Newsletter Familienservice Februar 2021

Liebe Familien,
wir hoffen, dass Sie gut in das noch neue Jahr 2021 gekommen sind. Für die kommenden Wochen wünschen wir Ihnen weiterhin gutes Durchhaltevermögen und die notwendige Unterstützung!
Herzlich
Ihr Familienservice
Unsere Themen:
Familienservice der Universität Passau: Beratungsangebot für Familien während Corona
Haben Sie als studierende oder beschäftigte Person der Universität Passau ein Anliegen zur Vereinbarkeit von Studium bzw. Beruf und Familie, speziell unter den aktuell erschwerten Rahmenbedingungen aufgrund der Corona-Situation?
Kontaktieren Sie uns per E-Mail an familienservice@uni-passau.de oder telefonisch unter +49 851 509-1026.
Einzelfallbezogen werden wir Sie dabei unterstützen, geeignete Lösungen zu finden, die Ihnen in dieser herausfordernden Zeit die bestmögliche Entlastung bieten können.
Kinderschutzbund Passau: Sozialpädagogische Beratung
Der Kinderschutzbund Passau bietet für Familien eine kostenlose sozialpädagogische Beratung im Rahmen einer Videosprechstunde an. Hierbei handelt es sich um ein offenes Gesprächsangebot, um in einem professionellen Rahmen Gehör und Rat zu finden. Probleme und schwierige Lebenssituationen können offen besprochen werden.
In der Beratung wird versucht, gemeinsam Lösungen zu finden. Die Inhalte der Beratung unterliegen der Schweigepflicht.
Die Videosprechstundentermine finden donnerstags von 10:30 bis 11:30 Uhr statt.
Eine vorherige Anmeldung per Telefon oder E-Mail ist erforderlich. Nach der Anmeldung bekommen Sie einen Link für die Beratung zugeschickt.
Kontakt: +49 (0)851-2559 oder mail@kinderschutzbund-passau.de
Mehr Informationen auf der Webseite des Kinderschutzbundes Passau
Kleiderladen des Kinderschutzbundes Passau: Ausgabe von Kinderbekleidung für dringende Fälle
Der Kleiderladen des Kinderschutzbundes ist bis einschließlich 14. Februar 2021 geschlossen. In dringenden Fällen packt das Team des Kleiderladens gerne Notfallpakete mit den wichtigsten Kleidungsstücken für Ihre Kinder. Bitte nehmen Sie dafür telefonisch Kontakt mit dem Kinderschutzbund Passau auf unter +49 (0)851-2559.
Die Abgabe von Kleidung im Kinderladen ist b. a. W. nicht möglich.
Bundestag beschließt Gesetzesreform zum Elterngeld
Das Elterngeld soll noch flexibler, partnerschaftlicher und einfacher werden – durch mehr Teilzeitmöglichkeiten, weniger Bürokratie und mehr Elterngeld für Frühchen. So sollen Eltern unterstützt werden, Familienleben und Beruf noch besser zu vereinbaren. Am 29.01.2021 hat der Bundestag das „Zweite Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes“ beschlossen. Die Regelungen sollen zum 1. September 2021 in Kraft treten.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Die zulässige Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit wird von 30 auf 32 Wochenstunden angehoben. Auch der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern unterstützt, kann künftig mit 24 bis 32 Wochenstunden (statt mit bisher 25 bis 30 Wochenstunden) bezogen werden.
- Die Höhe des Elterngeldes für teilzeitarbeitende Eltern verändert sich nicht, wenn diese Einkommensersatzleistungen beziehen, wie z. B. Kurzarbeiter*innengeld oder Krankengeld. Bisher hat sich dadurch die Höhe des Elterngeldes reduziert.
- Eltern, die den Partnerschaftsbonus beziehen und wegen der Corona-Pandemie nicht wie geplant parallel in Teilzeit arbeiten konnten, müssen den Partnerschaftsbonus nicht zurückzahlen. Diese Corona-Sonderregelung wurde zum 1. März 2020 eingeführt und wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
- Mehr Elterngeld für besonders Frühgeborene: Wird ein Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin geboren, erhalten die Eltern einen zusätzlichen Monat Elterngeld. Neu ist: Wird das Kind acht Wochen zu früh geboren, gibt es zwei zusätzliche Elterngeldmonate, bei 12 Wochen drei und bei 16 Wochen vier.
- Zur Finanzierung der Verbesserungen sollen künftig nur noch Eltern, die gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von 300.000 Euro oder weniger im Jahr verdienen, Elterngeld erhalten. Bisher lag die Grenze für Paare bei 500.000 Euro. Für Alleinerziehende liegt die Grenze weiterhin bei 250.000 Euro.
Ausführlichere Informationen zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/zweites-gesetz-zur-aenderung-des-bundeselterngeld--und-elternzeitgesetzes/147674
Informationen zum Elterngeld allgemein:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elterngeld/elterngeld-und-elterngeldplus/73752
Familienreport 2020: Familienleben in Deutschland in Corona-Zeiten
Wie ist es Familien im ersten Lockdown in 2020 ergangen? Wie hat sich ihr Einkommen entwickelt? Und wie steht es um die Familienfreundlichkeit der Unternehmen? Antworten darauf und auf weitere Fragen möchte der Familienreport 2020 und eine Eltern-Corona-Befragung des Bundesfamilienministeriums aus dem Frühjahr 2020 bieten, unter
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienreport-2020-corona-eltern-befragung.
Haben Sie Anregungen oder Wünsche bezüglich des Newsletters?
Schicken Sie uns diese an: familienservice@uni-passau.de