Erasmus+ Blended Intensive Programme

Die neue Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027 bietet mit den Blended Intensive Programmes (BIP) ein neues Förderinstrument. Es soll Gruppenaktivitäten, Online-Kooperationen und innovative Lern- und Lehrmethoden fördern.
Gefördert werden kurze, gemeinsame Aktivitäten zwischen den Lernenden von mindestens 3 europäischen Hochschulen aus 3 unterschiedlichen Ländern. Auch externe Partner, z.B. öffentliche Einrichtungen oder Unternehmen, können beteiligt werden. Eine kurze und intensive Lehr-Lern-Aktivität in Präsenz wird mit einer virtuellen Komponente kombiniert. Mögliche Formate sind beispielsweise eine Sommerschule oder Exkursion mit gemeinsamem Online-Seminar. Die Gesamtdauer des BIP, inklusive der virtuellen Phase, ist nicht vorgegeben. Die gemeinsame Präsenzphase kann 5-30 Tage dauern. Die gemeinsame virtuelle Phase kann vor oder nach dem Kurzaufenthalt stattfinden oder auch während des Präsenzaufenthaltes.
Förderumfang
- Organisational Support für die ausrichtende Universität: 400€ pro Teilnehmer für maximal 20 Teilnehmer, also 6.000-8.000€ für das Blended Intensive Programme
- Für Studierende oder Promovierende:
- distanzabhängiger Reisekostenzuschuss
- Aufenthaltszuschuss für die Präsenzphase (50 – 70€ pro Tag)
- keine finanzielle Unterstützung für die virtuelle Phase oder für eine Präsenzphase an der Heimatuniversität
- Für Hochschulpersonal:
- Reise- und Aufenthaltskostenzuschuss für die physische Mobilität nach den länderabhängigen Sätzen der Erasmus+ Personalmobilität
Voraussetzungen
- Zusammenarbeit mit mindestens zwei weiteren Hochschulen aus verschiedenen Programmländern
- Dauer physischer Kurzaufenthalt: 5-30 Tage
- Mindestens 15 Teilnehmende, finanziell gefördert werden maximal 20 Teilnehmende (weitere Teilnehmende ohne finanzielle Förderung sind möglich)
- Vergabe von mindestens 3 ECTS Leistungspunkten
- Die Koordination liegt in der Verantwortung des Faches.
Zeitplan
Zeitplan für BIPs im Hochschuljahr 2023/2024 (Durchführung Juni 2023 bis SS 2024):
- 30. Jan 2023: Antragsfrist an der Universität Passau; die Antragsstellung erfolgt über einen Antrag mit Projektskizze (siehe Datei rechte Spalte) an das Akademische Auslandsamt. Bitte holen Sie vor Einreichen des Antrags auch schon die generelle Zustimmung der Partnerhochschulen zu einem gemeinsamen BIP ein. Das Akademische Auslandsamt kümmert sich anschließend um die Antragstellung der BIPs beim DAAD.
- Ende Juni 2023: Mitteilung zur Förderung
- Ab Juli 2023: Feinplanung des BIPs durch die fachlichen Ansprechpartner
Ein Antrag auf Förderung von BIPs kann jährlich gestellt werden (voraussichtlich im Februar). Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt zum Akademischen Auslandsamt auf. BIPs müssen ein Hochschuljahr im Voraus beantragt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des DAAD.
Weitere Informationen zur neuen Erasmus+ Programmgeneration können der Website des Akademischen Auslandsamtes entnommen werden.