Schwerbehindertenvertretung (SBV)
Die Schwerbehindertenvertretung hat die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben in der Dienststelle zu fördern und deren Interessen zu vertreten (§ 178 Abs. 1 SGB IX).
Begleitung und Unterstützung:
- Schwerbehinderte Personen haben das Recht bei allen Angelegenheiten, die sie betreffen, uns zu beteiligen.
- Wir bieten Gesprächsmöglichkeiten an und unterstützt bei Schwierigkeiten.
Beschwerden und Anregungen:
- Wir vertreten Ihre Interessen und nehmen Ihre Anregungen und Beschwerden entgegen und prüfen diese auf ihre Berechtigung. Durch Verhandlungen mit Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen suchen wir für Sie nach Lösungen, die für beide Seiten vertretbar sind.
Überwachung geltender Regelungen
- Wir wachen über die Einhaltung von Gesetzen, Tarifverträgen, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen zugunsten schwerbehinderter Menschen an der Universität Passau. Wir verteten die Interessen der schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen auch bei Maßnahmen, die die Universität plant.
Information der Schwerbehindertenvertretung
- Der Arbeitgeber hat die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Personen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor jeder Entscheidung anzuhören. Die Durchführung oder der Vollzug einer Entscheidung ohne Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung ist auszusetzen und die Entscheidung innerhalb von sieben Tagen nachzuholen bzw. durch eine entsprechende Lösung zu ersetzen.
Bewerbungsverfahren
- Bei Bewerbungen schwerbehinderter Menschen erhalten wir Einsicht in die entscheidungsrelevanten Teile der Bewerbungsunterlagen und werden in die Vorstellungsgespräche eingebunden.
SBV Wahl am 07.10.2026
Nachfrist für Einreichung von Wahlvorschlägen
Innerhalb von zwei Wochen seit Erlass des Wahlausschreibens vom 03.08.26 ist keine der Anzahl der zu wählenden stellvertretenden Mitglieder entsprechende Zahl von gültigen Wahlvorschlägen für die Wahl der stellvertretenden Mitglieder der SBV beim Wahlvorstand eingegangen
Wir bitten die Wahlberechtigten, innerhalb einer Nachfrist von einer Woche, also spätestens am 02.09.26, 24 Uhr schriftliche Wahlvorschläge beim Wahlvorstand einzureichen. Auf die Angaben im Wahlausschreiben vom 03.08.26 betreffend Inhalt und Form der Wahlvorschläge wird hingewiesen.
Geht auch innerhalb der Nachfrist kein gültiger Wahlvorschlag für weitere stellvertretende Mitglieder ein, so wird die Zahl der zu wählenden stellvertretenden Mitglieder auf die vorliegenden gültigen Wahlvorschläge begrenzt.
Die Aushänge dazu wurden in folgenden Gebäuden angebracht:
Innstr. 29, 33. 40, 41, 43, 27, HK12, KT
Aushang: Nachfrist
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
am 03.10.2026 endet meine reguläre vierjährige Amtszeit als Ihre/Eure Schwerbehindertenvertretung (SBV). Während dieser Zeit durfte ich viele von Ihnen/Euch ich in mehr oder weniger schwierigen Situationen begleiten. Für das mir entgegengebrachte Vertrauen möchte ich mich zunächst herzlich bedanken! Auf Grund des personellen Engpasses in der SBV haben mir einige von Euch bei verschiedenen Aufgabengebieten mit Rat und Tat zur Seite gestanden. Auch dafür ein herzliches Dankeschön! Gemeinsam haben wir viele Hürden gemeistert! Der vertrauensvolle Austausch mit Ihnen/Euch, dem Personalrat und der Verwaltung war eine starke Basis.
Aus personellen Gründen habe ich mich für eine reine Briefwahl entschieden. Um die rechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten und damit die Wahl am 07.10.26 rechtskonform (unter Einhaltung aller Fristen) durchgeführt werden kann, habe ich am Montag, den 03.08.26, alle vom Gesetzgeber verlangten Veröffentlichungen (incl. Unterschriften), per Aushang an den schwarzen Brettern (also für alle Bediensteten öffentlich zugängig) in den Gebäuden Innstraße 27, 29, 33, 40, 41, 43, HK12 und KT, vorgenommen. Ich denke einige haben sie bereits gelesen.
Um noch einmal auf die Wahl aufmerksam zu machen, finden Sie/ findet Ihr im Anschluss das Wahlausschreiben, die Information über die Auslegung der Liste der Wahlberechtigten und die Wahlordnung ( alle nicht unterschrieben).
Bitte beachten Sie/beachtet, dass die formlosen schriftlichen Wahlvorschläge (an: SBV, Innstraße 43) bis 17.8.26 abgegeben werden müssen, s. „§ 6 Wahlvorschläge“ der beigefügten Wahlordnung. Es können ein Bewerber oder eine Bewerberin als SBV und bis zu drei Bewerber*innen als stellvertretende Mitglieder vorgeschlagen werden. Ein Wahlvorschlag muss von mind. 3 wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Einsichtnahme der wahlberechtigten Personen: s. beigefügte Information über die Auslegung der Liste, Auslage im Personalbüro, Innstraße 41, VW, Raum 224, 08:30 – 12:00 Uhr).
Die Briefwahlunterlagen werde ich am 09./10. September per Hauspost verschicken und diese müssen dann bis spätestens 07.10.26, 13:00 Uhr bei der SBV eingegangen sein. Sollten/Solltet Sie/Ihr in diesem Zeitraum nicht an der Uni sein, dann schicken Sie/schickt mir Ihre/Eure private Adresse, damit ich Ihnen/Euch die Briefwahlunterlagen zusenden kann.
Ich wünsche Ihnen/Euch noch wunderschöne Sommertage.
Wichtige und nützliche Links
Interna der Universität Passau:
- Barrierefreie Internetseiten
- Beratung für behinderte und chronisch kranke Studierendean der Uni Passau
Studieren mit Behinderung und chronischen Krankheiten - Broschüre für Lehrende - Bewerbungs- und Berufungsverfahren: Beiteiligung der SBV
- Diversity und Gleichstellung an der Uni Passau
Webseite der Stabsstelle - Integrationsvereinbarung für die Uni Passau
- Merkblatt Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung
Externe Links:
- Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e. V.
Verantwortlicher für den Landkreis Rottal-Inn: E-Mail: holger.lang@bbsb.org - Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat: Broschüre Inklusionsrichtlinien (nach unten scrollen)
Broschüre: Bayerische Inklusionsrichtlinien und DAISY_Hörbuch dazu - Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung
- Beauftrager der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung
- Intergationsfachdienst Passau
- Krebsberatungsstelle Passau
Flyer der Krebsberatunsstelle Passau
Infoblatt über CARES-Studie (Untersuchung eines neu entwickelten Beraturngsangebots zur Unterstützung von Krebserkrankten bei der beruflichen Wiedereingliederung) - Teilhaberichtlinien des Bayerischen Staatsministeriums
- Zentrum Bayern Familie und Soziales: Antrag GdB
Veranstaltungen
Leider haben wir zur Zeit keine Informationen für Euch!
- Arzt-Sprechstunden 2023 zum Thema Krebs an der Krebsberatungsstelle Passau
- ALPAKA-Wanderung mit Sir Paul und seinen tierischen Freunden (01.07.23, Anmeldung bis 25.06.23), Veranstalter: Krebsberatungsstelle Passau)
- Hofbesichtigung Aronia-Beere (26.05.23, Anmeldung bis 18. Mai 2023, Veranstalter: Krebsberatungsstelle Passau)
Sie haben Fragen?
Sollten Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, Fragen zu den genannten Angelegenheiten oder zu Antragstellungen haben, sprechen Sie uns bitte an. Wir behandeln Ihr Anliegen selbstverständlich streng vertraulich.