Anerkennung und Anrechnung sind für unsere Universität von großer Bedeutung. Sie ermöglichen unseren Studierenden die Flexibilität, Kompetenzen an verschiedenen Institutionen zu erwerben und dennoch ihre akademischen Fortschritte nahtlos fortzusetzen. Dies fördert Vielfalt, akademische Zusammenarbeit und die Mobilität von Studierenden und Dozierenden und bereichert die Bildungserfahrung unserer Studierenden.
Wir unterscheiden zwischen
Entscheidungen über die Anerkennung und Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen werden durch den Prüfungsausschuss bzw. die Prüfungskommission getroffen. Sollte die Anerkennung oder Anrechnung abgelehnt werden, stehen folgende Schritte zur Verfügung:
Ergebnis: Keine Abänderung der Entscheidung
Ziel des Verfahrens ist die Entscheidungen der zuständigen Stellen überprüfen zu lassen und sicherzustellen, dass der Antrag rechtmäßig, sachgerecht und fair beurteilt wurde.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Referat V/1 - Rechtsangelegenheiten
Mit dem Ziel, gemeinsame qualitätsgesicherte Standards für eine erleichterte Anerkennung und Anrechnung im deutschen Hochschulraum abzustimmen und zu kommunizieren, hat die Hochschulrektorenkonferenz, ein freiwilliger Zusammenschluss staatlicher und staatlich anerkannter Hochschulen in Deutschland, das Projekt MODUS eingerichtet.
Die im Rahmen des HRK-Projekts erarbeiteten Richtlinien und Empfehlungen sind online auf der Seite "AN!" veröffentlicht. Hier finden sich grundlegende Informationen rund um die Themen Anerkennung, Anrechnung und Learning Agreements.