Programm zur Förderung der Internationalisierung

Das Programm fördert Praktika weltweit von mindestens sechs Wochen mit einem einmaligen Fahrtkostenzuschuss.

- Gefördert werden Praktika weltweit
- Antragstellung auch für ausländische Studierende möglich, jedoch nur bei Absolvierung eines Pflichtauslandsaufenthalts (laut Studien- und Prüfungsordnung)
- Studienfortschritt
- Immatrikulation an der Universität Passau während des gesamten Praktikumszeitraums
- Dauer des Praktikums: mind. 6 Wochen, Höchstdauer unbegrenzt
- Praktikumsvergütung bzw. alle gleichwertigen Leistungen der praktikumsgebenden Institution dürfen den Betrag von 500 Euro pro Monat nicht überschreiten
- Keine gleichzeitige Bewerbung für das PROMOS-Praktikum-Stipendium oder das Erasmus+ Stipendium möglich
Bitte beachten Sie, dass Sie sich nicht für das Programm zur Förderung der Internationalisierung bewerben können, sofern Sie Ihren Praktikumsplatz über die Austauschorganisationen IAESTE, AIESEC, bvmd oder ZAD erhalten haben. Wenden Sie sich für einen Fahrtkostenzuschuss ggf. direkt an die Vermittlerorganisationen.
- Einmaliger Fahrtkostenzuschuss, Erstattung tatsächlicher Reisekosten:
- Innerhalb Europas: max. 500 Euro
- Außerhalb Europas: max. 1.000 Euro
Es werden im Jahr vier Bewerbungstermine angeboten. Der erste Antrag muss vor Praktikumsbeginn eingereicht werden. Falls der erste Antrag nicht erfolgreich war, ist eine erneute Bewerbung möglich, sofern das Praktikum zu den jeweiligen Stichtagen noch nicht abgeschlossen ist.
- 1. Februar
- 1. Mai
- 1. Juli
- 1. November
Verspätet eingegangene oder nach dem Stichtag unvollständige Bewerbungen werden aus formalen Gründen abgelehnt.
Hinweis:
Idealerweise würden Sie sich bei einem Praktikum, das beispielsweise von Mitte Februar bis Ende April dauert, zum 1. Februar bewerben. Sollten Sie diese Frist jedoch verpasst haben, können Sie sich auch zum 1. Mai erstmalig bewerben und nachträglich einen Fahrtkostenzuschuss erhalten, obwohl ihr Praktikum zu diesem Stichtag schon abgeschlossen ist. Eine Bewerbung zum 1. Mai wäre jedoch nur möglich, wenn uns alle Antragsunterlagen vollständig vor dem ersten Praktikumstag vorliegen! Beginnt Ihr Praktikum also beispielsweise am 15. Februar, müssen Sie bis zum 14. Februar alle Unterlagen bei uns einreichen, damit Sie bei der Auswahlrunde zum 1. Mai berücksichtigt werden können.
Nach dem Ende der Bewerbungsfrist erfolgt eine Reihung und somit Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber nach folgenden Kriterien (in Klammern jeweils Gewichtung des Kriteriums):
- Vorläufige Durchschnittsnote (60 Prozent)
- Aussagekraft des Motivationsschreibens (20 Prozent)
- Form des Motivationsschreibens (10 Prozent)
- Pflichtpraktikum oder freiwilliges Praktikum (10 Prozent)
Bewerbung
Senden Sie Ihre Bewerbung per E-Mail als eine pdf-Datei an auslandspraktikum@uni-passau.de. Innerhalb von einer Woche erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Nur vollständige Anträge, mit allen aufgeführten Unterlagen, können entgegengenommen werden.
Antragsunterlagen
- Checkliste
- Antragsformular mit Unterschrift (eingescannte Unterschrift ist ausreichend)
- Motivationsschreiben (mit Angaben zur Praktikumsinstitution, Tätigkeiten während des Praktikums, Bezug zum Studium, Wichtigkeit für die berufliche Zukunft) in deutscher Sprache (max. 2 Seiten, Blocksatz)
- Lebenslauf in deutscher Sprache
- Nachweis der Sprachkenntnisse (Arbeits- oder Landessprache, z. B. Kontoauszug)
- Kontoauszug/Notenspiegel (bestandene und nicht bestandene Prüfungen)
- Versicherungserklärung als Nachweis für den Versicherungsschutz im Ausland (Kranken- und Haftpflichtversicherung; Unfallversicherung optional)
- Training Agreement mit Unterschrift und Stempel der praktikumsgebenden Institution und Unterschrift der antragstellenden Person (beide Unterschriften können eingescannt sein)
- Immatrikulationsbescheinigung(en) für den gesamten Praktikumszeitraum (sofern noch nicht verfügbar bitte so schnell wie möglich nachreichen)
Bitte nutzen Sie zum Ausfüllen der interaktiven pdf-Formulare den kostenlosen Adobe Acrobat Reader DC.
Folgende Unterlagen müssen nach Beendigung des Praktikums direkt bei Frau Verena Rothkopf (Raum VW 010) eingereicht werden:
- Zeugnis/Bescheinigung der praktikumsgebenden Institution
- Rechnung/Bordkarten/Tickets im Original
Das Einreichen eines Praktikumsberichts ist nicht erforderlich.
Das Programm zur Förderung der Internationalisierung fördert auch Auslandsaufenthalte zu Forschungszwecken. Beachten Sie dazu die Informationen des Akademischen Auslandsamts.

Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie in unseren FAQ zu den Stipendien für Auslandspraktika. Dort erhalten Sie auch weiterführende Informationen zur Förderung durch das FdI-Programm.