Als Ort des Wissens, der kritischen Reflexion und der Innovation sehen wir als Universität Passau es als unsere Aufgabe und Chance, Künstliche Intelligenz aktiv und verantwortungsvoll mitzugestalten. Es geht uns darum, die vielfältigen Potenziale von KI für unsere akademische Gemeinschaft zu erschließen, unsere Mitarbeitenden zu befähigen, kompetent und kritisch mit KI umzugehen, und gleichzeitig die ethischen, gesellschaftlichen und rechtlichen Herausforderungen proaktiv zu adressieren, um mündige Absolventinnen und Absolventen für ihre berufliche Entwicklung vorzubereiten.
Hier finden Sie Lernmaterialien wie Kurse und E-Learning-Angebote, die den Einstieg in KI-Systeme erleichtern, untergliedert in Grundlagenverständnis, Anwenderwissen sowie ethische und rechtliche Rahmenbedingungen.
Der vielfältige Einsatz von KI bietet zahlreiche Vorteile, sofern die grundlegenden Compliance-Regelungen beachtet werden.
Am 1. August 2024 ist die EU-KI-Verordnung (EU-KI-VO; Artificial Intelligence Act – AI Act) in Kraft getreten und enthält Regelungen zu Künstlicher Intelligenz. Zweck der EU-KI-VO ist es, die Einführung einer auf den Menschen ausgerichteten und vertrauenswürdigen künstlichen Intelligenz (KI) zu fördern und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit und die in der Charta verankerten Grundrechte, einschließlich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Umweltschutz, vor schädlichen Auswirkungen von KI-Systemen in der Union zu gewährleisten und die Innovation zu unterstützen, Art. 1 Abs. 1 EU-KI-VO. Als europäische Verordnung gilt die EU-KI-VO unmittelbar im Gebiet der Europäischen Union und somit auch für bayerische Universitäten, die KI-Systeme entwickeln, bereitstellen oder nutzen.
Die KI-VO gilt grundsätzlich ab dem 02. August 2026; jedoch ist der Geltungsbeginn einiger Vorschriften stufenweise geregelt. So gelten die Allgemeinen Bestimmungen (Kapitel 1 der KI-VO) sowie die Bestimmungen zu verbotenen Praktiken im KI-Bereich (Kapitel 2 der KI-VO) bereits seit dem 02. Februar 2025. Ab dem 02. August 2025 gelten einige Vorschriften insbesondere zu Hochrisiko-KI-Systemen, zu KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck, sowie zu Governance.
Zu den ersten umzusetzenden Pflichten zählen somit die Vorgaben des Art. 4 KI-VO zur KI-Kompetenz sowie die Einhaltung der in Art. 5 KI-VO festgelegten Verbote bestimmter KI-Praktiken.
Die Forschung an der Universität Passau untersucht Künstliche Intelligenz aus technischer, gesellschaftlicher und rechtlicher Perspektive. Die Projekte geben einen Einblick in aktuelle Schwerpunkte und Ansätze.
Danke, dass Sie so offen mit uns waren. An unserer Umfrage im Juni 2025 beteiligten sich Studierende (37 %), der wissenschaftliche Bereich (28 %) sowie Mitarbeitende aus den wissenschaftsunterstützenden Diensten und zentralen Einrichtungen (35 %). Wir hatten viel zu lesen:
Der zentrale Wunsch, der sich durch Lehre, Verwaltung und Studium zieht, ist die „Arbeitserleichterung bei Routineaufgaben“, von der „Unterstützung bei der Erstellung von Texten“ bis hin zur gezielten „Hilfe bei Prüfungsvorbereitung“. Um diese Potenziale zu heben, sind für Sie klare „rechtliche Rahmenbedingungen“ und ein einfacher „Zugang zu professionellen Lösungen“ entscheidend. Wir nehmen diese Impulse auf und entwickeln nun gemeinsam mit Ihnen gezielt Angebote, die die gesamte Universität voranbringen.
Sie haben Fragen rund um den Einsatz von KI? Wir versuchen, Antworten für Sie bereitzustellen oder vermitteln Sie an die passenden Ansprechpersonen.