Dank der Gründungszeit können Sie sich auch schon während Ihres Studiums intensiv mit der Gründung Ihres Unternehmens beschäftigen.
Sie können bis zu zwei Urlaubssemester beantragen und sich somit in Vollzeit auf Ihre Gründungsidee konzentrieren. Während Ihrer Gründungszeit begleiten wir Sie beratend und machen Sie und Ihr Gründungsprojekt fit für einen erfolgreichen Start.
Unsere Gründungsberatung prüft Ihr Gründungsvorhaben hinsichtlich:
Bitte vereinbaren Sie hierfür frühzeitig einen persönlichen Beratungstermin:
Reichen Sie bitte mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Urlaubssemester den entsprechenden Antrag beim Studierendensekretariat ein. Maximal sind zwei Urlaubsemester möglich.
Wurde Ihre Gründungszeit genehmigt, finden weitere Beratungstermine statt, u a. zu folgenden Themen:
Zwei Wochen vor Abschluss Ihrer Gründungszeit verfassen Sie einen Bericht, in dem Sie (auf maximal zwei DIN A4-Seiten) Ihre Fortschritte währen der Gründungszeit festhalten und den geplanten weiteren Verlauf skizzieren. Diesen reichen Sie bei Ihrer Gründungsberatung ein.
Anmerkung: Aufgrund gesetzlicher Visa-Bestimmungen kann die Gründungszeit nicht von Studierenden in Anspruch genommen werden, die sich mit einem Visum in Passau aufhalten.
Gerne unterstützen wir Sie, liebe Gründungsbegeisterte, auf Ihrem Weg zu Ihrem eigenen Start-up.