Wichtiger Hinweis:
Die ZKK-Stelle zur Bearbeitung von Anträgen auf Stipendien für Auslandspraktika ist derzeit nicht besetzt und wird bis auf Weiteres nur intern vertreten. Bitte stellen Sie Ihre Anträge daher so früh wie möglich und lesen Sie bitte zuerst alle Informationen auf der Website ausführlich, bevor Sie Anfragen an uns stellen. E-Mails können auf Grund der Stellenvakanz unter Umständen nicht zeitnah beantwortet werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
WICHTIG: Bitte arbeiten Sie sehr GENAU bei der Erstellung Ihres Antrags und überprüfen Sie penibel alle relevanten Daten und die von Ihnen gemachten Angaben auf allen Dokumenten mehrfach, bevor Sie eine Bewerbung an uns absenden! Zum Beispiel MÜSSEN Praktikumsanfang und -Ende in jedem Dokument übereinstimmen. Ist dies nicht der Fall und ist Ihre Bewerbung fehlerhaft, erzeugen Sie nicht nur bei uns unnötige Mehrarbeit, Sie verzögern damit auch die Bearbeitung Ihres Antrags und aller anderen.
Erasmus+ fördert selbst organisierte Praktika von Studierenden und Graduierten (bis 12 Monate nach Abschluss) in einer Gasteinrichtung im europäischen Ausland.
Für einen ersten Überblick fasst folgendes Video des DAAD alle Informationen zu Praktikumsaufenthalten mit Erasmus+ in Kürze zusammen:
6 Wochen vor Praktikumsbeginn
Unterschriften: handschriftlich (digital oder eingescannt) oder QES Signaturen.
Bitte nutzen Sie zum Ausfüllen der PDF-Formulare den kostenlosen Adobe Acrobat Reader DC.
Zum Zusammenfügen einzelner Dateien zu einem PDF können Sie kostenlose Tools nutzen, wie beispielsweise PDF24, iLovePDF.com, etc. Bitte beachten Sie: Bewerbungen, die nicht als eine PDF-Datei zugesendet werden, werden nicht angenommen und als ungültig zurück gewiesen!
Für Praktika gelten für den Erasmus+-Mobilitätszuschuss folgende Monatssätze für die jeweiligen Ländergruppen:
| Gruppe 1 | Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden | 750 Euro |
|---|---|---|
| Gruppe 2 | Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern | 690 Euro |
| Gruppe 3 | Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn | 690 Euro |
Die tatsächliche Fördersumme wird anhand der Monatssätze tagesgenau berechnet und richtet sich nach den Datumsangaben der im Learning Agreement for Traineeships festgelegten Praktikumsdauer. Dies wird entsprechend in der Fördervereinbarung - im sogenannten "Grant Agreement" - dokumentiert (im Erasmus+ Programm wird jeder Monat pauschal mit 30 Tagen berechnet!). Aktuell werden maximal sechs Monate finanziell gefördert, auch wenn Ihr Praktikum länger andauert.
Überlegen Sie sich sorgfältig im Vorhinein die Dauer Ihres Praktikums. Ein vorzeitiger Abbruch des Praktikums führt zu einer anteiligen Rückforderung bereits ausbezahlter Förderbeträge.
Ab dem Aufruf 2025 steht allen Erasmus+ Teilnehmenden unabhängig von der Dauer ihres Aufenthalts die Zahlung nach Entfernung gestaffelter Reisekostenpauschalen zu. Zusätzlich werden bis zu sechs Reisetage als zusätzliche Aufenthaltstage finanziell gefördert. Die Höhe der Reisekosten richtet sich danach, ob Teilnehmende umweltfreundliche Verkehrsmittel nutzen oder nicht (Reisekostenpauschalen s. Dokument Ehrenwörtliche Erklärung).
Außergewöhnliche Kosten für teure Reisen
Wenn die reguläre Reisekostenpauschale nachweislich weniger als 70 % der tatsächlichen Reisekosten abdeckt, können außergewöhnliche Kosten für teures Reisen beantragt werden. In einem solchen Fall können bis zu 80 % der tatsächlichen Reisekosten gefördert werden. Die Förderung ersetzt dann die reguläre Fahrtkostenpauschale. Ein Antrag kann bei Franziska Hanisch gestellt werden.
Studierende sowie Graduierte, die für ein Auslandspraktikum mit Erasmus+ gefördert werden und für den Hauptteil der Reise (mehr als 50% der Mobilität) emissionsarme Verkehrsmittel nutzen, können eine zusätzliche Förderung für nachhaltiges Reisen beantragen.
Studierende mit Behinderung (ab GdB = 20) oder chronischer Erkrankung (mit finanziellem Mehrbedarf im Ausland), Studierende mit Kind, Erstakademikerinnen und Erstakademiker sowie erwerbstätige Studierende haben die Möglichkeit, über Erasmus+ eine Sonderförderung zu beantragen. Wenn auf Sie mindestens eins der genannten Kriterien zutrifft, können Sie einen Aufstockungsbetrag (Top Up) in Höhe von 250,00 EUR monatlich erhalten.
Zur Beantragung des Top-Ups für Sonderförderung reichen Sie bitte die Ehrenwörtliche Erklärung zusammen mit Ihren Antragsunterlagen (Vor dem Praktikum) ein.
Anrechnung des Aufstockungsbetrags auf das Auslands-BAföG: Der Aufstockungsbetrag bei Studierenden mit einer Behinderung, chronischen Erkrankung und Studierenden mit Kind/ern ist anrechnungsfrei. Bei Studierenden aus einem nicht-akademischen Elternhaus und erwerbstätigen Studierenden wird der Aufstockungsbetrag angerechnet.
Sollten bei einem Auslandsstudium aufgrund einer Behinderung bzw. chronischen Erkrankung oder weil ein Kind während des gesamten Auslandsaufenthalts mitgenommen wird außergewöhnlich hohe zusätzliche Kosten entstehen, ist auch ein Individualantrag möglich, bei dem die Realkosten berücksichtigt werden. Der Antrag muss mindestens drei Monate vor Beginn der Mobiltät gestellt werden. Für den Antrag sowie weitere Informationen kontaktieren Sie bitte auslandspraktikum@uni-passau.de.
Senden Sie einen kurzen Zwischenbericht zur Hälfte des Praktikums an auslandspraktikum@uni-passau.de.
Erforderlich, falls sich während des Praktikums größere Änderungen ergeben.
Beispiele:
Vorgehensweise:
Innerhalb von vier Wochen müssen folgende Unterlagen per E-Mail an auslandspraktikum@uni-passau.de eingereicht werden:
Bitte reichen Sie die Unterlagen einzeln ein und nicht zusammen in einer PDF-Datei.
Die Verpflichtung zur Absolvierung des OLS-Sprachtests ist aktuell aufgehoben.
Sie können jedoch freiwillig einen Einstufungstest ablegen sowie verschiedene Sprachkurse in unterschiedlichen Lernniveaus belegen, um Ihre Sprachkenntnisse vor, während und nach Ihrem Auslandsaufenthalt zu verbessern.
Eine Anleitung zur Nutzung des Online Language Support finden Sie hier.
Weitere allgemeine Informationen zum Programm Erasmus+ sowie zum Auslandsstudium erhalten Sie auf den Seiten des Akademischen Auslandsamts.
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie in unseren FAQ zu den Stipendien für Auslandspraktika. Dort erhalten Sie auch weiterführende Informationen zur Förderung durch den Erasmus+ Praktikum-Mobilitätszuschuss. Darüber hinaus bietet auch die EU-Kommission einige Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.
Flyer Fördermöglichkeiten Auslandspraktika (Stand: Oktober 2025)
Individuelle Termine über Zoom oder persönlich, nach Vereinbarung per E-Mail oder Telefon
Postanschrift:
Universität Passau
Ref. IV/2 Karriere und Kompetenzen
Stipendien für Auslandspraktika
Innstraße 41
D-94032 Passau
Besuchsadresse:
Ludwigstr. 8 (LU 8)
D-94032 Passau