DAAD-Kurzstipendium für Praktika
Mit dem DAAD-Kurzstipendium können selbst organisierte Praktika unbegrenzter Dauer in bestimmten Institutionen im Ausland gefördert werden, beispielsweise bei der EU oder der UN (s. Förderfähige Institutionen).
Im Folgenden finden Sie eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Rahmenbedingungen zum Programm. Beachten Sie bei einer Bewerbung unbedingt auch die ausführlichen Informationen des DAAD sowie die Vergaberichtlinien zum DAAD-Kurzstipendium.
- Deutsche Auslandsvertretungen (Botschaften, Generalkonsulate)
Achtung: Vertretungen und Repräsentationen deutscher Bundesländer, z. B. bei der EU, zählen ebenso wenig dazu wie die Deutschen Auslandshandelskammern. Bewerben Sie sich in diesen Fällen bei anderen Stipendienprogrammen wie z. B. Erasmus+. - Internationale Organisationen (UNO, EU, NATO, Weltbank)
- Deutsche Schulen im Ausland
Achtung: Lehramtsstudierende werden in diesem Programm nicht mehr berücksichtigt. Bitte bewerben Sie sich auf das Programm Lehramt.International. Nicht-Lehramtsstudierende, die ein Praktikum an einer deutschen Auslandsschule absolvieren möchten, können sich weiterhin für das DAAD-Kurzstipendium bewerben. - Goethe-Institute weltweit
Achtung: Praktika an Goethe-Zentren können nicht über das DAAD-Kurzstipendium gefördert werden. Bewerben Sie sich in diesen Fällen bei anderen Stipendienprogrammen wie z. B. PROMOS oder Erasmus+. - Institute der Max-Weber-Stiftung
- Deutsche Archäologische Institute im Ausland
- Ausgewählte Institutionen der auswärtigen Kulturpolitik: Diese meist kleineren Institute weisen Interessentinnen und Interessenten selbst darauf hin, wenn eine Bewerbungsmöglichkeit für das Kurzstipendium besteht.
- Deutsche sowie nichtdeutsche Studierende, die an der Universität Passau eingeschrieben sind und beabsichtigen, ihren Studienabschluss an der Universität Passau zu erwerben
- Studienfortschritt:
- Bachelorstudierende: mind. 2. Fachsemester
- Masterstudierende: keine Vorgabe
- Mindestdauer des Praktikums: 40 Kalendertage (entspricht in der Regel sechs Wochen)
- Maximale Dauer des Praktikums: unbegrenzt
- Immatrikulation an der Universität Passau während des gesamten Praktikumszeitraumes
- Tagesgenaue Teilstipendienrate (Pauschalbetrag) zum Lebensunterhalt
- Einmaliger länderspezifischer Fahrtkostenzuschuss (für Hin- und Rückreise)
- Maximaler Förderzeitraum: 3 Monate
- Auszahlung der kompletten Förderung vor Praktikumsbeginn
BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger erhalten anstelle der Teilstipendienrate eine monatliche Aufstockung der Auslands-BAföG-Zahlung (ebenfalls Pauschalbetrag).
Hinweis: Ein DAAD-Stipendium und eine Förderung durch das Erasmus+ Programm, das Fulbright-Programm, PROMOS oder das Programm zur Förderung der Internationalisierung können nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Entscheiden Sie daher bereits im Voraus, welches Stipendienprogramm am besten zu Ihnen passt.
- Frühestens 60 und spätestens 32 Kalendertage vor Praktikumsbeginn
- Die Antragsunterlagen müssen rechtzeitig und vollständig im Online-Bewerbungsportal des DAAD hochgeladen werden. Unvollständige Bewerbungen werden aus formalen Gründen abgelehnt.
Bewerbung
Fragen beantwortet das DAAD-Infocenter per Kontaktformular oder bei einer telefonischen Beratung:
Tel.: +49 (228) 882-180
Montag bis Donnerstag: 9-12 Uhr sowie 14-16 Uhr
Freitag: 9-14 Uhr
Bewerbungsunterlagen
- Eine genaue Auflistung der erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der Website zum Kurzstipendium unter "Bewerbungsverfahren".
- Achten Sie auf die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen. Fehlende Dokumente werden nicht nachgefordert. In diesen Fällen erfolgt eine sofortige Absage – auch wenn nur ein einziges Dokument fehlt.
Innerhalb von 8 Wochen müssen folgende Unterlagen über das Online-Bewerbungsportal beim DAAD eingereicht werden:
- Deckblatt (Bestandteil und Anlage zur Förderzusage)
- Abschlussbericht: max. 3 Seiten (DIN A4)
- Bescheinigung der praktikumsgebenden Institution über die tagesgenaue Dauer des Praktikums (beglaubigte Kopie)
Abwesenheits-Hinweis: Frau Schrag ist vom 27.9. – 20.10.2024 nicht im Dienst. In dringenden Angelegenheiten – bitte nur in solchen Fällen – wenden Sie sich an Herrn Schöberl (auslandspraktikum@uni-passau.de). Sofern Ihr Anliegen bis zum 21. Oktober warten kann, bitten wir Sie, uns, beziehungsweise Frau Schrag erst dann wieder zu kontaktieren. Vielen Dank für Ihr Verständnis und die Rücksichtnahme!
Postanschrift:
Universität Passau
Ref. IV/2 Karriere und Kompetenzen
Stipendien für Auslandspraktika
Innstraße 41
D-94032 Passau
Besuchsadresse:
Ludwigstr. 8 (LU 8)
D-94032 Passau
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