Aktuelle Akkreditierungsverfahren
Akkreditierungsverfahren im Wintersemester 2022/23 und Sommersemester 2023
Grundsätzlich sind Akkreditierungen für einen Zeitraum von acht Jahren ab dem Zeitpunkt der Beurkundung gültig. Etwaige Fristverlängerungen einer vorangegangenen Akkreditierung werden auf diesen Zeitraum angerechnet. Akkreditierungen unter Auflagen sind vorläufig auf einen Zeitraum von zwölf Monaten befristet. Bei Feststellung der Erfüllung der Auflagen durch das Akkreditierungsgremium nach Vorlage des Nachweises, verlängert sich die Gültigkeit der Akkreditierung auf den vollen Zeitraum der Achtjahresfrist abzüglich etwaiger Fristverlängerungen und des Zeitraumes der Vorläufigkeit. Bei mangelndem Nachweis der Auflagenerfüllung wird die Akkreditierung nicht verlängert. Falls die Fakultät zur Einschätzung gelangt, dass eine Auflagenerfüllung nicht innerhalb der Frist umsetzbar ist, kann die vorläufige Akkreditierung nach begründetem Antrag beim Akkreditierungsgremium um weitere sechs Monate verlängert werden.
Mit der Beurkundung beginnt eine zweiwöchige Einspruchsfrist gegen die Akkreditierungsentscheidung, in der begründete Einwände bei den Ansprechpersonen eingereicht werden können. Die Einspruchsfrist für die aktuellen Verfahren endet mit dem 19. Oktober 2023.