Praktikum-Stipendium des Deutsch-Französischen Jugendwerks
- Die antragstellende Person muss folgende Kriterien erfüllen:
- Studierende aller Fachrichtungen
- Alter unter 31 Jahre
- Ständiger Wohnsitz in Deutschland
- "Besonderer Förderbedarf"
Das Stipendium wird ausschließlich Jugendlichen gewährt, die ohne die Unterstützung durch das DFJW kein Praktikum im Partnerland absolvieren könnten. Die "Erklärung Jugendliche/r mit besonderem Förderbedarf" ist daher für eine Bewerbung zwingend erforderlich. Falls mindestens eines der im Dokument aufgeführten Kriterien auf Sie zutrifft, füllen Sie dieses bitte aus.
- Das Praktikum muss folgende Kriterien erfüllen:
- Pflichtpraktikum bzw. im Rahmen des Studiengangs dringend empfohlenes Praktikum
- Mindestdauer: 4 Wochen
- Praktikumsgebende Institution: Unternehmen oder Institution in Frankreich
Praktika in deutschen Institutionen (wie z. B. Botschaften, Goethe Instituten, deutschen Schulen usw.) werden nicht gefördert! - Die Summe aus Praktikumsvergütung plus ggf. gewährte Stipendien (z. B. Praktikumsvergütung plus Erasmus+) muss geringer als 1.200 Euro pro Monat sein. Das DFJW gewährt dann die Differenzsumme (aber max. 300 Euro/Monat).
- Max. 300 Euro pro Monat (für max. 3 Monate)
- Pauschale Vergütung der An- und Abreise vom Studienort
- Möglichkeit der Kombination mit einem Erasmus+ Stipendium oder anderen Stipendien
Ausgenommen: Stipendien des DAAD, der DFH und andere Stipendien des DFJW
Auszahlung der Stipendiensumme nach Einreichen des Praktikumsberichts.
Der vollständige Antrag muss bis spätestens 6 Wochen vor Beginn des Praktikums per E-Mail an auslandspraktikum@uni-passau.de eingereicht werden. Das ZKK prüft daraufhin den Antrag und leitet ihn an das DFJW weiter. Praktika, die bereits absolviert wurden bzw. begonnen haben, können nicht gefördert werden.
Antragstellung
Folgende Unterlagen müssen vollständig eingereicht werden:
- Ausgefülltes Antragsformular inklusive der "Erklärung Jugendliche/r mit besonderem Förderbedarf"
Hinweis: Bitte geben Sie im Formular als "verantwortlichen Dozierenden bzw. Betreuer" das Zukunft: Karriere und Kompetenzen an - Lebenslauf in deutscher Sprache
- Motivationsschreiben in deutscher Sprache (mit Begründung, warum die Bewerbung um ein DFJW-Stipendium erfolgt)
- Praktikumsvereinbarung/offizielle Praktikumsbestätigung
- Bescheinigung über ein Pflichtpraktikum für den jeweiligen Studiengang oder Auszug aus der Studienordnung
- Immatrikulationsbescheinigung
- Bankverbindung
Spätestens einen Monat nach Beendigung des Praktikums muss ein Praktikumsbericht direkt beim DFJW eingereicht werden. Dieser dient zur Information nachfolgender Stipendiatinnen und Stipendiaten und kann vom DFJW veröffentlicht werden.
Abwesenheits-Hinweis: Frau Schrag ist vom 27.9. – 20.10.2024 nicht im Dienst. In dringenden Angelegenheiten – bitte nur in solchen Fällen – wenden Sie sich an Herrn Schöberl (auslandspraktikum@uni-passau.de). Sofern Ihr Anliegen bis zum 21. Oktober warten kann, bitten wir Sie, uns, beziehungsweise Frau Schrag erst dann wieder zu kontaktieren. Vielen Dank für Ihr Verständnis und die Rücksichtnahme!
Postanschrift:
Universität Passau
Ref. IV/2 Karriere und Kompetenzen
Stipendien für Auslandspraktika
Innstraße 41
D-94032 Passau
Besuchsadresse:
Ludwigstr. 8 (LU 8)
D-94032 Passau
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