5V-Freiheiten
Das „Open“ in „Open Educational Resources“ wird über folgende 5V-Rechte im Sinne einer Offenheit definiert. Die Nutzung von offenen Inhalten sollte den Usern also dauerhaft und kostenfrei folgendes ermöglichen:
- Verwahren/Vervielfältigen – das Recht, Kopien des Inhalts anzufertigen, zu besitzen und zu kontrollieren (z. B. Download, Speicherung und Vervielfältigung)
- Verwenden – das Recht, den Inhalt in unterschiedlichen Zusammenhängen einzusetzen (z. B. im Klassenraum, in einer Lerngruppe, auf einer Website, in einem Video)
- Verarbeiten – das Recht, den Inhalt zu bearbeiten, anzupassen, zu verändern oder umzugestalten (z.B. einen Inhalt in eine andere Sprache zu übersetzen)
- Vermischen – das Recht, einen Inhalt im Original oder in einer Bearbeitung mit anderen offenen Inhalten zu verbinden und aus ihnen etwas Neues zu schaffen (z. B. beim Einbauen von Bildern und Musik in ein Video)
- Verbreiten – das Recht, Kopien eines Inhalts mit Anderen zu teilen, im Original oder in eigenen Überarbeitungen (z. B. einem Freund eine Kopie zu geben oder online zu veröffentlichen)
Quelle: Text (Übersetzung, Anpassung und vorsichtige Erweiterung) von Jöran Muuß-Merholz für www.open-educational-resources.de – Transferstelle für OER unter Creative Commons Attribution 4.0 license. Das Ausgangsmaterial stammt von David Wiley. / This material is based on original writing by David Wiley, which was published freely under a Creative Commons Attribution 4.0 license at http://www.opencontent.org/definition/
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