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Gründungszeit

Dank der Gründungszeit können Sie sich auch schon während Ihres Studiums intensiv mit der Gründung Ihres Unternehmens beschäftigen.

Sie können bis zu zwei Urlaubssemester beantragen und sich somit in Vollzeit auf Ihre Gründungsidee konzentrieren. Während Ihrer Gründungszeit begleiten wir Sie beratend und machen Sie und Ihr Gründungsprojekt fit für einen erfolgreichen Start.

So Funktioniert die Gründungszeit

1. Prüfung des Potentials

Unsere Gründungsberatung prüft Ihr Gründungsvorhaben hinsichtlich:

  • seines Potentials
  • seiner Plausibilität
  • des aktuellen Stands

Bitte vereinbaren Sie hierfür frühzeitig einen persönlichen Beratungstermin:

2. Beantragung des Urlaubsemesters

Reichen Sie bitte mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Urlaubssemester den entsprechenden Antrag beim Studierendensekretariat ein. Maximal sind zwei Urlaubsemester möglich.

3. Beratung

Wurde Ihre Gründungszeit genehmigt, finden weitere Beratungstermine statt, u a. zu folgenden Themen:

  • vertiefte und umfassende Gründungsberatung
  • Entwicklung des Gründungsprojekts
  • Vernetzung mit anderen Gründerinnen und Gründern, Beraterinnen und Beratern, erfahrenen Entrepreneurinnen und Entrepreneuren sowie Kapitalgeberinnen und Kapitalgebern

4. Bericht

Zwei Wochen vor Abschluss Ihrer Gründungszeit verfassen Sie einen Bericht, in dem Sie (auf maximal zwei DIN A4-Seiten) Ihre Fortschritte währen der Gründungszeit festhalten und den geplanten weiteren Verlauf skizzieren. Diesen reichen Sie bei Ihrer Gründungsberatung ein.

Anmerkung: Aufgrund gesetzlicher Visa-Bestimmungen kann die Gründungszeit nicht von Studierenden in Anspruch genommen werden, die sich mit einem Visum in Passau aufhalten.

Kontakt zur Gründungs­beratung

Porträt Helene Schneider
Helene Schneider
Gründungsberaterin
Raum LU8 241
Ludwigstraße 8
94032 Passau

Gerne unterstützen wir Sie, liebe Gründungsbegeisterte, auf Ihrem Weg zu Ihrem eigenen Start-up.

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