Gründungszeit

Dank der Gründungszeit können Sie sich auch schon während Ihres Studiums intensiv mit der Gründung Ihres Unternehmens beschäftigen: Sie können bis zu zwei Urlaubssemester beantragen und sich somit in Vollzeit auf Ihr Start-up konzentrieren. Während Ihrer Gründungszeit unterstützen wir Sie mit mehreren Beratungsgesprächen und machen Sie und Ihr Start-up fit für einen erfolgreichen Start!
Prüfung des Potentials
Unsere Gründungsberatung prüft Ihr Gründungsvorhaben hinsichtlich
- seines Potentials
- seiner Plausibilität
- des aktuellen Stands
Falls Sie vor der Beantragung noch Fragen zu ihrer Geschäftsidee haben, vereinbaren Sie gerne einen persönlichen Beratungstermin über das Sekretariat der Abteilung IV: Transfer und Qualifizierung.
Beantragung der Urlaubsemester
Reichen Sie bitte mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Urlaubssemester den entsprechenden Antrag beim Studierendensekretariat ein. Maximal sind zwei Urlaubsemester möglich.
Beratung
Wurde Ihre Gründungszeit genehmigt, finden während des gesamten Zeitraums drei weitere Beratungstermine statt:
1. Treffen (innerhalb der ersten drei Wochen der Gründungszeit):
Organisatorische Aspekte und Ablauf
2. und 3. Treffen:
a. Fortschritt der Unternehmensgründung
b. Umfassende Gründungsberatung
c. Vernetzung zu anderen Gründerinnen und Gründern, Beraterinnen und Beratern erfahrenen Entrepreneuren und Enterpreneurinnen sowie Kapitalgebern und Kapitalgeberinnen
Bericht
Zwei Wochen vor Abschluss Ihrer Gründungszeit verfassen Sie einen Bericht, in dem Sie (auf maximal zwei DIN A4-Seiten) Ihre Fortschritte bei der Gründung festhalten und den geplanten weiteren Verlauf skizzieren. Diesen reichen Sie bei Ihrer Gründungsberatung ein.
Anmerkung: Aufgrund gesetzlicher Visa-Bestimmungen kann die Gründungszeit nicht von Studierenden in Anspruch genommen werden, die sich mit einem Visum in Passau aufhalten.