FAQ Deutschlandstipendium
Allgemeines zur Bewerbung
Ja, wenn:
- Sie Ihren Hochschulort wechseln möchten
- Sie einen Abschluss an der Universität Passau anstreben
- Sie die Zulassungsbestätigung der Universität Passau vorlegen können
- Studieninteressierte/r mit Studienplatzzusage
- Studierende/r der Universität Passau
Voraussetzung:
⇒ müssen einen Abschluss an der Universität Passau anstreben
- 300 € pro Monat für ein Akademisches Jahr (Beginn jeweils zum Wintersemester)
Laufzeit:
- 2 Semester (1 Akademisches Jahr)
- kann vorzeitig beendet werden, wegen:
• Überschreitung der Regelstudienzeit
• Abschluss des Studiums
• Fachrichtungswechsel
- Ja, mit einer erneuten Bewerbung in der nächsten Ausschreibungsrunde innerhalb der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang
Ja, gefördert werden ebenfalls
- Zweitstudium
- Masterstudium
Nein.
- Stipendienprogramme für Promovierende finden Sie hier.
Ja - Voraussetzungen:
- Sie sind immatrikuliert als Vollzeitstudierende/r
- Sie haben eine Zulassung zum Studium an der Universität Passau erhalten
- Sie streben einen Abschluss an der Universität Passau an
→ Haben Sie Ihren Schul- oder Hochschulabschluss im Ausland erworben, reichen Sie bitte eine beglaubigte Übersetzung ein.
→ Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.uni-passau.de/deutschlandstipendium/fuer-bewerberinnen-und-bewerber.
Ja
- absolvieren Sie einen fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalt, der in der Studien- und Prüfungsordnung vorgeschrieben ist und nehmen hierfür ein Urlaubssemester, können Sie weiter gefördert werden
Ja
- Sie werden bei Auswahl für das Stipendium bis zum Ende des Studiums gefördert; maximal bis zum Ende der Regelstudienzeit.
Nein
- die erhaltenen Mittel müssen i. d. R. nicht zurück bezahlt werden.
Fördermittel können zurück gefordert werden, bei:
- Beendigung des Studiums vor der Regelstudienzeit
- ab dem Zeitpunkt eines Fachrichtungswechsel
- einer Verletzung der Mitwirkungspflicht der Stipendiaten (z. B. bei Versäumnis der Meldung einer Exmatrikulation oder einer weiteren Förderung, der Angabe falscher Daten etc.)
► Sobald Ihr Abschlusszeugnis vorliegt, reichen Sie es bitte in beglaubigter Abschrift unter bewerbung.deutschlandstipendium@uni-passau.de ein.
- Studierende verschiedener Fakultäten werden für die Auswahlentscheidung grundsätzlich der Fakultät zugeordnet, an der sie ihr aktives und passives Wahlrecht bei den Hochschulwahlen ausüben.
- Ein Wechsel der Wahlfakultät ist lediglich möglich, wenn Studierende in zwei Studiengängen immatrikuliert und diese an unterschiedlichen Fakultäten angesiedelt sind.
Die Begutachtung richtet sich nach den Kriterien des Stipendienprogramm-Gesetzes
► Grundsätzlich: Es besteht kein Rechtsanspruch auf dieses Stupendium.
→ Studienanfänger/innen:
- Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur- oder Bachelorzeugnis)
→ immatrikulierte Studierende:
- Einhaltung der Regelstudienzeit
- bisher erbrachte Studienleistungen (aktuelle ECTS-Punkte, vorläufige Prüfungsnote oder Ergebnisse einer Zwischenprüfung)
→ Studierende eines Master-Studiengangs
- Abschlussnote des vorausgegangenen Bachelor-Studiums
- Einhaltung der Regelstudienzeit
→ Besonderes Engagement:
- besondere Erfolge, Auszeichnungen und Preise
- eine vorangegangene Berufstätigkeit
- außerschulisches oder außerfachliches Engagement (z. B. ehrenamtliche Tätigkeit)
- gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement
- Mitwirkung in Religionsgesellschaften, Verbänden oder Vereinen etc.
→ Besondere persönliche oder familiäre Umstände, z. B.:
- Krankheiten oder Behinderungen
- die Betreuung pflegebedürftiger naher Angehöriger oder eigener Kinder, insbesondere als alleinerziehendes Elternteil
- studienbegleitende Erwerbstätigkeiten
- familiäre Herkunft, zum Beispiel Migrationshintergrund oder Nichtakademikerhaushalt
- Bedürftigkeit (Bezug von BAföG)
Die Förderung endet, wenn:
- die Förderhöchstdauer durch das Ende der Regelstudienzeit erreicht ist oder
- der Studierende die Universität Passau verlässt (z. B. Hochschulwechsel) oder
- der Studierende die Fachrichtung innerhalb der Universität wechselt oder
- die letzte Prüfungsleistung erbracht wurde oder
- nicht genug Fördermittel zur Verfügung stehen und keine Weitergewährung des Deutschlandstipendiums möglich ist
Ja
- eine erneute Bewerbung ist ab der darauffolgenden Bewerbungsphase innerhalb der Regelstudienzeit möglich
Ja
- nur mit Zustimmung des/der Bewerbers/Bewerberin
- in Form von anonymisierten Bewerbungsunterlagen der vorausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten
Es ist hierbei nicht möglich:
- die Identität der vorausgewählten Kandidatin oder des Kandidaten festzustellen
► Nach Auswahl der/des Studierenden für eine Förderung durch das Deutschlandstipendium kann selbst entschieden werden, ob ihre/seine Kontaktdaten an den Förderer weitergegeben werden oder nicht.
- Ja, erhalten Sie ein Teilstipendium des DAAD, können Sie das Deutschlandstipendium parallel beziehen.
- Nein, ein DAAD-Vollstipendium schließt die Doppelförderung mit dem Deutschlandstipendium aus.
► Bitte legen Sie eine Kopie des jeweiligen Stipendienbescheides bei Ihrer Bewerbung mit bei.
Nein
- Die Mittel nach dem BAföG und das Deutschlandstipendium sind zwei sich ergänzende Programme. Sie können die Förderung ohne Abschläge in Anspruch nehmen.
Ja
- eine erneute Bewerbung ist ab der darauffolgenden Bewerbungsphase innerhalb der Regelstudienzeit möglich
Studienanfänger/innen:
- Notendurchschnitt der Hochschulzugangsberechtigung (Abtitur / Bachelorzeugnis)
bereits immatrikulirte Studierende:
- Bitte geben Sie Ihre vorläufige Prüfungsnote und ECTS an und laden Ihr aktuelles Transcript of Record aus Ihrem Campus Portal hoch.
Ja
- Bitte senden Sie ihr Zeugnis umgehend nach Erhalt in beglaubigter Kopie an bewerbung.deutschlandstipendium@uni-passau.de
- Sie können bis dahin auch die Bescheinigung Ihrer Schule über den vorläufigen Abitur-Durchschnitt hochladen.
Ausfüllen des Bewerbungsformulars
Ja
- als Studieninteressierte/r mit Studienplatzzusage
Voraussetzung:
⇒ müssen einen Abschluss an der Universität Passau anstreben
► Bitte errechnen Sie den Durchschnitt der bisher erbrachten Leistungen und tragen diesen ein.
Ja
- unter „Ehrenamtliches Engagement“ können Sie Ihr Engagement beschreiben und unter "Anhänge" Ihre Angaben belegen
Ja
- Bitte geben Sie das entsprechende Förderwerk an und laden dessen Bescheid ergänzend hoch
- Wir prüfen, ob eine unzulässige Doppelförderung vorliegt
- Bei Auswahl zum Deutschlandstipendium müssen Sie sich entscheiden, welche Förderung Sie nutzen möchten
► Grundsätzlich ist eine Doppelförderung ausgeschlossen (s. Stipendienprogramm-Gesetz, § 4 "Ausschluss von Doppelförderung").
- Geben Sie den Studiengang an, der für Sie der sogenannte "Erststudiengang" ist, d. h. in dem Sie beabsichtigen, die bestmöglichen Leistungen innerhalb der Regelstudienzeit zu erbringen. Unter „Anmerkungen“ können Sie gerne Angaben zu Ihrem zweiten Studiengang (Studiengang, ECTS, vorl. Prüfungsnote) machen.
- Bei unterschiedlichen Fachsemestern zählt der Studiengang, mit dem Sie Ihr Studium an der Universität Passau begonnen haben.
Bitte errechnen Sie den mittleren Durchschnitt aus:
- Ihren Zwischenprüfungsleistungen
- den Leistungen im Schwerpunkt
- den Leistungen im Hauptstudium
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