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Förderung der Internationalisierung

Mit dem Stipendium zur
"Förderung der Internationalisierung" werden Auslandsaufenthalte deutscher und internationaler Vollstudierender der Universität Passau zu Studienzwecken unterstüzt.

Bewerbungs­fristen

  • bis 1. April für Ihren zukünftigen Auslandsaufenthalt von Juli - Dezember
  • bis 1. Oktober für Ihren zukünftigen Auslandsaufenthalt von Januar - Juni

Wichtig: Die jeweiligen Auswahlentscheidungen finden nach diesen Fristen statt.

Aus den Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Förderung der Internationalisiserung können Studierenden der Universität Passau ein Reisekostenzuschuss bewilligt werden.

Beantragen können:

  • deutsche und internationale Studierende

Förderumfang:

  • nur die tatsächlich anfallenden Reisekosten (Hin- und Rückflug, Transfer)

Förderhöhe:

  • bis zu 500 Euro innerhalb Europas
  • bis zu 1.000 Euro außerhalb Europas

Die wirtschaftlichen Verhältnisse des/der Antragstellenden und deren Unterhaltspflichtigen werden in angemessenem Umfang berücksichtigt. Anrechnungsfrei bleiben folgende jährliche Bruttoeinkommen:

  • für Antragstellende 15.000 Euro
  • zusätzlich für jedes weitere unterhaltsberechtigte Kind 8.000 Euro

Nicht gefördert werden können:

  • Doktorandinnen und Doktoranden (national, international)
  • Praktikantinnen und Praktikanten (Bewerbungen möglich über Zukunft: Karriere und Kompetenzen)  → beachten Sie hierzu die jeweils geltenden Bewerbungsfristen

  • Online-Bewerbungsformular - bitte beachten Sie, dass wir nur vollständige Online-Bewerbungsunterlagen berücksichtigen!
  • tabellarischer Lebenslauf
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • inhaltliche und zeitliche Darstellung des Vorhabens mit Kostenaufstellung: eine kurze Beschreibung, maximal eine DIN-A4-Seite lang, idealerweise mit Flugrechnung und ggf. E-Tickets.
  • akademisches Gutachten eines Hochschulprofessors bzw. einer -professorin der Universität Passau. Eingegangen werden soll auf:
     - das Vorhaben
     - den Leistungsstand und 
    -  die Förderwürdigkeit des Studierenden bzw. der Studierenden 
    ► Das Gutachten muss im Online-Bewerbungsformular hochgeladen oder alternativ von dem Hochschulprofessor oder der -professorin direkt an  das Akademische Auslandsamt (s. Kontakt) gesendet werden.
  • aktueller Auszug aus Campus-Portal: Notenübersicht, Zwischenprüfungszeugnis, BA-Abschlusszeugnis, Fremdsprachennachweis
  • Einladung bzw. Zusage der ausländischen Zieleinrichtung (Schreiben, E-Mail, etc.)
  • Nachweis der Bedürftigkeit (z. B. aktueller BAföG-Bescheid, etc.)
  • Formular Einnahmen/Ausgaben

Nach dem Auslandsaufenthalt sind einzureichen:

  • Flugrechnung, aus der Ihre Reisedaten, Ihr Name und die Kaufsumme hervorgehen
  • Tickets im Original, auch als PDF möglich

► Falls diese Unterlagen nicht mehr vorhanden sind, muss eine Erklärung des Studierenden geschrieben werden, in der bestätigt wird, dass die Tickets nicht bei einer anderen Institution zur Förderung des Vorhabens eingereicht worden sind. Diese Erklärung muss eigenhändig vom Studierenden unterschrieben werden!

► Bei Auslandssemestern muss die Immatrikulationsbescheinigung der auswärtigen Universität eingereicht werden.

Keine Zuschüsse dürfen bewilligt werden für

  • Sprachkurse im Ausland
  • von ausländischen Hochschulen erhobene Studiengebühren

Stipendienmittel werden vorrangig bewilligt für

  • fortgeschrittene Studierende (frühstens ab dem 3. Semester bei Vorlage entsprechender Leistungsnachweise)

Voraussetzung:

  • ein akademisches Gutachten eines Hochschulprofessors oder einer -professorin der Universität Passau mit
    • Beschreibung des Vorhabens
    • Angabe des Leistungsstands und
    • der Förderwürdigkeit der/des Studierenden

Petra Schilling
Akademisches Auslandsamt
Raum VW 112
Innstr. 41
94032 Passau

Tel.: +49 (0) 851/509-1105

Fragen zum Auslandsstudium oder -praktikum?

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