Erasmus+ Sonderförderung
Für Studierende sowie Graduierte mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mind. 20 oder einer chronischen Erkrankung, die für ein Auslandspraktikum über Erasmus+ gefördert werden, kann auf Antrag eine zusätzliche Förderung erfolgen.
Hierfür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- Monatliche Zuschusszahlung (Top-Up) in Höhe von 250 Euro
- Unabhängig vom Zielland
- Zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate
- Voraussetzung: GdB von mind. 20 oder chronische Erkrankung, bei der ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland vorliegt.
- Nachweis: ehrenwörtliche Erklärung
- Ein gesonderter Antrag ist nicht notwendig. Setzen Sie sich mit uns bei Bedarf in Verbindung.
- Realkostenantrag
- Für Studierende sowie Graduierte mit einem Grad der Behinderung ab 20 oder bei einer chronischen Erkrankung besteht bei außergewöhnlich hohen Kosten die Möglichkeit, einen Realkostenantrag zu stellen. Hierbei wird der individuelle, finanzielle Mehrbedarf im Ausland (bis zu einer Höhe von 15.000 Euro pro Semester und 30.000 Euro pro Studienjahr) berücksichtigt.
- Zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate
- Bitte beachten Sie, dass nur Mehrkosten berücksichtigt werden können, die
- nicht von nationalen Stellen (Integrationsämtern, Krankenkassen, Landschaftsverbänden, Sozialämtern, Studentenwerken) übernommen werden.
- Ihnen durch den Auslandsaufenthalt entstehen, z. B. Flugkosten und Kosten für die Unterkunft von mitreisenden Assistentinnen und Assistenten oder für eine barrierefreie Unterkunft.
- Mögliche Nachweise: Schwerbehindertenausweis, Bescheid Landessozialamt, ggf. ärztliches Attest
- Bitte planen Sie ausreichend Zeit für die Antragsstellung ein, da der finanzielle Mehrbedarf durch Nachweise belegt werden muss. Der Antrag muss mindestens drei Monate vor Beginn der Mobilität gestellt werden. Für den Antrag sowie weitere Informationen kontaktieren Sie bitte das Zentrum für Karriere und Kompetenzen.
Auf der Website des DAAD finden Sie weitere Informationen zur Sonderförderung für Studierende mit Behinderung.
Lassen Sie sich hierzu vom Zukunft: Karriere und Kompetenzen persönlich beraten.
Für Studierende und Graduierte, die für ein Auslandspraktikum über Erasmus+ gefördert werden und mit einem oder mehreren Kindern ins Ausland reisen, steht eine zusätzliche monatliche Förderung in Höhe von 250 Euro (Top-Up) zur Verfügung.
- Unabhängig vom Zielland
- Zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate
- Unabhängig von der Anzahl der mitreisenden Kinder
- Die zusätzliche Förderung kann auch für Paare gewährt werden. Die Doppelförderung eines Kindes ist aber auszuschließen, d.h. wenn beide Elternteile durch Erasmus+ gefördert werden, kann nur einer davon das Top-Up erhalten.
- Nachweis: ehrenwörtliche Erklärung
- Ein gesonderter Antrag ist nicht notwendig. Setzen Sie sich mit uns bei Bedarf in Verbindung.
Auf der Website des DAAD finden Sie weitere Informationen zu Auslandspraktikum mit Kind.
Lassen Sie sich hierzu vom Zukunft: Karriere und Kompetenzen persönlich beraten.
Erstakademikerinnen und Erstakademiker, das heißt Studierende aus nicht-akademischen Elternhaus, die für ein Auslandspraktikum über Erasmus+ gefördert werden, können eine zusätzliche monatliche Förderung in Höhe von 250 Euro (Top-Up) erhalten.
- Unabhängig vom Zielland
- Zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate
- Voraussetzung: Beide Elternteile oder Bezugspersonen verfügen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule.
- Nachweis: ehrenwörtliche Erklärung
- Ein gesonderter Antrag ist nicht notwendig. Setzen Sie sich mit uns bei Bedarf in Verbindung.
Lassen Sie sich hierzu vom Zukunft: Karriere und Kompetenzen persönlich beraten.
Für Studierende, die während Ihrem Studium einer Tätigkeit nachgehen, steht für ein mit Erasmus+ gefördertes Auslandspraktikum ein monatlicher Zuschuss in Höhe von 250 Euro (Top-Up) zur Verfügung.
- Unabhängig vom Zielland
- Zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate
- Voraussetzungen:
- Mindestens sechs Monate ununterbrochene Erwerbstätigkeit innerhalb eines Jahres vor Antritt des Erasmus-Aufenthalts.
- Monatlicher Verdienst über 450 und unter 850 Euro (Nettoverdienst aller Tätigkeiten pro Monat aufaddiert).
- Keine Fortführung der Tätigkeit während des Auslandsaufenthalts (Eine Kündigung ist keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden. Hierzu zählen auch mobiles Arbeiten, online Arbeiten, bezahlter Urlaub, etc.).
- Nachweis: ehrenwörtliche Erklärung
- Ein gesonderter Antrag ist nicht notwendig. Setzen Sie sich mit uns bei Bedarf in Verbindung.
Das Top-Up im Rahmen der Sonderförderung kann nur einmalig, auch bei Zutreffen mehrerer Zielgruppenmerkmale, erhalten werden. Die entsprechenden Nachweise müssen gegebenenfalls auf Aufforderung vorgelegt werden.
Abwesenheits-Hinweis: Frau Schrag ist vom 27.9. – 20.10.2024 nicht im Dienst. In dringenden Angelegenheiten – bitte nur in solchen Fällen – wenden Sie sich an Herrn Schöberl (auslandspraktikum@uni-passau.de). Sofern Ihr Anliegen bis zum 21. Oktober warten kann, bitten wir Sie, uns, beziehungsweise Frau Schrag erst dann wieder zu kontaktieren. Vielen Dank für Ihr Verständnis und die Rücksichtnahme!
Postanschrift:
Universität Passau
Ref. IV/2 Karriere und Kompetenzen
Stipendien für Auslandspraktika
Innstraße 41
D-94032 Passau
Besuchsadresse:
Ludwigstr. 8 (LU 8)
D-94032 Passau
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