Teilnahmebedingungen
Studierende der Universität Passau können sich zu fast allen Veranstaltungen des Zentrums für Karriere und Kompetenzen (ZKK) kostenfrei anmelden. Bei wenigen Veranstaltungen wird ein Unkostenbeitrag erhoben.
Sie finden alle Veranstaltungen des ZKK mit ausführlicher Beschreibung in Stud.IP.
Die Anmeldung für Seminare und IT-Kurse ist ausschließlich über Stud.IP möglich. Für alle Veranstaltungen des ZKK besteht eine Anmeldepflicht. Wer ohne Anmeldung zu einer anmeldepflichtigen Veranstaltung erscheint, kann nicht zugelassen werden bzw. erhält keine Teilnahmebescheinigung.
Einige Angebote sind bestimmten Zielgruppen vorbehalten, z. B. Seminare für bestimmte Studiengänge, und werden in erster Linie für diese Zielgruppen angeboten. Restplätze können von Studierenden aller Fachrichtungen belegt werden. Für manche Veranstaltungen gelten bestimmte Voraussetzungen. Sollten Sie diese nicht erfüllen, können Sie nicht an der Veranstaltung teilnehmen.
Anmeldezeitraum
Der Anmeldezeitraum für die Semesterveranstaltungen findet regelmäßig ein bis zwei Wochen vor Semesterbeginn bis zum Ende der ersten Semesterwoche statt. Für die Veranstaltungen in der vorlesungsfreien Zeit können Sie sich in der Regel zu Beginn der vorlesungsfreien Zeit anmelden. Der Zeitpunkt der Anmeldung innerhalb des Anmeldezeitraums ist nicht relevant. Nach dem Ablauf des Anmeldeverfahrens können Sie sich, falls es noch freie Plätze gibt, direkt in die Veranstaltungen, andernfalls in die Wartelisten eintragen.
Anmeldesets
Die Seminare und die IT-Kurse des ZKK sind jeweils zu einem Anmeldeset zusammengefasst. Sie können in den Anmeldesets eine beliebige Anzahl von Veranstaltungen oder Terminen auswählen und diese per Drag and Drop priorisieren. Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt über ein Losverfahren.
Bis zum Lostermin kann die persönliche Priorisierung beliebig geändert werden. Sie können mehr Veranstaltungen auswählen, als Sie tatsächlich belegen wollen – von Ihrer Priorisierungsliste werden maximal vier Seminare und drei IT-Kurse gelost. Sollten Sie weniger Veranstaltungen belegen wollen als grundsätzlich möglich, können Sie dies ebenfalls angeben: In dem Fenster, in dem Sie die Priorisierung vornehmen, ist oberhalb der Prioritätenliste ein Drop-down-Menü, in dem Sie auswählen können, an wie vielen Veranstaltungen Sie maximal teilnehmen möchten.
Alle Veranstaltungen sind an eine Mindestteilnehmerzahl (8 Personen) gebunden. Sollte diese nicht erreicht werden, wird die Veranstaltung abgesagt. In diesem Fall erhalten Sie von uns eine Nachricht über Stud.IP.
Bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn können Personen von der Warteliste in die Veranstaltung nachrücken. Im Durchschnitt melden sich 30% der Seminarteilnehmenden bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn wieder ab. Halten Sie sich also den Termin frei.
Wenn Sie kein Interesse mehr an der Veranstaltung haben oder zum Veranstaltungstermin keine Zeit mehr haben, tragen Sie sich bitte aus der Warteliste aus. Dies ermöglicht anderen Interessierten unter Umständen die Teilnahme. Falls Sie von der Warteliste nachgelost werden und dies nicht merken, werden Sie bei der Veranstaltungsvergabe im Folgesemester nachrangig berücksichtigt!
Nach dem Lostermin können Sie jederzeit in Stud.IP nachverfolgen auf welcher Position der Warteliste Sie sich aktuell befinden. Wenn Sie nachrücken, werden Sie über Stud.IP automatisch informiert.
Bei Abmeldungen in der Woche vor Veranstaltungsbeginn werden alle Personen auf der Warteliste über Stud.IP angeschrieben. Die Person, die sich als Erste zurückmelden, kann dann direkt nachrücken.
Wenn Sie im Nachrückverfahren keinen Platz erhalten haben, besteht noch die Möglichkeit, dass Sie zu der Veranstaltung gehen und so unter Umständen die Chance haben, vor Ort nachzurücken, sollte eine angemeldete Person nicht erscheinen!
Wenn Sie an einem Seminar nicht mehr interessiert sind, können Sie sich bis zu einer Woche vor Beginn der Veranstaltung in Stud.IP wieder abmelden. Melden Sie sich bitte auch dann ab, wenn Sie "nur" auf der Warteliste stehen. Dies ermöglicht anderen Interessierten unter Umständen die Teilnahme.
Nach Ablauf dieser Frist ist die Anmeldung verbindlich. Ein Rücktritt ist nur noch in Ausnahmefällen möglich: im Krankheitsfall (gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes) oder mit vergleichbarem schriftlichen Nachweis (z. B. nachweisliche Kollision mit einer kurzfristig angesetzten Pflichtveranstaltung). Für kurzfristige Abmeldungen nutzen Sie bitte folgendes Formular. Bitte beachten Sie, dass ärztliche Atteste nur dann akzeptiert werden können, wenn eine vorherige schriftliche Abmeldung erfolgt ist.
Alle Veranstaltungen des ZKK beginnen pünktlich (s. t.!). Erscheinen Sie deshalb rechtzeitig vor Beginn des Seminars im Seminarraum. Studierende, die sich verspäten, müssen damit rechnen, dass ihr Seminarplatz an anwesende Personen von der Warteliste vergeben wird. Nur angekündigte Verspätungen aus triftigem Grund können berücksichtigt werden.
Nichtteilnahme
Wer sich nicht rechtzeitig abmeldet (Wochenfrist) oder unentschuldigt nicht zu einer Veranstaltung erscheint, wird im Folgesemester bei der Vergabe der Teilnahmeplätze für die Seminare und IT-Kurse im freiwilligen Angebot nachrangig berücksichtigt. Falls Sie von der Warteliste nachgelost werden und dies nicht merken, führt auch dies zu einer nachrangigen Berücksichtigung im Folgesemester. Die nachrangige Berücksichtigung bedeutet für Sie, dass Sie im Folgesemester nur dann beim Losverfahren berücksichtigt werden können, wenn sich nicht ausreichend andere Studierende für die Veranstaltung angemeldet haben.
Außerdem sieht sich die Universität Passau gezwungen, zukünftig derartigem Verhalten im Rahmen der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten entgegenzusteuern. Die Universität Passau wird deshalb ab sofort jeden Fall von unentschuldigtem Fehlen bei einer Veranstaltung des ZKK rechtlich prüfen und bestehende Schadensersatzansprüche gegen Studierende geltend machen und durchsetzen.
Wir appellieren daher an Ihre Kollegialität. Sollte Ihnen die Teilnahme an einer Veranstaltung des ZKK doch nicht möglich sein, melden Sie sich bitte umgehend ab. Dadurch haben Ihre Kommiliton*innen die Chance auf eine Teilnahme und juristische Konsequenzen können vermieden werden.
Bescheinigungen
Für die Teilnahme an einem Seminar erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, bei IT-Kursen eine Teilnahmebestätigung. Diese werden in der Regel am Ende einer Veranstaltung ausgehändigt, wenn Sie die Veranstaltung regelmäßig besucht und alle erforderlichen Leistungen erbracht haben. Teilnahmebescheinigungen und -bestätigungen werden nur ausgestellt, wenn mindestens 80 Prozent der vereinbarten Seminarzeiten nachgewiesen werden können. Der Nachweis erfolgt über Unterschriftenlisten.
Verbuchung Ihrer Leistungen
Wenn Sie in Ihrem Studiengang frei wählbare ZKK-Seminare einbringen können, müssen Sie Ihre Teilnahmebescheinigung selbst beim Prüfungssekretariat einreichen. Im Folgenden trägt das Prüfungssekretariat die ECTS-Punkte für Sie in HISQIS ein.
Falls Sie als Studierende der FIM-Fakultät eine Note in einem der anrechenbaren Veranstaltungen erworben haben, teilt das ZKK dem Prüfungssekretariat die Leistung und die Note mit.
Ob Sie sich in Ihrem Studiengang ZKK-Seminare anrechnen lassen können, entnehmen Sie bitte Ihrer Studien- und Prüfungsordnung bzw. unserer Website. Die Anzahl der anrechenbaren ECTS-Punkte finden Sie in den Detailbeschreibungen der Veranstaltungen in Stud.IP.
Gesamtzertifikate
Am Ende Ihres Studiums können Sie eine Gesamtbescheinigung (KompetenzPAss) beantragen, wobei alle von Ihnen belegten Seminare und IT-Kurse zusammenfasst werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie aus allen drei Kompetenzbereichen mindestens ein Seminar besucht haben. Falls Sie diese Voraussetzung nicht erfüllen, können wir Ihnen eine Bestätigung der besuchten Seminare und IT-Kurse ausstellen.
Sind noch immer Fragen offen geblieben? Dann besuchen Sie unsere Seite mit den FAQ zu Veranstaltungen und allen Aspekten der Anmeldung.
Datenschutzrechtliche Hinweise für die Anmeldung an ZKK-Veranstaltungen (DGSVO)