Allgemeine Informationen zur Bewerbung
Ausschlusskriterien
Sie dürfen im Oktober 2023 die für Ihren Studiengang festgesetzte Regelstudienzeit noch nicht überschritten haben, es sein denn die Studiendauer verlängert sich aus schwerwiegenden Gründen (wie z. B. einer Behinderung, einer Schwangerschaft, der Pflege und Erziehung eines Kindes oder eines fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalts). In diesen Fallen kann auf Antrag die Förderungshöchstdauer verlängert werden (§ 7 Abs. 1 StipG).
Sie müssen als Vollzeitstudierender immatrikuliert sein, die Immatrikulationsbescheinigung ist spätestens mit Erhalt der endgültigen Zusage über die Aufnahme in das Stipendienprogramm nachzureichen.
Sie dürfen im Förderzeitraum keine weitere begabungs- und leistungsorientierte Förderung beziehen, die im Monatsdurchschnitt 30 Euro oder mehr beträgt.
Die Förderung einer Promotion ist durch das Deutschlandstipendium nicht möglich.
Wer kann sich bewerben?
Das Deutschlandstipendium richtet sich an Studierende sowie an Studienanfängerinnen und -anfänger, die zu Beginn des Bewilligungszeitraumes an der Universität Passau immatrikuliert sind. Eine Förderung ist ausgeschlossen bei Promotionsstudierenden, bei Überschreitung der für den Studiengang festgesetzten Regelstudienzeit sowie in der Regel bei Parallelförderung durch andere Stipendienprogramme. Die Förderzusage erfolgt vorbehaltlich der Immatrikulation an der Universität Passau. Es sind Bewerbungen von Studierenden aller Nationalitäten und aller Fachrichtungen willkommen.
Auswahlkriterien
- Bisherigen Leistungen in Schule, Studium und Beruf
- Auslandsaufenthalte
- Außerschulisches oder außerfachliches Engagement
- Besondere Erfolge, Auszeichnungen und Preise (z.B. Junge Akademie, Bayerische Eliteakademie, Jugend forscht etc.)
- Erfolgreiches Überwinden von Hürden in der Bildungsbiographie wie z.B. Migrationshintergrund
- Bedürftigkeit (Erhalt von BAföG für deutsche Studierende)
Zu schwerwiegenden Gründen i.S. des § 7 Abs. 1 Stipendienprogramm-Gesetzes (StipG) zählt auch die Corona-Pandemie. Falls Sie Ihr Studium wegen der Corona-Pandemie innerhalb der Regelstudienzeit nicht abschließen können, kontaktieren Sie uns bitte. Die Beurteilung des Einzelfalls obliegt dabei der Hochschule, die nach pflichtgemäßem Ermessen über eine Verlängerung entscheidet.
Die Universität Passau unterstützt im Rahmen des Deutschlandstipendiums besonders begabte, leistungswillige und leistungsstarke Studierende aller Nationalitäten, die sich zusätzlich gesellschaftlich und sozial engagieren. Die Bereitschaft zur zivilgesellschaftlichen Verantwortung sowie besondere persönliche und familiäre Umstände haben beim Auswahlprozess eine entscheidende Bedeutung.
Die Höhe des Stipendiums beträgt 300 Euro monatlich. Die Stipendien werden zunächst für ein Jahr vergeben, jedoch richtet sich die Stipendiendauer auch nach der Regelstudienzeit. Die Förderung wird unabhängig vom sonstigen Einkommen oder dem Einkommen der Eltern vergeben. Das Stipendium ist eine Ergänzung zum BAföG, soweit Studierende Leistungen nach BAföG erhalten. Das Deutschlandstipendium dient zur Studienfinanzierung. Die Mittel müssen nicht zurückgezahlt werden.
Die Vergabe an der Universität Passau erfolgt derzeit einmal jährlich zum Wintersemester. Die Stipendien werden vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel vergeben.