Koordination Systemakkreditierung
Von der Programmakkreditierung zur Systemakkreditierung
Die Universität Passau hat sich in ihren Zielvereinbarungen mit dem Kultusministerium zu einer Umstellung von der Programmakkreditierung zur Systemakkreditierung bekannt, um ihren Studierenden bestmögliche Qualitätssicherung der Studiengänge bieten zu können. Damit stellt sie sich der außerordentlichen Aufgabe, die vielen ineinandergreifenden akademischen sowie administrativen Prozesse im Bereich Studium und Lehre zu evaluieren und ihre Auffassung von hochwertigen Studien- und Lehrbedingungen kontinuierlich zu hinterfragen. Das Referat I/1 - Qualitätsentwicklung unterstützt Sie bei Fragen rund um die interne Akkreditierung von Studiengängen sowie zur Anwendung der Matrix „Qualitätsziele Studium und Lehre“ und des Leitbildes für die Lehre.
Meilensteine
Juli 2023 | Die Universität begeht erfolgreich 27 Studiengänge |
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Juni 2023 | Die Universitätsleitung beschließt eine Evaluationsordnung |
Mai 2023 | Die Universität erhält den Bericht zur ersten Begehung von ACQUIN |
Februar 2023 | Die Universitätsleitung löst das Lenkungsteam auf. Zukünftig liegt das Mandat der Qualitätssicherung des internen Akkreditierungsverfahrens beim Akkreditierungsgremium |
Januar 2023 | In Begleitung durch ACQUIN und das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst begehen externe Expertinnen und Experten das Qualitätssicherungssystem der Universität |
September 2022 | Die Universität reicht den Selbstbericht bei ACQUIN ein |
August 2022 | Die Universität und ACQUIN stimmen einen Zeitplan für die Begehungen im Wintersemester 2022/2023 ab |
Juli 2022 | Das Akkreditierungsgremium konstituiert sich und befindet über den Pilotstudiengang |
Mai 2022 | Die Begehung des Piloststudiengangs wird mit externen Expertinnen und Experten durchgeführt |
April 2022 | Das interne Akkreditierungsverfahren des Pilotstudiengangs wird eingeleitet |
Februar 2022 | Das Lenkungsteam Systemakkreditierung veröffentlicht die Matrix "Qualitätsziele Studium und Lehre" |
November 2021 | Die Universitätsleitung beschließt ein Akkreditierungsverfahren und die Zusammensetzung eines Akkreditierungsgremiums |
Juli 2021 | Die Universitätsleitung beschließt das Leitbild für die Lehre |
April 2021 | Das Lenkunsgteam setzt Arbeitskreise zu Erstellung von Handreichungen (Qualifikationsrahmen, Kompetenzmodellierung) und zur Harmonisierung der Modulkataloge ein |
März 2021 | Arbeitsteam 2 strukturiert die rechtliche Ausgestaltung der Systemakkreditierung vor |
Februar 2021 | Arbeitsteam 1 nimmt die Arbeit an der Matrix "Qualitätsziele Studium und Lehre" auf |
Januar 2021 | Arbeitsteam 2 – „Entwicklung von Regelkreisläufen zur Implementierung und Evaluierung von Prozessen und Inhalten; Entwicklung und Aufbau des internen Akkreditierungs- und Prüfverfahrens“ nimmt die Arbeit auf |
Januar 2021 | Arbeitsteam 1 – „Identifikation qualitätstragender Prozesse und Erarbeitung inhaltlicher Kriterien mit der Unterscheidung zwischen Prozess- und Produktqualität unter Berücksichtigung fakultäts- und studiengangsspezifischer Standards“ – nimmt die Arbeit auf |
Januar 2021 | Ein Einführungsvortrag zum Thema Systemakkreditierung und ein universitätsweites Auftaktgespräch finden statt |
Dezember 2020 | Die Universitätsleitung beschließt die Errichtung des Lenkungsteams |
November 2020 | Ein Arbeitsentwurf des Leitbild Lehre begeht einen ersten Gremienlauf |
März 2020 | Die Universität schließt einen Vetrag mit der Agentur ACQUIN ab, die den Umstellungsprozess begutachtet |
November 2019 | Die Arbeit am Leitbild Lehre beginnt mit einer Auftaktveranstaltung |
Juli 2018 | Die Universität bekennt sich in den Zielvereinbarungen mit dem Bayerischen Staatsministerium zur Umstellung auf die Systemakkreditierung |
Rechtlicher Rahmen
Mit dem „Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen (Studienakkreditierungsstaatsvertrag (StAkkrStV))“, der 2018 in Kraft getreten und von allen Bundesländern ratifiziert worden ist, wurde ein neuer rechtlicher Rahmen für Akkreditierungsverfahren geschaffen. Auf der Basis der Musterrechtsverordnung (MRVO) haben alle Bundesländer eigene Studienakkreditierungsverordnungen erlassen, die als Grundlagen für interne Akkreditierungsverfahren dienen. In Bayern gilt die Bayerische Studienakkreditierungsverordnung (BayStudAkkV).