Förderung von Konferenzreisen

Als Nachwuchswissenschaftlerin der Universität Passau (Doktorandinnen und Habilitandinnen) können Sie eine Förderung von Konferenzreisen beantragen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail direkt an die Stabsstelle.
Bitte beachten Sie: Es können nur Anträge berücksichtigt werden, die vor Reiseantritt bei der Universitätsfrauenbeauftragten eingehen. Die Mittel für die Förderung sind allerdings begrenzt. Eine Förderung kann Ihnen nur im Umfang der zur Verfügung stehenden Mittel gewährt und nicht in jedem Fall zugesichert werden.
Bei Beschäftigten nach § 2 Abs. 2 WissZeitVG ist eine Förderung nur möglich, wenn diese nicht im Widerspruch zu den Richtlinien der geldgebenden Einrichtung steht. Informationen dazu erhalten Sie beim Referat VII/3 Forschungsmittel.
Reisekostenbeihilfe kann für folgende Vorhaben beantragt werden:
- Vortrag zu einem Gender-Thema auf einer Tagung (der Genderbezug muss deutlich aus dem Vortragstitel hervorgehen)
- Teilnahme an einer Tagung zu einem Gender-Thema (der Genderbezug muss im Tagungstitel deutlich werden)
- Einladung zu einer Paper-Präsentation auf einer hochrangigen Konferenz Ihres Fachgebiets, Ihre Betreuerin bzw. Ihr Betreuer bestätigt die entsprechende Konferenz als wissenschaftlich besonders relevant für Sie
- Teilnahme an einem Methodenkurs, der für Ihre wissenschaftliche Weiterentwicklung unverzichtbar ist, der aber an der Universität Passau nicht angeboten wird