Notfallhilfen für Studierende

Wie die Corona-Pandemie gezeigt hat, können Studierende teils sehr plötzlich in finanzielle Notlagen geraten. Auf dieser Seite möchten wir Sie über Unterstützungsangebote für Krisenzeiten in Form von Stipendien und Krediten informieren.
In Not geratene Studierende können seit dem 8. Mai 2020 ein in der Startphase zinsloses Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Der KfW-Studienkredit wird für alle Antragsteller ab Mai 2020 bis zum 31. März 2021 zinslos gestellt. Das zinslose Darlehen kann in einer Höhe von bis zu 650,00 Euro im Monat ausgezahlt und online beantragt werden. Auch internationale Studierende können die Überbrückungshilfe ab Juli 2020 bis März 2021 in Form des in der Startphase zinslosen Darlehens in Anspruch nehmen.
Für den Neuabschluss von KfW-Notkrediten können Studierende unter strenger Einhaltung des Hygienekonzeptes mit den Ansprechpartnern der Sozialberatung des Studentenwerks einen Vor-Ort-Termin vereinbaren.
Nähere Informationen finden Sie auf der Seite der KfW.
Das Studentenwerk hilft Ihnen hierbei auch gerne weiter.
Der Bildungskredit unterstützt Sie bei der Finanzierung Ihrer schulischen Ausbildung oder Ihres Studiums.
Der Kredit, den Sie online beim BVA beantragen können, ist zeitlich befristet und besonders zinsgünstig. Nach Prüfung des Antrages erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Im Falle eines positiven Bescheids übersendet Ihnen das BVA zusammen mit dem Bescheid ein Vertragsangebot der KfW, die den Abschluss des Kreditvertrages, die Auszahlung der Raten und auch die Rückforderung übernimmt.
Nähere Informationen zum Bildungskreditprogramm der Bundesregierung finden Sie auf der Homepage vom BVA.
Die Darlehenskasse der Bayerischen Studentenwerke e.V. will bedürftigen Studierenden an bayerischen Hochschulen durch die Gewährung von Studienabschlussdarlehen die Examensvorbereitung erleichtern und einen erfolgreichen Studienabschluss ermöglichen.
Die Abschlussdarlehen können bis zu vier Semester lang, bis zu einem monatlichen Höchstbetrag von 700,00 EUR, und bis zu einem Gesamtbetrag von 17.000,00 EUR vergeben werden, allerdings nur gegen Sicherheit (in der Regel durch Bürgschaft).
Ab dem Sommersemester 2020 kann für ein erstes Abschlussdarlehen bis 3.000,00 EUR die Sicherheit entfallen.
Nähere Informationen zum Abschlussdarlehen finden Sie auf der Homepage der Darlehenskasse der Bayerischen Studentenwerke e.V.
Ausländische Studierende, die sich in einer akuten finanziellen Notlage befinden und dadurch ihren Lebensunterhalt und ihr Studium nicht mehr finanzieren können, haben im Rahmen des Stipendienprogramms "Förderung der Internationalisierung" die Möglichkeit, eine einmalige Unterstützung zu beantragen.
Das Notfallstipendium wird frühestens ab dem 3. Semester gewährt!
Nähere Informationen sowie das Antragsformular stellt Ihnen die Universität zur Verfügung.
Unterstützungsangebote in der Corona-Pandemie
Die Corona-Pandemie trifft die Gesellschaft in allen Bereichen - die Auswirkungen sind weitreichend. Viele Studierende sind schwer getroffen und eine Unterstützung ist in dieser Zeit wichtiger denn je. Auf dieser Seite möchte wir Sie über Stipendienmöglichkeiten und Hilfen in der Corona-Krise informieren.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hilft Studierenden, die wegen der Corona-Pandemie nachweislich in akuter Notlage sind, auch im gesamten Sommersemester 2021, mit Zuschüssen. Sie werden über die Studenten- und Studierendenwerke vergeben.
Achtung: Die Überbrückungshilfe kann ausschließlich online beantragt werden.
Den Online-Antrag finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Die Überbrückungshilfe kann online beantragt werden und wird nach Bewilligung für jeweils einen Monat ausgezahlt. Für den Folgemonat muss ggf. ein Wiederholungsantrag gestellt werden. Die Höhe der Überbrückungshilfe richtet sich nach Schwere der finanziellen Notlage und beträgt pro Antrag mindestens 100 und höchstens 500 Euro. Sofern die Bedürftigkeit nachgewiesen wurde, wird das das Konto des bzw. der Antragstellenden auf maximal 500 Euro aufgestockt.
Antragsberechtigt sind inländische und ausländische Studierende an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen, die aufgrund der Corona-Krise die Möglichkeit zur Sicherung ihres Lebensunterhalts verloren haben und deren andere Unterstützungsmöglichkeiten (z.B. BAföG, Stipendien, Darlehen, Unterhalt) nicht ausreichen.
Über die wichtigsten Fragen zur Überbrückungshilfe informiert das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz auf seiner Homepage.
Hildegardis-Verein vergibt zinslose Darlehen an Studentinnen im Eilverfahren.
Angesichts der Coronavirus-Pandemie startet der Hildegardis-Verein eine Soforthilfe für Studentinnen. Die Bewerbungen auf die zinslosen Darlehen, die der Verein seit seiner Gründung 1907 vergibt, werden nun im Eilverfahren geprüft und bewilligt. Das vereinfachte Verfahren umfasst eine Förderung von bis zu 3.000 Euro. „Wir möchten Studentinnen in dieser Situation kurzfristig und unbürokratisch unterstützen und sie auch in unser Netzwerk einbinden,“ begründete die Vorsitzende des Hildegardis-Vereins, Charlotte Kreuter-Kirchhof, die Maßnahme. Alle Studentinnen, denen ein Darlehen bewilligt wurde, erhalten Zugang zu einem generationenübergreifenden Frauen-Netzwerk und allen Angeboten des Hildegardis-Vereins. In der Coronakrise hat sich die finanzielle Situation für viele Studierende deutlich verschärft. Nicht wenige haben ihre Nebenjobs zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts verloren. Noch ist unklar, wann die vom Bundesbildungsministerium angekündigten Überbrückungshilfen für Studierende beantragt werden können und wie diese umgesetzt werden. „Mit unserer Soforthilfe unterstützen wir Frauen, die die Corona-Krise in eine finanzielle Notlage bringt“, sagt die Jura-Professorin Kreuter-Kirchhof, die an der Universität Düsseldorf lehrt.
Der Hildegardis-Verein fördert Frauen fächerübergreifend und unabhängig von der Nationalität. Voraussetzung für ein Darlehen ist, dass die Studentinnen einer christlichen Konfession angehören. Anlässlich der besonderen Situation durch die Pandemie hat der Hildegardis-Verein sein bestehendes Eilverfahren ausgeweitet.
Die Bewerbungsunterlagen für die Corona-Soforthilfe müssen einen Lebenslauf, Kopien von Zeugnissen und Immatrikulationsbescheinigung sowie einen ausgefüllten Bewerbungsbogen enthalten, der über den finanziellen Bedarf Auskunft gibt.
Weitere Hinweise zum Verfahren finden Sie auf der Homepage des Hildegardis-Vereins.
In Zeiten der Corona-Krise ist der Beratungsbedarf zu den Themen Jobben und Geld im Studium besonders hoch. Die Kolleginnen und Kollegen vom Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz geben Antworten auf häufig gestellte Fragen.