Teilnahmebedingungen
Studierende der Universität Passau können sich zu fast allen Veranstaltungen von Zukunft: Karriere und Kompetenzen (ZKK) kostenfrei anmelden. Da die Veranstaltungen aus Studienzuschussmitteln finanziert werden, gibt es einige Regeln, die Sie bitte beachten sollten.
Bei wenigen Veranstaltungen wird ein Unkostenbeitrag erhoben.
Die Anmeldung für Seminare und IT-Kurse ist ausschließlich über Stud.IP möglich. Für alle Veranstaltungen des ZKK besteht eine Anmeldepflicht. Wer ohne Anmeldung zu einer anmeldepflichtigen Veranstaltung erscheint, kann nicht zugelassen werden bzw. erhält keine Teilnahmebescheinigung.
Die Vergabe der Plätze erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen. Auf der Website finden Sie den Anmeldestart für das jeweilige Semester.
Sie können pro Semester an bis zu vier Seminaren und an bis zu drei IT-Kursen teilnehmen.
Einige Angebote sind bestimmten Zielgruppen vorbehalten, z. B. Seminare für bestimmte Studiengänge, und werden in erster Linie für diese Zielgruppen angeboten. Restplätze können von Studierenden aller Fachrichtungen belegt werden. Für manche Veranstaltungen gelten bestimmte Voraussetzungen. Sollten Sie diese nicht erfüllen, können Sie nicht an der Veranstaltung teilnehmen.
Alle Veranstaltungen sind an eine Mindestteilnehmerzahl (8 Personen) gebunden. Sollte diese nicht erreicht werden, wird die Veranstaltung abgesagt. In diesem Fall erhalten Sie von uns eine Nachricht über Stud.IP.
Bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn können Personen von der Warteliste in die Veranstaltung nachrücken. Im Durchschnitt melden sich 30% der Seminarteilnehmenden bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn wieder ab. Halten Sie sich also den Termin frei.
Wenn Sie kein Interesse mehr an der Veranstaltung haben oder zum Veranstaltungstermin keine Zeit mehr haben, tragen Sie sich bitte aus der Warteliste aus. Dies ermöglicht anderen Interessierten unter Umständen die Teilnahme. Wenn Sie nachrücken, werden Sie über Stud.IP automatisch informiert.
Bei Abmeldungen in der Woche vor Veranstaltungsbeginn werden alle Personen auf der Warteliste über Stud.IP angeschrieben. Die Person, die sich als Erste zurückmelden, kann dann direkt nachrücken.
Wenn Sie im Nachrückverfahren keinen Platz erhalten haben, besteht noch die Möglichkeit, dass Sie zu der Veranstaltung gehen und so unter Umständen die Chance haben, vor Ort nachzurücken, sollte eine angemeldete Person nicht erscheinen!
Bis eine Woche vor Beginn einer Veranstaltung können Sie sich in Stud.IP aus der Veranstaltung wieder austragen. Tragen Sie sich bitte auch dann aus, wenn Sie „nur" auf der Warteliste stehen aber wissen, dass Sie nicht mehr teilnehmen können. Dies verhindert, dass Sie ungewollt nachrücken und ermöglicht anderen Interessierten unter Umständen die Teilnahme.
Nach Ablauf dieser Frist ist die Anmeldung verbindlich. Ein Rücktritt ist nur noch in Ausnahmefällen möglich: im Krankheitsfall (gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes) oder mit vergleichbarem schriftlichen Nachweis (z. B. nachweisliche Kollision mit einer kurzfristig angesetzten Pflichtveranstaltung). Für kurzfristige Abmeldungen nutzen Sie bitte folgendes Formular. Bitte beachten Sie, dass ärztliche Atteste nur dann akzeptiert werden können, wenn eine vorherige schriftliche Abmeldung erfolgt ist.
Alle Veranstaltungen des ZKK beginnen pünktlich (s. t.!). Erscheinen Sie deshalb rechtzeitig vor Beginn des Seminars im Seminarraum. Studierende, die sich verspäten, müssen damit rechnen, dass ihr Seminarplatz an anwesende Personen von der Warteliste vergeben wird. Nur angekündigte Verspätungen aus triftigem Grund können berücksichtigt werden.
Nichtteilnahme
Wer sich nicht rechtzeitig abmeldet (Wochenfrist) oder unentschuldigt nicht zu einer Veranstaltung erscheint, wird im Folgesemester bei der Vergabe der Teilnahmeplätze für die Seminare und IT-Kurse im freiwilligen Angebot nachrangig berücksichtigt. Falls Sie von der Warteliste nachrücken und dies nicht merken, führt auch dies zu einer nachrangigen Berücksichtigung im Folgesemester. Die nachrangige Berücksichtigung bedeutet für Sie, dass Sie im Folgesemester nur dann ein Platz erhalten können, wenn sich nicht ausreichend andere Studierende für die Veranstaltung angemeldet haben.
Wenn Sie sich nicht rechtzeitig abmelden (Wochenfrist) oder unentschuldigt nicht zu einer Veranstaltung erscheinen, sieht sich die Universität Passau gezwungen, zukünftig derartigem Verhalten im Rahmen der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten entgegenzusteuern. Die Universität Passau wird deshalb ab sofort jeden Fall von unentschuldigtem Fehlen bei einer Veranstaltung des ZKK rechtlich prüfen und bestehende Schadensersatzansprüche gegen Studierende geltend machen und durchsetzen.
Wir appellieren an Ihre Kollegialität. Sollte Ihnen die Teilnahme an einer Veranstaltung des ZKK doch nicht möglich sein, melden Sie sich bitte umgehend ab. Dadurch haben Ihre Kommiliton*innen die Chance auf eine Teilnahme und juristische Konsequenzen können vermieden werden.
Bescheinigungen
Für die Teilnahme an einem Seminar erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, bei IT-Kursen eine Teilnahmebestätigung. Diese werden in der Regel am Ende einer Veranstaltung ausgehändigt, wenn Sie die Veranstaltung regelmäßig besucht und alle erforderlichen Leistungen erbracht haben. Teilnahmebescheinigungen und -bestätigungen werden nur ausgestellt, wenn mindestens 80 Prozent der vereinbarten Seminarzeiten nachgewiesen werden können. Der Nachweis erfolgt über Unterschriftenlisten.
Verbuchung Ihrer Leistungen
Wenn Sie in Ihrem Studiengang frei wählbare ZKK-Seminare einbringen können, müssen Sie Ihre Teilnahmebescheinigung selbst beim Prüfungssekretariat einreichen. Im Folgenden trägt das Prüfungssekretariat die ECTS-Punkte für Sie in HISQIS ein.
Falls Sie als Studierende der FIM-Fakultät eine Note in einem der anrechenbaren Veranstaltungen erworben haben, teilt das ZKK dem Prüfungssekretariat die Leistung und die Note mit.
Ob Sie sich in Ihrem Studiengang ZKK-Seminare anrechnen lassen können, entnehmen Sie bitte Ihrer Studien- und Prüfungsordnung bzw. unserer Website. Die Anzahl der anrechenbaren ECTS-Punkte finden Sie in den Detailbeschreibungen der Veranstaltungen in Stud.IP.
Gesamtzertifikate
Am Ende Ihres Studiums können Sie eine Gesamtbescheinigung (KompetenzPAss) beantragen, wobei alle von Ihnen belegten Seminare und IT-Kurse zusammenfasst werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie aus allen drei Kompetenzbereichen mindestens ein Seminar besucht haben. Falls Sie diese Voraussetzung nicht erfüllen, können wir Ihnen eine Bestätigung der besuchten Seminare und IT-Kurse ausstellen.
Sind noch immer Fragen offen geblieben? Dann besuchen Sie unsere Seite mit den FAQ zu Veranstaltungen und allen Aspekten der Anmeldung.
Datenschutzrechtliche Hinweise für die Anmeldung an ZKK-Veranstaltungen (DGSVO)