Informationen und Angebote von A-Z für Studierende

Meldung einer Schwangerschaft bzw. Stillzeit
Um Ihren Schutz als schwangere oder stillende studierende Person sowie Ihres (ungeborenen) Kindes sicherzustellen, ist die Universität Passau im Rahmen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) zu Maßnahmen verpflichtet, die Ihnen die Vereinbarkeit von Schwangerschaft bzw. Elternschaft und Studium so weit wie möglich erleichtern sollen. Hierfür benötigen wir von Ihnen einige Daten und Unterlagen. Nutzen Sie hierfür bitte das folgende Online-Formular.
Studentische Hilfskräfte
Bitte melden Sie Ihre Schwangerschaft bzw. Stillzeit zusätzlich in dem für Sie zuständigen Referat in der Personalabteilung.
Pflicht-Praktikum
Bitte melden Sie Ihre Schwangerschaft bzw. Stillzeit Ihrer Praktikumsstelle.
Weitere Informationen zum Mutterschutzgesetz entnehmen Sie bitte dem Leitfaden zum Mutterschutz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ) sowie der Webseite des BMFSFJ.
Auslandsstudium mit Kind? Ein Auslandsaufenthalt für studierende Eltern ist möglich!
Auf dieser Homepage finden Sie wichtige Informationen rund um ein Auslandsstudium mit Kind sowie Erfahrungsberichte von studierenden Eltern.
Bei der Planung eines Auslandsaufenthalts mit Kind hilft Ihnen die Studienberatung sowie das Akademische Auslandsamt der Universität Passau.
Beurlaubung wegen Schwangerschaft oder Kindeserziehung
Eine Beurlaubung gemäß § 48 Abs. 2 BayHschG ist gemäß § 10 ImmSa möglich, soweit ein schriftlicher Antrag fristgerecht gestellt wurde. Die Beurlaubung kann ausgesprochen werden, wenn Umstände vorliegen, die bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen Anspruch auf Mutterschutz oder Elternzeit begründen. Die Beurlaubung darf in diesem Fall zwei Semester übersteigen und wird i. d. R. nicht auf die Fachsemester angerechnet. Des Weiteren ist während einer Beurlaubung, welche sich aus einem Anspruch auf Mutterschutz oder Elternzeit ergibt, gemäß § 48 Abs. 4 BayHschG die Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen auch im Erstversuch möglich. Ab der Erbringung von 25 ECTS-Punkten während eines Urlaubssemesters erfolgt eine Höherstufung um ein Fachsemester.
Für die Antragstellung einer Beurlaubung und weitere Informationen besuchen Sie bitte die Seiten des Studierendensekretariats.
Für Informationen zu Prüfungsleistungen Ihres Studiengangs besuchen Sie bitte die Seiten des Prüfungsamts.
Achtung bei Anspruch auf BAföG oder ALG II
Während des Urlaubssemesters können Sie kein BAföG erhalten. Sie können jedoch Antrag auf Leistungen nach Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II, "Hartz IV") stellen. Weitere Informationen erhalten Sie über das Studierendenwerk Niederbayern/Oberpfalz und über die Bundesagentur für Arbeit.
Falls Sie aufgrund Ihrer Elternschaft beurlaubt sind und während Ihres Urlaubssemesters Prüfungs- oder Studienleistungen erbringen, kann ein eventuell bestehender Anspruch auf Arbeitslosengeld II erlöschen.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie die Bundesagentur für Arbeit.
Fristverlängerung bei schriftlichen Hausarbeiten
Studierende, welche sich im Mutterschutz befinden, haben bei dem Anfertigen einer schriftlichen Hausarbeit, Seminararbeit oder Abschlussarbeit einen Anspruch auf Verlängerung des Abgabetermins. In den Prüfungsordnungen der jeweiligen Studiengänge ist geregelt, dass die im Mutterschutzgesetz enthaltene Schutzfrist für Mütter nach den §§ 3, 4, 6 und 8 MuSchG bei der Berechnung sämtlicher Fristen nach der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung zu berücksichtigen ist.
Konkret heißt das für Sie als Studierende, dass sich im Falle einer Schwangerschaft und Geburt eines oder mehrerer Kinder der Abgabetermin für eine schriftliche Hausarbeit bzw. Abschlussarbeit um 6 Wochen für die Zeit vor der Entbindung (§ 3 MuSchG) sowie um weitere 8 Wochen nach der Entbindung von einem Kind bzw. um weitere 12 Wochen bei Mehrlingsgeburten (§ 6 MuSchG) verschiebt. Eine freiwillige Erbringung der Studienleistung ist allerdings immer möglich.
Finanzielle Unterstützung
Die Doppelbelastung von Kindererziehung und Studium ist auch in finanzieller Hinsicht oft nicht leicht zu meistern. Es gibt finanzielle Hilfen, auf welche Sie einen gesetzlichen Anspruch haben und solche, die freiwillige Leistungen sind. Hier sind
z. B. Geschenke von Stiftungen oder gemeinnützigen Vereinen zu nennen, sowie im Rahmen für besondere Studienleistungen vergebene finanzielle Zuwendungen. Eine Übersicht über die einzelnen Fördermöglichkeiten finden Sie beim Studierendenwerk Niederbayern-Oberpfalz sowie auf der Stipendienseite der Frauenförderung.
Angebote des Studierendenwerks
Sozialberatung
Die Sozialberatung des Studierendenwerks Niederbayern/Oberpfalz hilft Ihnen dabei, den Spagat zwischen Hörsaal und Kinderzimmer, zwischen Bibliothek und Wickeltisch zu erleichtern und eine bessere Vereinbarkeit von Studium und Kind zu erreichen.
CampusEltern
Das Studierendenwerk bietet Studierenden mit Kind/ern und schwangeren Studierenden die Möglichkeit zum Austausch und lädt ein- bis zweimal je Semester zum Treffen ein. Eingeladen sind auch alle Interessierten, die sich über die Famlienpolitik an der Hochschule informieren wollen.
Kinderteller-Mensacard
Außerdem bietet die Mensa der Universität Passau allen Kindern studierender Eltern bis zum sechsten Lebensjahr einen kostenlosen Kinderteller an. Hierbei wählt das Kind aus dem aktuellen Tagesangebot ein Hauptgericht und eine Beilage aus und kann nach Vorlage der "Kinderteller-Mensacard" der Eltern kostenlos mitessen. Die "Kinderteller-MensaCard" kann gegen Vorlage der Studienbescheinigung des studierenden Elternteils sowie der Geburtsurkunde des Kindes im MensaCard-Büro in der Zentralbibliothek in Raum 163 beantragt werden.
Stadt und Landkreis Passau haben im Frühjahr 2021 eine Broschüre für Alleinerziehende vor Ort herausgebracht.
Auf der folgenden Webseite finden Sie Campus-Lagepläne zu Ruheräume, Wickel- und Stillmöglichkeiten und zur Barrierefreiheit auf dem Campus:
Die Landesjustizverwaltungen haben die Datenbank für Dolmetscher*innen und Übersetzer*innen geschaffen, die Informationen über die in den einzelnen Ländern der Bundesrepublik Deutschland allgemein beeidigten, öffentlich bestellten bzw. allgemein ermächtigten Dolmetscher*innen sowie Übersetzer*innen zusammenstellt. Die Seite bietet die Möglichkeit, einzeln oder kombiniert nach bestimmten Dolmetscher*innen und Übersetzer*innen über den Namen, den Ort oder die Sprache zu recherchieren.
Das digitale Stipendienprogramm des Deutschen Akademischen Austauschdiensts (DAAD) steht Bewerber*innen aller Fachrichtungen (ausgenommen künstlerische Fächer und Architektur) offen, die einen vollwertigen Masterabschluss an einer ausländischen Hochschule anstreben und ist für Studiengänge in aller Welt offen. Finanziert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) soll das Pilotprogramm insbesondere Studierende ansprechen, die bisher wegen gesundheitlicher oder familiärer Gründe auf einen Auslandsaufenthalt verzichtet haben.
Weitere Informationen finden Sie in der Stipendiendatenbank des DAAD.
Die Eltern-Kind-Ecke im Wintergartenbereich der Mensa wurde am 14.12.2017 durch Kanzler Dr. Achim Dilling feierlich eingeweiht.
Sie ist für studentische und beschäftigte Eltern und deren Kinder eingerichtet worden, um Ihnen den Besuch in der Mensa entspannter und angenehmer zu gestalten. Auch außerhalb der Essenszeit steht der Bereich Eltern, Kindern und insbesondere auch stillenden Müttern als Rückzugsort zur Verfügung.
Zentral auf dem Campus-Gelände können sich Eltern mit ihren Kindern in einen Raum zurückziehen: Der Eltern-Kind-Raum befindet sich im Gebäude der Zentralbibliothek - vom Haupteingang aus rechts hinter dem Foyer, in Raum 117. Er ist mit einem PC-Arbeitsplatz ausgestattet. In der Küche kann Essen aufgewärmt werden. Es gibt eine Spiele-Ecke, ein Reisebett und eine bequeme Couch. Der Raum ist abgesperrt. Den Schlüssel dafür erhalten Sie am Ausleihschalter der Zentralbibliothek gegen die CampusCard als Pfand. Universitätsfremde Personen können bei der Stabsstelle Diversity und Gleichstellung einen Antrag auf Nutzung stellen.
Anregungen und Wünsche bitte an: familienservice@uni-passau.de
Die Universität Passau veranstaltet jedes Jahr am Buß- und Bettag (schulfrei) im November ihren Familientag. Dieser soll dazu beitragen, die Vereinbarkeit von Beruf bzw. Studium und Familie zu erleichtern: Beschäftigte und studentische Eltern der Universität Passau sind an diesem Tag herzlich eingeladen, Ihre schulpflichtigen Kinder und Enkelkinder mit in die Universität zu bringen. Dank des Engagements verschiedener Einrichtungen, Professuren und Lehrstühle wird ein vielfältiges Workshop-Programm für die schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen geboten.
Für Fragen zur Finanzierung des Studiums mit Kind wenden Sie sich bitte an die Sozialberatung des Studierendenwerks Niederbayern/Oberpfalz.
Jedes Semester informieren wir über die Vereinbarkeit von Studium und Familie. Themen sind unter anderem die Organisation des Studiums und Fragen zur Finanzierung. Die Veranstaltung dient auch dem Kennenlernen und der Vernetzung neuer Eltern auf dem Campus. Die Termine werden auf der Webseite des Familienservice, in unserem Familienservice-Newsletter und auf Instagram bekannt gegeben.
Die KidsBox ist ein mobiles Eltern-Kind-Zimmer, das die Vereinbarkeit von Beruf bzw. Studium und Familie erleichtern soll, z. B. für den Fall, dass ein Betreuungsengpass auftritt.
Die KidsBox wird an den Arbeitsplatz oder zum Tagungsort gerollt und aufgeklappt und bietet auf diese Weise Eltern und Kindern einen geschützten Rückzugsbereich, vor allem zum Wickeln und Stillen.
Die KidsBox enthält viele hochwertige Spielsachen für Babys und Kinder bis ins Grundschulalter, diverse Hygieneartikel und bietet Schlaf- und Wickelmöglichkeiten. So findet sich in ihr unter anderem ein Reisebettchen, das auch als Laufstall genutzt werden kann, eine zusätzliche, abwischbare Klappmatratze, die auch als Wickelstation dienen kann, ein Klemmsitz für kleinere Kinder, Tisch und Hocker für größere Kinder, Bausteine, Puzzle und Kinderbücher für verschiedene Altersklassen. Selbst Pflaster, Desinfektionsmittel für Hände und Oberflächen sowie Einmalwickelunterlagen sind vorhanden.
Für eine Buchung der KidsBox richten Sie Ihre Anfrage bitte an den Familienservice der Stabsstelle Diversity und Gleichstellung, familienservice@uni-passau.de.
Die Mensa der Universität Passau bietet allen Kindern studierender Eltern bis zum sechsten Lebensjahr einen kostenlosen Kinderteller an. Hierbei wählt das Kind aus dem aktuellen Tagesangebot ein Hauptgericht und eine Beilage aus und kann nach Vorlage der "Kinderteller-Mensacard" der Eltern kostenlos mitessen.
Die "Kinderteller-MensaCard" kann gegen Vorlage der Studienbescheinigung des studierenden Elternteils sowie der Geburtsurkunde des Kindes im MensaCard-Büro in der Zentralbibliothek in Raum 163 beantragt werden.
Für die Benutzung auf dem Universitätsgelände steht Ihnen ab sofort unser Campus-Kinderwagen zum kurzzeitigen Ausleihen zur Verfügung.
Der Kinderwagen kann als Transportmittel für ein Kind oder auch als Geschwisterkinderwagen genutzt werden, z. B. für ein Säuglingskind und ein Kleinkind.
Der Campus-Kinderwagen kann auf vorherige Anfrage beim Familienservice der Stabsstelle Diversity und Gleichstellung ausgeliehen werden. Bitte schreiben Sie hierzu eine E-Mail an familienservice@uni-passau.de
Studierende Eltern können in der Studierenden-Tiefgarage parken, selbst wenn sie in Passau wohnen. Sofern ein Kind unter zehn Jahre alt ist, wird die CampusCard gegen Vorlage der Geburtsurkunde freigeschaltet.
Kontakt: Servicebüro Liegenschaften
RGB, Raum 218
Rudolf-Guby-Straße 3, 94032 Passau
Zur Nutzungsordnung der Tiefgaragen der Universität
Seit Juli 2017 befindet sich ein ausgewiesener Eltern-Kind-Parkplatz in der Studierenden-Tiefgarage Innstraße 27/29. Den genauen Standort entnehmen Sie dem Lageplan.
Erfahrene CampusEltern helfen neuen studierenden Eltern: Das Studierendenwerk vermittelt Patinnen und Paten. Wer sich dafür interessiert oder als Pate oder Patin zur Verfügung stellen möchte, bitte bei Carina Schropp melden.
Kontakt zu den CampusEltern, mehr Informationen zu den Treffen sowie Anregungen und Diskussionen erhalten Sie in der Gruppe Campus Eltern in Stud.IP.
Regenbogenfamilien sind Familien, in denen mindestens ein Elternteil lesbisch, schwul, bisexuell, transgeschlechtlich beziehungsweise intergeschlechtlich und/ oder nichtbinär ist. Diese Familienkonstellationen können auf vielfältige Weise entstehen. Für nähere Informationen besuchen Sie die Seite des Familienportals des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Die Sozialberatung des Studierendenwerks Niederbayern/Oberpfalz hilft Ihnen dabei, den Spagat zwischen Hörsaal und Kinderzimmer, zwischen Bibliothek und Wickeltisch zu erleichtern und eine bessere Vereinbarkeit von Studium und Kind(ern) zu erreichen. Für Fragen zur Sozialberatung wenden Sie sich bitte an:
Zsofia Schnelbach
Tel. 0851/509-1900
Innstraße 29, Raum ZB 238
94032 Passau
Sprechzeiten
Carina Schropp
Tel. 0851/509-1916
Innstraße 29, Raum ZB 238
94032 Passau
Sprechzeiten
Die Universität Passau würdigt die Leistung von Eltern, die Studium und Kinderbetreuung erfolgreich vereinbaren konnten, mit dem "Studieren-mit-Kind-Preis". Dieser wird einmal pro Semester an allen Fakultäten an die besten Studierenden mit Kind oder Kindern vergeben. Das Preisgeld beträgt einmalig 500 Euro.

Beschäftigte und studentische Eltern der Universität Passau bekommen zur Geburt ihres Kindes beziehungsweise ihrer Kinder ein Welcome-Paket.
Gegen Vorlage (einer Kopie) der Geburtsurkunde erhalten sie eine Glückwunschkarte, ein Universität Passau-Lätzchen und Informationen zu den Angeboten des Familienservice der Universität Passau und des Studierendenwerks Niederbayern/Oberpfalz sowie der Unikinderkrippe.
Beschäftigte wenden sich hierzu an die für sie zuständige Stelle in der Personalabteilung, Studierende an den Familienservice des Stabsstelle Diversity und Gleichstellung.
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt seit 1. Januar 2018 auch für Studierende; damit haben schwangere Studierende Anspruch auf sechs Wochen vor und mindestens acht Wochen Mutterschutzfrist nach der Geburt.
Um Ihren Schutz als schwangere oder stillende studierende Person sowie Ihres (ungeborenen) Kindes sicherzustellen, ist die Universität Passau zu Maßnahmen verpflichtet, die Ihnen die Vereinbarkeit von Schwangerschaft bzw. Elternschaft und Studium so weit wie möglich erleichtern sollen. Damit die Universität Passau ihren Pflichten nachkommen kann, ist es notwendig, dass Sie Ihre Schwangerschaft oder Stillzeit der Universität melden. Bitte nutzen Sie hierfür unser Online-Meldeformular.
Bitte halten Sie dafür die folgenden Unterlagen bereit:
- Eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin, z. B. die entsprechenden Seiten des Mutterpasses, um den Beginn (und das voraussichtliche Ende) Ihrer Mutterschutzfrist bestimmen zu können (medizinische Diagnosen könen Sie ggf. abdecken/schwärzen).
- Nach der Entbindung: Die Geburtsurkunde Ihres Kindes in Kopie und gegebenenfalls den Nachweis zur Verlängerung der Mutterschutzfrist nach der Geburt, damit wir das (tatsächliche) Ende Ihrer Mutterschutzfrist bestimmen können, sowie gegebenenfalls Ihre formlose Erklärung, dass Sie Ihr Kind stillen.
- Eine Auflistung der Lehrveranstaltungen (inkl. Praktika, Exkursionen, etc. sowie Prüfungen), die Sie im laufenden und im folgenden Semester besuchen (möchten), damit mögliche Gefährdungen ausgeschlossen und mögliche Nachteile aufgrund von Schwangerschaft bzw. Stillzeit von vornherein vermieden oder ausgeglichen werden können (z. B. Ersatztermine für Prüfungsleistungen).
Die Offenlegung Ihrer Daten erfolgt mit Ihrem Einverständnis.
Nach der Meldung Ihrer Schwangerschaft bzw. Stillzeit erhalten Sie ein Schreiben zum Beginn/Ende Ihrer Mutterschutzfrist. Das Schreiben gilt als Nachweis für Ihren besonderen Schutzstatus während der Mutterschutzfrist.
Prüfungen
Sie können während der Mutterschutzfrist Prüfungen ablegen. Ihre Anmeldung zur Prüfung wird als ausdrückliche Verzichtserklärung gewertet. Diese Erklärung können Sie jedoch jederzeit (sowohl vor als auch während einer Prüfung vor der Abgabe der Prüfungsleistung) unter Berufung auf das Mutterschutzgesetz mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Der Widerruf ist im Zentralen Prüfungssekretariat in Textform einzureichen. Hierfür ist kein weiterer Nachweis (Attest) notwendig. Ein Widerruf der Verzichtserklärung nach dem Ablegen der Prüfungsleistung ist jedoch nicht möglich.
Wenn Sie sich für eine Staatsprüfung angemeldet haben, müssen Sie Ihre Schwangerschaft zusätzlich dem zuständigen Prüfungsamt anzeigen. Eventuell gelten hier besondere Regelungen für das Ablegen von Prüfungsleistungen.
Bitte führen Sie das Schreiben für die Festlegung der Mutterschutzfrist bei Prüfungen mit und legen Sie es im Falle eines Nichtantritts einer bereits angemeldeten Prüfung im Prüfungssekretariat oder im Falle eines Prüfungsabbruchs der Prüferin, dem Prüfer, bzw. der Aufsichtsperson vor.
Vor und nach der Mutterschutzfrist benötigen Sie bei Nichtantritt einer bereits angemeldeten Prüfung oder bei Prüfungsabbruch ein ärztliches Attest. In diesem Falle gelten die normalen Regelungen wie bei einem krankheitsbedingten Nichtantritt bei einer Prüfung.
Ruhe- und Stillpausen
Eine Übersicht der Wickeltischstandorte, Ruhe- und Stillräume auf dem Campus finden Sie hier www.uni-passau.de/familie.
Studentische Hilfskräfte
Bitte melden Sie Ihre Schwangerschaft bzw. Stillzeit zusätzlich in dem für Sie zuständigen Referat in der Personalabteilung.
Pflicht-Praktikum
Bitte melden Sie Ihre Schwangerschaft bzw. Stillzeit Ihrer Praktikumsstelle.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Mutterschutzgesetz entnehmen Sie bitte dem Leitfaden zum Mutterschutz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ) sowie der Webseite des BMFSFJ.
In fast allen Universitätsgebäuden befinden sich fest installierte Wickeltische. Zum Stillen oder Füttern gibt es auf dem Campus zahlreiche Plätze, die mit Stillkissen ausgestattet sind. Die genauen Räume sind auf der Übersicht mit Wickeltischen und Stillplätzen für Sie zusammengefasst. Die Stillplätze der Universität Passau ist durch profamilia Niederbayern e.V. als "stillfreundlicher Ort" zertifiziert.
Im Lageplan sind alle Wickel- und Stillmöglichkeiten sowie die Ruheräume auf dem Campus gekennzeichnet.
In den Passauer Wohnheimen des Studierendenwerks Niederbayern/Oberpfalz gibt es einen „gemischten Wohnungsbestand“, der sich aus Einzel- und Doppelzimmern zusammensetzt. Die Doppelzimmer werden „Doubletten“ genannt und bestehen aus zwei nebeneinander liegenden Zimmern mit einem gemeinsamen Vorraum und einem Flur, Küche und Nasszelle. Eltern mit Kind bzw. Kindern wird für die Doubletten ein vergünstigter Preis angeboten: für das zweite Zimmer reduziert sich die Grundmiete um die Hälfte. In Passau gibt es im Donau-Schwaben-Wohnheim 38 Doubletten und bis zu 5 Doubletten im Wohnheim in der Bräugasse und hier zusätzlich eine große Atelierwohnung. Zu weiteren Informationen gelangen Sie über die Webseite des Studierendenwerks Niederbayern/Oberpfalz.
Anlaufstellen
Bei Fragen zum Mutterschutz und/oder der Vereinbarkeit von Familie und Studium
Stabsstelle Diversity und Gleichstellung
Marie-Helene Wünsch und Dr. Claudia Krell
familienservice@uni-passau.de
Tel.: +49(0)851/509-1026 oder -1023
Innstraße 39, JUR, Raum 012 und 011
Bei Fragen zur Antragstellung zur Beurlaubung wegen Mutterschutz und Elternzeit
Studierendensekretariat
studierendensekretariat@uni-passau.de
Kontaktformular Beurlaubung
Tel.: +49 (0)851/509-1127 oder -1128
Innstraße 41, VW, EG, 94032 Passau
Bei Fragen zur Studienfinanzierung (BaföG u. a.)
Sozialberatung des Studierendenwerks Niederbayern/Oberpfalz
Carina Schropp
Tel. +49(0)851/509-1916
Innstraße 29, Raum ZB 238
94032 Passau
www.stwno.de/de/beratung/sozialberatung
Bei Fragen zur Beurlaubung und Planung Ihres weiteren Studiums
Studienberatung
studienberatung@uni-passau.de
Tel.: +49(0)851/509-1154, -1153, -1152, -1151, -1150
Innstraße 39, JUR, Räume im EG
Bei Fragen zur Gesundheit während Schwangerschaft und Stillzeit
Herr Dr. med. Stefan Hafner, Betriebsarzt der Universität Passau
Praxis@Hausarzt-passau.com
Tel.: +49(0)851/55 55 2
Kleiner Exerzierplatz 14, 94032 Passau
www.hausarzt-passau.com
Psychologisch-Psychotherapeutische Beratungsstelle
psychologische.beratung@uni-passau.de
Tel.: +49(0)851/509-1153
Innstraße 39, JUR, Räume im EG
Bayrisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Der Baby-Timer ist ein Service-Angebot des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales, mit dem (werdende) Eltern alle wichtigen Termine vor und nach der Geburt und bis zum dritten Geburtstag ihres Kindes im Blick behalten und wichtige Tipps bekommen können.
Bundesministeriums für Familie, Soziales, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Das Familienportal informiert über Elternzeit, Elterngeld und weitere Familienleistungen.
Kontaktieren Sie das Servicetelefon bei individuellen Fragen.
Caritas-Schwangerschaftsberatung
Die Caritas-Schwangerschaftsberatung bietet Hilfe, Unterstützung und Gespräche in allen Fragen und Problemen vor und während einer Schwangerschaft, bis zum dritten Lebensjahr Ihres Kindes.
Donum Vitae
Der Donum Vitae e.V. ist eine anerkannte Beratungsstelle für werdende Eltern, Familien mit Kindern bis zum 3. Lebensjahr sowie bei Fragen der Familienplanung und Sexualität.
Gesundheitsamt, Landratsamt Passau
Die Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen am Gesundheitsamt des Landratsamts Passau stellt Informationen und regionale Anlaufstellen in einer Adressübersicht zur Verfügung.
Kinderbetreuung (extern)
Auf der Homepage der Stadt Passau finden Sie eine Übersicht über Betreuungsangebote für Kinder in Passau.
Kinderklinik Passau – Erste Hilfe-Kurse für Kindernotfälle
Die Kinderklinik Passau veranstaltet in regelmäßigen Abständen Erste-Hilfe Kurse für Kindernotfälle. Die Termine und Informationen zur Anmeldung finden Sie auf der Homepage der Kinderklinik Passau.
KoKi - Netzwerk frühe Kindheit
Das KoKi - Netzwerk frühe Kindheit ist ein landesweites Netzwerk von Fachkräften, das sich für die Förderung der frühkindlichen Entwicklung einsetzt. Es bietet Eltern eine zentrale Anlaufstelle für Informationen und Unterstützung rund um die Themen Schwangerschaft, Geburt und die ersten Lebensjahre ihres Kindes. Die Ziele des Netzwerks sind die Stärkung der Elternkompetenz, die Koordination von Hilfsangeboten sowie die frühzeitige Erkennung von Risikofaktoren für die kindliche Entwicklung und für das Kindeswohl.
Nummer gegen Kummer
Der Nummer gegen Kummer e.V. ist der Dachverband von derzeit 87 lokalen Trägern von Beratungstelefonen, zumeist örtlichen Verbänden des Deutschen Kinderschutzbundes und anderen Wohlfahrtsorganisationen. Das Netzwerk stellt das deutschlandweit größte kostenfreie, telefonische Beratungsangebot für Kinder, Jugendliche und Eltern dar. Speziell ausgebildete und hauptsächlich ehrenamtlich engagierte Berater und Beraterinnen unterstützen die Anrufenden und leisten Hilfe zur Selbsthilfe bei Alltagsproblemen und in schwierigen Lebenssituationen.
Kinder- und Jugendtelefon: 116111
Elterntelefon: 0800-1110550
Um die Angebote auch bei jungen Menschen mit Beeinträchtigungen, wie zum Beispiel Blindheit oder Sehbehinderungen, bekannter zu machen und ihnen zu vermitteln, dass es gut ist, sich bei Sorgen und Problemen Hilfe zu suchen, hat Nummer gegen Kummer e.V. zusammen mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen sowie Verbänden, Kompetenzzentren und Selbsthilfevereinigungen für blinde und sehbehinderte Menschen die Materialien der aktuellen Schulbox weiterentwickelt.
Patientenservice – 116117
Die 116117 ist die Telefonnummer des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Deutschland. Sie bietet eine zentrale Anlaufstelle für medizinische Hilfe außerhalbder regulären Sprechzeiten der Arztpraxen. Der Ärztliche Bereitschaftsdienst ermöglicht es Patienten und Patientinnen, medizinische Beratung zu erhalten und bei Bedarf einen Hausbesuch oder eine Vermittlung an eine Notfallambulanz zu arrangieren. Mehr Informationen erhalten Sie auf der Webseite der 116117.
pro Familia Niederbayern e.V.
Der Verein pro FamiliaNiederbayern ist eine Anlaufstelle für viele verschiedene Themen, weitere Informationen finden Sie auf den unten verlinkten Webseiten:
- Schwangerschaftsberatung
- Ehe-, Partnerschafts-, Familien- und Lebensberatung
- Beratungsstelle „Punkt!“: Fachstelle Täterarbeit häusliche Gewalt
- Die queere Beratungsstelle up2you - Leben. Lieben. Selbstbestimmt.
- WonneProppen: Sammlung und Spende von gut erhaltener Schwangerschaftskleidung und Babyausstattung