftlich erfolgsversprechend sin, Aussicht auf Erlangung wesentlicher volkswirtschaftlicher Bedeutung haben und in seinen wesentlichen Teilen in Bayern durchgeführt werden. Der Fokus liegt auf der Qualifizierung von Forschungsergebnissen und Erfindungen in den Bereichen der allgemeinen Technologien.

Wie wird gefördert?

Maximal 300.000 Euro pro Vorhaben. Übernahme von bis zu 100% der Personal- und Sachausgaben, Reisekosten sowie in begründeten Ausnahmefällen Fremdleistungen. 

Wie lange wird gefördert?

18 Monate

Wann kann die Förderung beantragt werden?

Wiederholte Förderaufrufe werden veröffentlicht, grundsätzlich 1x im Jahr. Die Einreichung erfolgt über die Transferstellen/-beauftragten der Hochschule.

Wie ist der Ablauf?

  1. Beratung durch Helene Schneider
  2. Ideenpapier erarbeiten
  3. Antrag einreichen: Nela Träger

Wo kann ich mich informieren?

Die BMBF-Fördermaßnahme Validierung des technologischen und gesellschaftlichen Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung - VIP+ möchte signifikante Innovationen ermutigen, indem es die Lücke zwischen ersten Ergebnissen aus der Grundlagenforschung und einer möglichen Anwendung schließt.

Zielgruppe sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die durch VIP+ dabei unterstützt werden, das Innovationspotenzial von Forschungsergebnissen zu prüfen und nachzuweisen sowie mögliche Anwendungsbereiche zu erschließen. So werden die die Voraussetzungen für die Weiterentwicklung von Forschungsergebnissen zu innovativen Produkten, Prozessen oder Dienstleistungen geschaffen.

Die themenoffene Fördermaßnahme unterstützt Vorhaben bis zu drei Jahren mit bis zu 1,5 Millionen Euro. Die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben können individuell bis zu 100% gefördert werden, wobei Hochschulen eine Projektpauschale von 20% gewährt wird. Die Zuwendung soll in der Regel die Summe von 500 000 Euro pro Vorhaben bzw. Verbundprojekt und Jahr nicht überschreiten.

Die Antragstellung kann laufend erfolgen.

Stand: Juli 2018

Was wird gefördert?

Das Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie unterstützt mit dem Start?Zuschuss! technologieorientierte Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung in der Startphase.

Wer wird gefördert?

Unternehmensneugründungen, die folgende drei Kriterien erfüllen

  • aus dem Bereich Digitalisierung
  • deren Gründung maximal 2 Jahre (maßgeblich ist der jeweilige Stichtag des Bewerbungsfristendes) zurückliegt
  • mit einem besonders zukunftsfähigen, innovativen Geschäftsmodell

Wie wird gefördert?

Ausgaben insbesondere für

  •  Miete und Personal,
  •  Markteinführung des Produkts,
  •  Forschung und Entwicklung

Gefördert werden

  • maximal 50% der förderfähigen Ausgaben,
  • maximal 36.000 € im Jahr.
  • Die Förderung erfolgt im Rahmen der De-minimis Verordnung

Wie lange wird gefördert?

für einen Zeitraum von einem Jahr

Wann kann die Förderung beantragt werden?

Im Juli

Wie ist der Ablauf?

1. Stufe: Wettbewerbsverfahren, Bewertung der Bewerbung durch externe Expertenjury
2. Stufe: Ausgewählte Bewerber stellen Förderantrag bei der zuständigen Regierung

Wo kann ich mich weiter informieren?

Was wird gefördert?

Die Europäische Kommission unterstützt angehende europäische Unternehmerinnen und Unternehmer beim Erwerb der nötigen Fähigkeiten, um ein Unternehmen in Europa zu gründen und erfolgreich zu leiten, indem sie eine Zusammenarbeit mit erfahrenen Unternehmerinnen und Unternehmern herstellen. Die Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer erwerben somit Wissen und Geschäftsideen.

Wer wird gefördert?

Personen, die ein eigenes Unternehmen gründen wollen und einen realistischen Geschäftsplan vorlegen können oder die innerhalb der letzten drei Jahre ein eigenes Unternehmen gegründet haben

Wie wird gefördert?

Reise- und Aufenthaltskosten werden bezuschusst.

Wie lange wird gefördert?

Bis zu 6 Monate

Wann kann die Förderung beantragt werden?

Jederzeit über die Webseite des Programms.

Wo kann ich mich weiter informieren?

Gründungsberatungstermin

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Kontakt

Helene Schneider
Helene Schneider
Raum LU8 241
Ludwigstraße 8
94032 Passau
Tel.: +49(0)851/509-1595
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