Alles rund ums Praktikum
Ein bestimmtes Praktikum wird seitens der Universität nicht vorab als Pflichtpraktikum deklariert. Die letztliche Anerkennung erfolgt in der Regel erst nach erfolreichem Abschluss Ihres Praktikums.
Sie haben ein Praktikum absolviert und möchten sich dieses als Pflichtpraktikum eintragen lassen?
Über die Anerkennung entscheidet nicht das ZKK, sondern die oder der Praktikumsverantwortliche Ihres Studiengangs.
Für die Geistes- und Kulturwissenschaftliche Fakultät sowie Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät
Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen zur Anerkennung an die jeweils zuständigen Praktikumsbeauftragten. Den Antrag auf Anerkennung eines Praktikums müssen Sie zusammen mit einem Bericht und einem Praktikumszeugnis, das die exakte Dauer des Praktikums tagesgenau bestätigt, (sowie bei Auslandspraktika das Formular zur Erfassung von Auslandsaufenthalten) in einem PDF-Dokument per E-Mail an praktikum.sobi-geku@uni-passau.de einreichen. Die Datei benennen Sie bitte wie folgt: „Nachname, Vorname_Studiengang_Datum.pdf“ (Beispiel: „Musterfrau, Michaela_BA_ICBS_01.01.2020.pdf“). Dateien, die nicht diesen Vorgaben entsprechen, werden nicht bearbeitet. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den Praktikumsrichtlinien der Philosophischen Fakultät.
Für die Juristische Fakultät
Informationen zu den praktischen Studienzeiten im Studiengang Rechtswissenschaften finden Sie auf der Website der Juristischen Fakultät.
Offizielle anlaufstelle für Fragen zu den Pflichtpraktika gemäß JAPO (2003, §25 und §49) beim Staatsexamen Jura ist das Landesjustizprüfungsamt.
Bei weiteren Fragen, insbesondere im LL.B. Legal Tech, wenden Sie sich bitte an die zuständige Fachstudienberatung für Ihren Studiengang.
Andere Studiengänge
Für alle nicht aufgeführten Fachbereiche wird in der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung kein Praktikum verpflichtend vorgeschrieben. Sie können sich bei Bedarf aber über das ZKK zumindest ein unverbindliches Empfehlungsschreiben zur Ableistung eines freiwilligen Praktikums ausstellen lassen.
Die gemeinsamen Praktikumsrichtlinien für die Bachelor- und Master-Studiengänge der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät sowie der Sozial- und Bildungswissenschaften Fakultät geben Auskunft zu Ziel, Inhalt, Dauer, Zeitpunkt und Anerkennung von Praktika sowie zur Anfertigung eines Praktikumsberichts. Weiterhin beinhalten die Richtlinien Informationen zu den einzelnen Studiengängen, in deren Studienprüfungsordnung ein Pflichtpraktikum vorgesehen ist.
Bei fachbezogenen Fragen zum Pflichtpraktikum steht den Studierenden der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät sowie der Sozial- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät das Team der Studiengangskoordination zur Verfügung.
Studierende der der Geistes- und Kulturwissenschaftlichen Fakultät sowie der Sozial- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät wenden sich bei Fragen in Bezug auf das BAföG Formblatt 6 bitte an die entsprechenden Beauftragten der Fakultät.
Bei allen weiteren Fragen zum BAföG wenden Sie sich bitte an das zuständige Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz.
Voraussetzungen
Sie wollen sich aufgrund eines Praktikums beurlauben lassen? Dann müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- das Praktikum sollte fachbezogen sein
- und es sollte in der Regel mindestens 6 Wochen der Vorlesungszeit beanspruchen.
Weitere rechtliche Informationen und die Antragsfristen erfahren Sie direkt beim Studierendensekretariat.
Vorgehensweise
Treffen die genannten Voraussetzungen zu, reichen Sie bitte das Formular Antrag auf Beurlaubung voll ausgefüllt beim Studierendensekretariat ein.
Bei Fragen rum um das Thema Beurlaubung helfen Ihnen die zuständigen Ansprechpersonen beim Studierendensekretariat.
Erfolgreiche Beurlaubung
Die erfolgreiche Beurlaubung erkennen Sie an dem Status "beurlaubt" auf Ihrer Studienbescheinigung im Campusportal.