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Förderprogramme und Antragstellung

Wir unterstützen Sie bei der Beantragung von Fördermitteln für Ihr Gründungsprojekt und beraten Sie u.a. zu folgenden Förderprogrammen (eine nicht abschließende Auflistung):

Die Gründungsteams erhalten für die Dauer von 12 Monaten ein EXIST-Gründungsstipendium zu attraktiven Konditionen, um einen Businessplan auszuarbeiten und sich mit Unterstützung ihrer Hochschule oder Forschungseinrichtung auf ihre Unternehmensgründung vorzubereiten.

Wichtigste Voraussetzung ist, dass es sich bei der geplanten Geschäftsidee um ein innovatives, technologieorientiertes oder wissensbasiertes Produkt mit signifikanten Alleinstellungsmerkmalen und guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten handelt.
Auch Dienstleistungen werden unter diesen Voraussetzungen gefördert. Der Antrag wird über die Hochschule oder Forschungseinrichtung gestellt. 

Wer wird gefördert?

  • Wissenschaftler/innen aus öffentlichen, nicht gewinnorientierten
    • außeruniversitären Forschungseinrichtungen
    • Hochschulen
  • Hochschulabsolventen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter/innen (bis zu fünf Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden).
  • Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben, wobei das Team nicht mehrheitlich aus Studierenden bestehen darf.
  • Gründerteams bis max. drei Personen.
  • Eines der bis zu drei Teammitglieder kann auch mit einer staatlich anerkannten Berufsausbildung als technische Mitarbeiterin/technischer Mitarbeiter gefördert werden. Alternativ kann der Abschluss eines Teammitglieds länger als fünf Jahre zurückliegen.
  • Frauen die über EXIST-Women gefördert wurden bis 5 Jahre nach Förderung

Was wird gefördert?

  • Innovative technologieorientierte Gründungsvorhaben.
  • Innovative wissensbasierte Dienstleistungen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen.

Wie lange wird gefördert?

  • Förderzeitraum: 12 Monate

Wie wird gefördert?

Mehr Informationen unter EXIST-Gründungsstipendium

EXIST-Forschungstransfer unterstützt herausragende forschungsbasierte Gründungsvorhaben, die mit aufwändigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten verbunden sind.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Forscherteams an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen (maximal drei Wissenschaftler/Innen und technische Assistent/Innen) und eine Person mit betriebswirtschaftlicher Kompetenz.

Was ist das Ziel von Förderphase I?

Ziel der ersten Förderphase von EXIST-Forschungstransfer ist es, Entwicklungsarbeiten zum Nachweis der technischen Realisierbarkeit durchzuführen, Prototypen zu entwickeln, den Businessplan auszuarbeiten und schließlich das Unternehmen zu gründen.

Wie lange wird gefördert?

  • Förderzeitraum: 18 Monate
  • für hochinnovative und nachweisbar besonders zeitaufwendigen Entwicklungsvorhaben: 36 Monate

Wie wird gefördert?

Mehr Informationen unter EXIST-Forschungstransfer

Das bayerische Förderprogramm FLÜGGE verfolgt das Ziel, Unternehmensgründungen aus Hochschulen in Bayern im Bereich Innovation, Forschung und Technologie zu unterstützen.

Wer wird gefördert?

Gründungswillige:

  • müssen der antragstellenden Hochschule angehören.
  • sind sie bei der Hochschule beschäftigt, dann darf diese Beschäftigung einen Zeitanteil von höchstens 50 Prozent betragen.
  • Falls sie noch dem Kreis der Studierenden zuzuordnen sind und noch keinen Bachelorabschluss haben, muss mindestens die Hälfte der Regelstudienzeit und ggf. das verpflichtende Praxis-/Auslandssemester abgeleistet sein.
  • Teams, die sich mehrheitlich aus Studierenden ohne Bachelorabschuss zusammensetzen, können nur im Ausnahmefall unterstützt werden.
  • mindestens eine gründungswillige Person muss zu den innehabenden bzw. mitinnehabenden Personen der Nutzungs-/Schutzrechte gehören.

Was wird gefördert?

Die Phase vor und zu Beginn einer innovativen Existenzgründung, insbesondere die Entwicklung marktfähiger innovativer Produkte und Geschäftsmodelle sowie die Gründungsreifmachung.

Konkret beinhaltet dies die Unterstützung der Gründungswilligen,

  1. bei der Absicherung ihres innovativen, auch digitalen Geschäftsmodells, das in einer nachhaltigen Unternehmensgründung münden könnte.
  2. die ihr Gründungsvorhaben im Rahmen der EXIST-Förderung aufgrund besonderer technologischer Herausforderungen nicht zum Abschluss bringen und noch kein Unternehmen gründen konnten.
  3. deren technologisch innovativem, anspruchsvollem und risikoreichem Vorhaben im Programm „EXIST-Gründungsstipendium“ eine Förderung versagt wurde.

Berücksichtigt werden können Vorhaben, die

  • über den Stand der Technik hinausgehen bzw. im Falle von digitalen Geschäftsmodellen hinreichend neu sind,
  • deutliche Alleinstellungsmerkmale aufweisen,
  • über eine ausreichende Anschlussfähigkeit (positive Fortsetzungsprognose) verfügen.

Wie lange wird gefördert?

  • Förderzeitraum: bis zu 12 Monate

Wie wird gefördert?

Mehr Informationen unter FLÜGGE - Voraussetzungen

Das bayerischen Programm zur Förderung der Validierung von Forschungsergebnissen und Erfindungen (Validierungsprogramm) verfolgt das Ziel, technologische Innovationen zu validieren, um deren Potenzial in die industrielle Forschung übertragen zu können.

Zweck dieser Maßnahme ist die beschleunigte Einführung und Verbreitung moderner Technologien und Dienstleistungen in Wirtschaft und Gesellschaft, um angesichts des raschen technologischen Wandels die Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Wirtschaft zu erhöhen und ein angemessenes wirtschaftliches Wachstum sowie einen hohen Beschäftigungsstand zu ermöglichen und zu sichern.

Wer wird gefördert?

  • Bayerische staatliche Hochschulen
  • Antragstellung über Technologietransferstellen oder -beauftragte der Hochschule

Was wird gefördert?

Das Validierungsprogramm unterstützt die Qualifizierung von erfolgversprechenden Forschungsergebnissen und Erfindungen.

  • Vorhaben zur Erforschung und Entwicklung technologisch neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Produktionsverfahren und wissensbasierter Dienstleistungen mit dem Ziel der technologischen Absicherung einer künftigen Verwertung
  • Unter Verwertung ist hier insbesondere die technologische und wirtschaftliche Anschlussfähigkeit, insbesondere der Transfer in die industrielle Forschung, zu verstehen.
  • Das Validierungsprogramm ist technologieoffen.

Wie lange wird gefördert?

  • Projektdauer: bis zu 18 Monate

Wie wird gefördert?

Mehr Informationen unter Validierungsförderung - Voraussetzungen

Das Förderprogramm „Validierung des technologischen und gesellschaftlichen Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung – VIP+“ lädt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Disziplinen ein, aus der Welt der Forschung heraus den ersten Schritt in Richtung wirtschaftlicher Wertschöpfung oder gesellschaftlicher Anwendung zu gehen, und das Innovationspotential der eigenen Forschungsergebnisse zu prüfen, nachzuweisen und zu bewerten.

Wer wird gefördert?

  • Forscherinnen und Forscher aus Hochschulen, aus außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die von Bund und Ländern gemeinsam finanziert werden, sowie aus Bundeseinrichtungen mit FuE-Aufgaben

Was wird gefördert?

  • themenoffen für alle Disziplinen
  • Seit 2014 wird mit der Validierungsförderung VIP+ neben natur- und technikorientierten Wissenschaftsdisziplinen auch verstärkt die Validierung von Ergebnissen aus den geistes-, sozial- und kulturwissenschaftlichen Fächern unterstützt.

Wie lange wird gefördert?

  • Förderzeitraum: bis zu 3 Jahre

Wie wird gefördert?

Mehr Informationen unter VIP+

Weitere Förderprogramme und Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie beim Existenzgründungsportal des BMWK.

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Porträt Helene Schneider
Helene Schneider
Gründungsberaterin
Raum LU8 241
Ludwigstraße 8
94032 Passau

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