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KI-Kompetenz an der Universität Passau

KI-Kompetenz an der Universität Passau

Auf dieser Seite finden Sie Lernressourcen, Handreichungen und Empfehlungen rund um den Erwerb von KI-Kompetenz (AI Literacy) für den wissenschaftlichen sowie den wissenschaftsstützenden Bereich. 

Diese Homepage ist im Aufbau befindlich und wird schrittweise erweitert.

Was ist KI-Kompetenz?

KI-Kompetenz im Sinne der KI-Verordnung beschreibt die "Fähigkeiten, die Kenntnisse und das Verständnis, die es Anbietern, Betreibern und Betroffenen unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Rechte und Pflichten im Rahmen dieser Verordnung ermöglichen, KI-Systeme sachkundig einzusetzen sowie sich der Chancen und Risiken von KI und möglicher Schäden, die sie verursachen kann, bewusst zu werden."
(AI Act/KI-Verordnung, Artikel 3 (56))

Unsere Verantwortung als Universität Passau

Als Ort des Wissens, der kritischen Reflexion und der Innovation sehen wir als Universität Passau es als unsere Aufgabe und Chance, Künstliche Intelligenz aktiv und verantwortungsvoll mitzugestalten. Es geht uns darum, die vielfältigen Potenziale von KI für unsere akademische Gemeinschaft zu erschließen, unsere Mitarbeitenden zu befähigen, kompetent und kritisch mit KI umzugehen, und gleichzeitig die ethischen, gesellschaftlichen und rechtlichen Herausforderungen proaktiv zu adressieren, um mündige Absolventinnen und Absolventen für ihre berufliche Entwicklung vorzubereiten.

Lernressourcen zu KI-Kompetenz

Hier finden Sie Lernmaterialien wie Kurse und E-Learning-Angebote, die den Einstieg in KI-Systeme erleichtern, untergliedert in Grundlagenverständnis, Anwenderwissen sowie ethische und rechtliche Rahmenbedingungen.

Hinweise zur Nutzung von KI

Der vielfältige Einsatz von KI bietet zahlreiche Vorteile, sofern die grundlegenden Compliance-Regelungen beachtet werden.

Am 1. August 2024 ist die EU-KI-Verordnung (EU-KI-VO; Artificial Intelligence Act – AI Act) in Kraft getreten und enthält Regelungen zu Künstlicher Intelligenz. Zweck der EU-KI-VO ist es, die Einführung einer auf den Menschen ausgerichteten und vertrauenswürdigen künstlichen Intelligenz (KI) zu fördern und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit und die in der Charta verankerten Grundrechte, einschließlich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Umweltschutz, vor schädlichen Auswirkungen von KI-Systemen in der Union zu gewährleisten und die Innovation zu unterstützen, Art. 1 Abs. 1 EU-KI-VO. Als europäische Verordnung gilt die EU-KI-VO unmittelbar im Gebiet der Europäischen Union und somit auch für bayerische Universitäten, die KI-Systeme entwickeln, bereitstellen oder nutzen.

Die KI-VO gilt grundsätzlich ab dem 02. August 2026; jedoch ist der Geltungsbeginn einiger Vorschriften stufenweise geregelt. So gelten die Allgemeinen Bestimmungen (Kapitel 1 der KI-VO) sowie die Bestimmungen zu verbotenen Praktiken im KI-Bereich (Kapitel 2 der KI-VO) bereits seit dem 02. Februar 2025. Ab dem 02. August 2025 gelten einige Vorschriften insbesondere zu Hochrisiko-KI-Systemen, zu KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck, sowie zu Governance.

Zu den ersten umzusetzenden Pflichten zählen somit die Vorgaben des Art. 4 KI-VO zur KI-Kompetenz sowie die Einhaltung der in Art. 5 KI-VO festgelegten Verbote bestimmter KI-Praktiken.

Forschungs-Portfolio

Die Forschung an der Universität Passau untersucht Künstliche Intelligenz aus technischer, gesellschaftlicher und rechtlicher Perspektive. Die Projekte geben einen Einblick in aktuelle Schwerpunkte und Ansätze.

Arbeitsgruppe AI Literacy

Die Arbeitsgruppe AI Literacy bündelt Lernressourcen und fungiert als Ansprechpartnerin rund um KI-Kompetenz an der Universität Passau.

Sie haben gesprochen: Umfrage zum Einsatz von generativer KI an der Universität Passau (Stand Juni 2025)

Danke, dass Sie so offen mit uns waren. An unserer Umfrage im Juni 2025 beteiligten sich Studierende (37 %), der wissenschaftliche Bereich (28 %) sowie Mitarbeitende aus den wissenschaftsunterstützenden Diensten und zentralen Einrichtungen (35 %). Wir hatten viel zu lesen:

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Mal haben Sie sich die Zeit genommen, um eine Antwort für uns zu formulieren

Der zentrale Wunsch, der sich durch Lehre, Verwaltung und Studium zieht, ist die „Arbeitserleichterung bei Routineaufgaben“, von der „Unterstützung bei der Erstellung von Texten“ bis hin zur gezielten „Hilfe bei Prüfungsvorbereitung“. Um diese Potenziale zu heben, sind für Sie klare „rechtliche Rahmenbedingungen“ und ein einfacher „Zugang zu professionellen Lösungen“ entscheidend. Wir nehmen diese Impulse auf und entwickeln nun gemeinsam mit Ihnen gezielt Angebote, die die gesamte Universität voranbringen.

Sprechen Sie uns gerne an!

Prof. Dr. Harald Kosch
Prof. Dr. Harald Kosch
Raum ITZ/IH 251
Innstraße 41
94032 Passau
Tel.: +49(0)851/509-3060
Fax: +49(0)851/509-1002
Prof. Dr. Bettina Noltenius
Prof. Dr. Bettina Noltenius
Raum NK 535
Innstraße 41
94032 Passau
Tel.: +49(0)851/509-2230
Fax: +49(0)851/509-1002
Dorothea Will
Dorothea Will
Raum IG 307
Tel.: +49(0)851/509-1051
Kathrin Bernecker
Kathrin Bernecker
Raum N12 116
Innstr. 41
94032 Passau
Tel.: +49(0)851/509-7124

Sie brauchen Beratung?

Sie haben Fragen rund um den Einsatz von KI? Wir versuchen, Antworten für Sie bereitzustellen oder vermitteln Sie an die passenden Ansprechpersonen.

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