Praktikum-Stipendium des Deutsch-Französischen Jugendwerks

Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) vergibt Stipendien für studiengebundene Praktika in Frankreich.
Im Folgenden finden Sie eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Informationen zum Programm. Bitte beachten Sie auch die Website zum Förderprogramm.

- Die antragstellende Person muss folgende Kriterien erfüllen:
- Studierende aller Fachrichtungen
- Alter unter 31 Jahre
- Ständiger Wohnsitz in Deutschland
- "Besonderer Förderbedarf"
Das Stipendium wird ausschließlich Jugendlichen gewährt, die ohne die Unterstützung durch das DFJW kein Praktikum im Partnerland absolvieren könnten. Die "Erklärung Jugendliche/r mit besonderem Förderbedarf" ist daher für eine Bewerbung zwingend erforderlich. Falls mindestens eines der im Dokument aufgeführten Kriterien auf Sie zutrifft, füllen Sie dieses bitte aus.
- Das Praktikum muss folgende Kriterien erfüllen:
- Pflichtpraktikum bzw. im Rahmen des Studiengangs dringend empfohlenes Praktikum
- Mindestdauer: 4 Wochen
- Praktikumsgebende Institution: Unternehmen oder Institution in Frankreich
Praktika in deutschen Institutionen (wie z. B. Botschaften, Goethe Instituten, deutschen Schulen usw.) werden nicht gefördert! - Die Summe aus Praktikumsvergütung plus ggf. gewährte Stipendien (z. B. Praktikumsvergütung plus Erasmus+) muss geringer als 1.000 Euro pro Monat sein. Das DFJW gewährt dann die Differenzsumme (aber max. 300 Euro/Monat).
- Max. 300 Euro pro Monat (für max. 3 Monate)
- Pauschale Vergütung der An- und Abreise vom Studienort
- Möglichkeit der Kombination mit einem Erasmus+ Stipendium oder anderen Stipendien
Ausgenommen: Stipendien des DAAD, der DFH und andere Stipendien des DFJW
Auszahlung der Stipendiensumme nach Einreichen des Praktikumsberichts.
Der vollständige Antrag muss bis spätestens 6 Wochen vor Beginn des Praktikums im Sekretariat des Zentrums für Karriere und Kompetenzen oder postalisch eingereicht werden. Das ZKK prüft daraufhin den Antrag und leitet ihn an das DFJW weiter. Praktika, die bereits absolviert wurden bzw. begonnen haben, können nicht gefördert werden.
Antragstellung
Folgende Unterlagen müssen vollständig im Sekretariat des Zentrums für Karriere und Kompetenzen eingereicht werden:
- Ausgefülltes Antragsformular inklusive der "Erklärung Jugendliche/r mit besonderem Förderbedarf"
Hinweis: Bitte geben Sie im Formular als "verantwortlichen Dozierenden bzw. Betreuer" das Zentrum für Karriere und Kompetenzen an - Lebenslauf in deutscher Sprache
- Motivationsschreiben in deutscher Sprache (mit Begründung, warum die Bewerbung um ein DFJW-Stipendium erfolgt)
- Praktikumsvereinbarung/offizielle Praktikumsbestätigung
- Bescheinigung über ein Pflichtpraktikum für den jeweiligen Studiengang oder Auszug aus der Studienordnung
- Immatrikulationsbescheinigung
- Bankverbindung
Spätestens einen Monat nach Beendigung des Praktikums muss ein Praktikumsbericht direkt beim DFJW eingereicht werden. Dieser dient zur Information nachfolgender Stipendiatinnen und Stipendiaten und kann vom DFJW veröffentlicht werden.

Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie in unseren FAQ zu den Stipendien für Auslandspraktika.
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Beschreibung |
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Auswirkungen von COVID-19 (Coronavirus)
Bei Fragen zu den Stipendien für Auslandspraktika in Zusammenhang mit COVID-19 können Sie uns per E-Mail oder telefonisch kontaktieren bzw. einen virtuellen Sprechstundentermin über Stud.IP buchen.
Informieren sie sich auch auf den Seiten des Auswärtigen Amtes, des DAAD und des Robert-Koch-Instituts, sollten Sie aktuell ein Auslandspraktikum planen.
Wir weisen darauf hin, dass bei einer Ausreise unabhängig vom Programm der Abschluss einer zusätzlichen privaten Auslandskrankenversicherung empfohlen wird. Während der Corona-Pandemie ist insbesondere darauf zu achten, dass diese auch Pandemie-Fälle und Reisen in Gebiete mit bestehender (touristischer) Reisewarnung abdeckt, was von einigen Versicherungen ausgeschlossen wird.