Schwerbehindertenvertretung

Die Ansteckung mit dem Corona-Virus stellt ein erhöhtes Gesundheitsrisiko für Sie dar?
Einem erhöhten Gesundheitsrisiko sind Kolleginnen und Kollegen mit Vorerkrankungen (z.B. Leukämie, Diabetes, Lungenerkrankungen, Immunschwäche,..) ausgesetzt.
Sollten Sie betroffen sein, wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt oder Ihre Ärztin. Klären Sie, ob und ggf. welche Maßnahmen (z.B. kein Publikumsverkehr, keine Arbeit in Servicestellen, Heimarbeit, etc.) erforderlich sind. In der Regel wird von einer Bescheinigung Ihres Arztes bzw. Ihrer Ärztin abgesehen, eine Begründung von Ihnen ist erforderlich. Bitte besprechen Sie die Maßnahmen mit Ihren Vorgesetzten und dem Personalbüro.
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.
Hinweise zur Maskenpflicht für Menschen mit Behinderung
Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung
Die Schwerbehindertenvertretung hat die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben in der Dienststelle zu fördern und deren Interessen zu vertreten (§ 178 Abs. 1 SGB IX).
- Schwerbehinderte Personen haben das Recht bei allen Angelegenheiten, die sie betreffen, uns zu beteiligen.
- Wir bieten Gesprächsmöglichkeiten an und unterstützt bei Schwierigkeiten.
Wir vertreten Ihre Interessen und nehmen Ihre Anregungen und Beschwerden entgegen und prüfen diese auf ihre Berechtigung. Durch Verhandlungen mit Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen suchen wir für Sie nach Lösungen, die für beide Seiten vertretbar sind.
Wir wachen über die Einhaltung von Gesetzen, Tarifverträgen, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen zugunsten schwerbehinderter Menschen an der Universität Passau. Wir verteten die Interessen der schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen auch bei Maßnahmen, die die Universität plant.
Der Arbeitgeber hat die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Personen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor jeder Entscheidung anzuhören. Die Durchführung oder der Vollzug einer Entscheidung ohne Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung ist auszusetzen und die Entscheidung innerhalb von sieben Tagen nachzuholen bzw. durch eine entsprechende Lösung zu ersetzen.
Bei Bewerbungen schwerbehinderter Menschen erhalten wir Einsicht in die entscheidungsrelevanten Teile der Bewerbungsunterlagen und werden in die Vorstellungsgespräche eingebunden.
Sie haben Fragen?
Sollten Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, Fragen zu den genannten Angelegenheiten oder zu Antragstellungen haben, sprechen Sie uns bitte an. Wir behandeln Ihr Anliegen selbstverständlich streng vertraulich.