Erasmus+ Praktikum-Stipendium

Erasmus+ fördert selbst organisierte Praktika von Studierenden und Graduierten (bis 12 Monate nach Abschluss) in einer Gasteinrichtung im europäischen Ausland.
Für einen ersten Überblick fasst folgendes Video des DAAD alle Informationen zu Praktikumsaufenthalten mit Erasmus+ in Kürze zusammen:
Beim Anzeigen des Videos wird Ihre IP-Adresse an einen externen Server (Vimeo.com) gesendet.
Seit dem 16.06.2020 können auch Praktika mit Erasmus+ gefördert werden, die aufgrund der Corona-Pandemie virtuell im Heimatland begonnen werden.
Wenn möglich, sollte die virtuelle Mobilität im Sinne eines "Blended Mobility"-Ansatzes erfolgen: auf eine Phase der virtuellen Mobilität an einer Gasteinrichtung im Ausland sollte eine physische Mobilität im Ausland mit der Mindestdauer von 60 Tagen folgen. Sofern jedoch weiterhin Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie bestehen, kann die physische Mobilitätsphase verkürzt oder gestrichen und durch eine Verlängerung der virtuellen Mobilitätsphase ersetzt werden. Auch Unterbrechungszeiten zwischen der virtuellen und der physischen Mobilitätsphase sind zulässig. Finanzielle Zuschüsse erhalten Sie erst ab dem Tag, an dem Sie sich erstmalig im Gastland befinden. Jedoch erhalten Sie bereits zu Beginn der virtuellen Mobilität Zugriff auf die kostenlosen Sprachkurse des Online Linguistic Support (OLS).
Weitere Informationen erhalten Sie in den FAQ für Studierende des DAAD.
Sollten Sie sich für die Förderung eines solchen Praktikums interessieren, vereinbaren Sie bitte einen virtuellen Beratungstermin über Stud.IP oder kontaktieren uns telefonisch bzw. per E-Mail.
Erasmus+ Onlinebewerbung
Die Bewerbung für Erasmus+ Praktika-Stipendien läuft über das Online-Portal MoveOn4. Genauere Informationen sowie den Link hierzu finden Sie unter "Erasmus+ Online-Bewerbung".
Fördervoraussetzungen im Projekt 2020 und 2021:
- Studienfortschritt
- Bachelorstudierende: mind. 1 abgeschlossenes Fachsemester und mind. 20 ECTS-Punkte zum Zeitpunkt der Bewerbung
- Masterstudierende: ab dem 1. Fachsemester förderbar
- Mindestdauer des Praktikums: 2 Monate (60 Tage; 1 Monat ≙ 30 Tagen)
- Maximale Dauer des Praktikums: 12 Monate
- Praktikumsplatz in einer privatwirtschaftlichen oder öffentlichen Institution in einem am Erasmus+ Programm beteiligten Land
- Sprachkenntnisse: Nachgewiesene Kenntnisse der Arbeits- oder Landessprache
- Immatrikulation an der Universität Passau während des gesamten Praktikumszeitraumes (bei Graduierten: zum Zeitpunkt der Antragstellung)
- Förderbar sind nur Vollzeitpraktika ab mindestens 30 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit
Hinweise:
- Es ist kein bestimmter Notendurchschnitt für eine Bewerbung notwendig.
- Studierende können für ein Pflichtpraktikum oder auch ein freiwilliges Praktikum eine Förderung erhalten.
- Auch Praktika von Graduierten können bis maximal 12 Monate nach Studienabschluss mit Erasmus+ gefördert werden. Die Antragstellung hierfür muss jedoch erfolgen, solange die antragstellende Person noch immatrikuliert ist.
- Solange die Geförderten innerhalb der maximalen Förderdauer von 12 Monaten bleiben (hierbei wird die Förderung eines Auslandsstudiums mit Erasmus+ eingerechnet), ist eine wiederholte Förderung möglich.
- In einem weiterführenden Studium (Master, Promotion) ist für jeden Studierenden jeweils erneut eine Förderdauer von bis zu 12 Monaten möglich.
- In einzügigen Studiengängen (die mit einem Staatsexamen abschließen) ist eine maximale Förderdauer von bis zu 24 Monaten möglich.
- Unterrichtspraktika von Lehramtsstudierenden können ebenfalls durch Erasmus+ gefördert werden. Bei Unterrichtspraktika ist eine wöchentliche Arbeitszeit von 12 Stunden ausreichend, da dies zusammen mit der Vorbereitungszeit als Vollzeitpraktikum angesehen wird.
Ausgeschlossen von der Erasmus+ Förderung sind Praktika bei EU-Institutionen bzw. Einrichtungen und Agenturen, die EU-Programme verwalten.
Vertretungen von z. B. Bundesländern bei der EU sind keine offiziellen EU-Institutionen. Praktika in diesen Einrichtungen können über Erasmus+ gefördert werden.
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern.
Für Praktika, die ab 01. Mai 2022 beginnen, gelten für Erasmus+ Praktikum-Stipendien folgende Monatssätze für die jeweiligen Ländergruppen:
Gruppe 1 | Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden | 600 Euro |
---|---|---|
Gruppe 2 | Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern | 540 Euro |
Gruppe 3 | Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Republik Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn | 480 Euro |
Für Praktika, die bis 30. April 2022 beginnen, gelten für Erasmus+ Praktikum-Stipendien folgende Monatssätze für die jeweiligen Ländergruppen:
Gruppe 1 | Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich | 555 Euro |
---|---|---|
Gruppe 2 | Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern | 495 Euro |
Gruppe 3 | Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Republik Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn | 435 Euro |
Die tatsächliche Fördersumme wird anhand der Monatssätze tagesgenau berechnet und richtet sich nach den Datumsangaben der im Learning Agreement for Traineeships festgelegten Praktikumsdauer. Dies wird entsprechend in der Fördervereinbarung - im sogenannten "Grant Agreement" - dokumentiert (im Erasmus+ Programm wird jeder Monat pauschal mit 30 Tagen berechnet!).
Hinweis
Überlegen Sie sich sorgfältig im Vorhinein die Dauer Ihres Praktikums. Ein vorzeitiger Abbruch des Praktikums führt zu einer anteiligen Rückforderung bereits ausbezahlter Stipendienbeträge.
Top-Up für nachhaltiges Reisen
Studierende sowie Graduierte, die für ein Auslandspraktikum mit Erasmus+ gefördert werden und für den Hauptteil der Reise (mindestens 50% der Mobilität) emissionsarme Verkehrsmittel nutzen, können eine zusätzliche Förderung für nachhaltiges Reisen beantragen. Das Top-Up kann für Praktika, die ab 01. Mai 2022 beginnen, in Anspruch genommen werden.
- Top-Up für nachhaltiges Reisen: 50 Euro einmalig
- Zudem können je nach Reisedauer bis zu vier Reisetage mit dem jeweiligen Erasmus+ Fördersatz gefördert werden. Bitte beachten Sie, dass es sich hier um die tatsächlichen Reisetage und nicht um einen ungefähren Zeitraum handelt.
- Emissionsarme Verkehrsmittel: insbesondere Bus, Bahn, Fahrgemeinschaften
- Nachweis: ehrenwörtliche Erklärung
- Zur Beantragung des Top-Ups für nachhaltiges Reisen reichen Sie bitte die ehrenwörtliche Erklärung vor Beginn der Mobilität per E-Mail an auslandspraktikum@uni-passau.de ein.
- Reisedokumente (Buchungsbestätigungen, Tickets, etc.) müssen nicht vorgelegt werden. Bewahren Sie diese jedoch für eine mögliche Überprüfung fünf Jahre lang auf.
Austauschplattform nachhaltiges Reisen ins Auslandssemester/-praktikum
Demnächst steht Ihr Auslandspraktikum an und Sie überlegen gerade noch, wie Sie am besten ins Ausland reisen? Vielleicht kommt ja auch ein nachhaltiges Verkehrsmittel, wie Bahn, Bus oder eine Fahrgemeinschaft, für Ihre Reise in Frage. Unsere Austauschplattform auf ILIAS bietet Ihnen Platz für Austausch mit anderen Studierenden (z. B. über Angebote, empfehlenswerte Reiserouten). Vielleicht lassen sich auf diese Weise auch Reisepartnerinnen und Reisepartner finden, die das gleiche Ziel haben.
Für Studierende sowie Graduierte mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mind. 20 oder einer chronischen Erkrankung, die für ein Auslandspraktikum über Erasmus+ gefördert werden, kann auf Antrag eine zusätzliche Förderung erfolgen.
Hierfür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- Monatliche Zuschusszahlung (Top-Up) in Höhe von 250 Euro
- Unabhängig vom Zielland
- Zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate
- Voraussetzung: GdB von mind. 20 oder chronische Erkrankung, bei der ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland vorliegt.
- Mögliche Nachweise: ehrenwörtliche Erklärung
- Ein gesonderter Antrag ist nicht notwendig. Setzen Sie sich mit uns bei Bedarf in Verbindung.
- Realkostenantrag
- Für Studierende sowie Graduierte mit einem Grad der Behinderung ab 20 oder bei einer chronischen Erkrankung besteht bei außergewöhnlich hohen Kosten die Möglichkeit, einen Realkostenantrag zu stellen. Hierbei wird der individuelle, finanzielle Mehrbedarf im Ausland (bis zu einer Höhe von 15.000 Euro pro Semester und 30.000 Euro pro Studienjahr) berücksichtigt.
- Zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate
- Bitte beachten Sie, dass nur Mehrkosten berücksichtigt werden können, die
- nicht von nationalen Stellen (Integrationsämtern, Krankenkassen, Landschaftsverbänden, Sozialämtern, Studentenwerken) übernommen werden.
- Ihnen durch den Auslandsaufenthalt entstehen, z. B. Flugkosten und Kosten für die Unterkunft von mitreisenden Assistentinnen und Assistenten oder für eine barrierefreie Unterkunft.
- Mögliche Nachweise:Schwerbehindertenausweis, Bescheid Landessozialamt, ggf. ärztliches Attest
- Bitte planen Sie ausreichend Zeit für die Antragsstellung ein, da der finanzielle Mehrbedarf durch Nachweise belegt werden muss. Der Antrag muss mindestens drei Monate vor Beginn der Mobilität gestellt werden. Für den Antrag sowie weitere Informationen kontaktieren Sie bitte das Zentrum für Karriere und Kompetenzen.
Auf der Website des DAAD finden Sie weitere Informationen zur Sonderförderung für Studierende mit Behinderung.
Lassen Sie sich hierzu vom Zentrum für Karriere und Kompetenzen persönlich beraten.
Für Studierende und Graduierte, die für ein Auslandspraktikum über Erasmus+ gefördert werden und mit einem oder mehreren Kindern ins Ausland reisen, steht eine zusätzliche monatliche Förderung in Höhe von 250 Euro (Top-Up) zur Verfügung.
- Unabhängig vom Zielland
- Zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate
- Unabhängig von der Anzahl der mitreisenden Kinder
- Die zusätzliche Förderung kann auch für Paare gewährt werden. Die Doppelförderung eines Kindes ist aber auszuschließen, d.h. wenn beide Elternteile durch Erasmus+ gefördert werden, kann nur einer davon das Top-Up erhalten.
- Nachweis: ehrenwörtliche Erkärung
- Ein gesonderter Antrag ist nicht notwendig. Setzen Sie sich mit uns bei Bedarf in Verbindung.
Auf der Website des DAAD finden Sie weitere Informationen zu Auslandspraktikum mit Kind.
Lassen Sie sich hierzu vom Zentrum für Karriere und Kompetenzen persönlich beraten.
6 Wochen vor Praktikumsbeginn
- In begründeten, nicht von Studierenden zu vertretenden Ausnahmefällen (z. B. Corona-Pandemie) kann nach Absprache von der Frist abgewichen werden. Die Annahme von Anträgen in begründeten Fällen, die weniger als 2 Wochen vor Praktikumsbeginn eingehen, liegt im Ermessen des Zentrums für Karriere und Kompetenzen.
- Neben dem rechtzeitigen Eingang des Antrages sind die Vollständigkeit der Unterlagen, die Erfüllung der formalen Voraussetzungen sowie die Verfügbarkeit der Fördergelder Kriterien für die Vergabe der Stipendien.
Antragstellung
- Füllen Sie die Online-Bewerbung vollständig aus und laden Sie die erforderlichen Unterlagen im Portal hoch.
- Unterschreiben Sie das dabei generierte Bewerbungsformular.
- Bitte fassen Sie die kompletten Bewerbungsunterlagen (mit unterschriebenem Online-Bewerbungsformular und Checkliste) in einem PDF-Dokument zusammen und schicken Sie diese per E-Mail an auslandspraktikum@uni-passau.de (mit dem Betreff: Erasmus+ Bewerbung Vorname Nachname Praktikumsbeginn XX-XX-XXXX).
Zwischenbericht
Senden Sie einen kurzen Zwischenbericht zur Hälfte des Praktikums an auslandspraktikum@uni-passau.de.
Änderungsvereinbarung (bei Bedarf)
Erforderlich falls sich während des Praktikums größere Änderungen ergeben.
Beispiele:
- Verlängerung des Praktikums: Dies muss spätestens einen Monat vor dem ursprünglichen Ende des Praktikums beim Zentrum für Karriere und Kompetenzen beantragt werden.
Während der Corona-Pandemie entfällt diese Frist, Verlängerungsanträge können auch noch bis einen Tag vor dem ursprünglich geplanten Ende des Praktikums eingereicht werden. - Erhebliche Veränderung der Praktikumsinhalte
- Wechsel der zuständigen Betreuungsperson
Vorgehensweise:
- Änderungsvereinbarung als Zusatz zum Learning Agreement for Traineeships ausfüllen und unterschreiben.
Änderungsvereinbarung (Praktikumsbeginn bis 30. April 2022)
Änderungsvereinbarung (Praktikumsbeginn ab 01. Mai 2022) - Von der praktikumsgebenden Institution unterschreiben lassen.
- Beim Zentrum für Karriere und Kompetenzen per E-Mail einreichen.
Abschlussunterlagen
Innerhalb von vier Wochen müssen folgende Unterlagen beim Zentrum für Karriere und Kompetenzen eingereicht werden (per E-Mail an auslandspraktikum@uni-passau.de):
- Abschlussbericht
- Freiwillige Praktika: Word-Vorlage des ZKK zur Erstellung von Praktikumsberichten
- Pflichtpraktika: Derselbe Bericht, den Sie zur Anerkennung bei Ihrer/Ihrem Praktikumsbeauftragten einreichen (keine Frist) kann auch beim ZKK eingereicht werden (Achtung: Frist von 4 Wochen). Alternativ kann die Vorlage für freiwillige Praktika genutzt werden.
Der Abschlussbericht muss auf Deutsch oder Englisch eingereicht werden.
- Kopie des Praktikumszeugnisses oder Traineeship certificate
- Tagesgenaue Angabe des Praktikumszeitraumes wie im Antrag angegeben. Andernfalls kann eine anteilige Rückforderung der Stipendiensumme erfolgen! Das Praktikumszeugnis darf frühestens auf den letzten Praktikumstag ausgestellt sein.
- Traineeship certificate (Praktikumsbeginn bis 30. April 2022)
- Traineeship certificate (Praktikumsbeginn ab 01. Mai 2022)
- Aufenthaltsbestätigung mit Angabe des genauen Zeitraums der physischen und ggf. der virtuellen Mobilitätsphase (unter welchem Projekt ihr Aufenthalt läuft finden Sie auf dem Grant Agreement)
- Bestätigung für Aufenthalte im Projekt 2020 (Praktikumsbeginn bis 30. April 2022)
- Bestätigung für Aufenthalte im Projekt 2021 (Praktikumsbeginn ab 01. Mai 2022)
Weitere Verpflichtungen
- Teilnahme am EU-Survey (automatisch versendete Einladung nach Ende Ihres Praktikums)
- Teilnahme am 2. OLS-Sprachtest (automatisch versendete Einladung nach Ende Ihres Praktikums), sofern Sie beim ersten Test nicht bereits das Niveau C2 erreicht hatten
- Pflichtpraktika: Durch Einreichen des Praktikumsberichts und weiterer Unterlagen bei Ihrer/Ihrem Praktikumsbeauftragten (keine Frist) stellen Sie den Antrag auf Anerkennung des Praktikums. Die Leistung wird anschließend automatisch in Ihr Transcript of Records eingetragen.
An der Philosophischen Fakultät erfolgt die Einreichung per E-Mail an praktikum@phil.uni-passau.de. Weitere Informationen erhalten Sie in den gemeinsamen Praktikumsrichtlinien der Philosophischen Fakultät.
- Freiwillige Praktika: Das Praktikum wird automatisch in Ihr Diploma Supplement oder den Europass Mobilität eingetragen.
Alle Stipendiatinnen und Stipendiaten müssen in ihrer Hauptarbeitssprache (derzeit verfügbar für alle 24 Sprachen der Europäischen Union) vor Beginn ihres Auslandsaufenthaltes an einem verpflichtenden Sprachtest teilnehmen (Ausnahme: Muttersprachlerinnen und Muttersprachler).
Der Sprachtest soll für statistische Zwecke den sprachlichen Fortschritt durch die Mobilität dokumentieren – die Ergebnisse werden nicht zur Eignungsprüfung bzw. Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten herangezogen!
Ablauf:
- Sie erhalten einige Tage bzw. Wochen nach der Stipendienzusage eine automatisierte E-Mail mit einem Zugangslink zum Sprachtest.
- Bearbeitungshinweis: Bitte geben Sie bei Ihrer Auswahl an, dass Sie an einem Auslandspraktikum (Studierenden Mobilität Praktikum, kurz: SMP) teilnehmen.
Online-Sprachkurse
Des Weiteren werden von der EU Lizenzen für tutorierte Online-Sprachkurse zur Verfügung gestellt (derzeit verfügbar: Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowenisch, Slowakisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch). Die Lizenz wird Ihnen automatisch nach der Teilnahme am ersten OLS-Sprachtest angeboten. Bei den Kursen handelt es sich um ein freiwilliges Angebot und sie betreffen die jeweilige Hauptarbeits- oder Landessprache.
Alle wesentlichen Informationen zum Erasmus+ Online Linguistic Support

Was kann gefördert werden?
- Studierende können im Rahmen der Vorbereitung auf das Auslandspraktikum Zuschüsse für kostenpflichtige Sprachkurse beantragen.
- Der Sprachkurs wird an einer Universität oder einer offiziellen Institution (im In- oder Ausland) absolviert und umfasst mindestens 20 Unterrichtsstunden.
- Gegen Vorlage des Zertifikats und der Rechnung im Original können Ausgaben bis zu einer Höhe von 500 Euro erstattet werden.
- Wenn ein vorgeschalteter Sprachkurs nicht möglich ist, kann auch ein kostenpflichtiger Sprachkurs, der praktikumsbegleitend stattfindet, gefördert werden.
- Der Sprachkurs kann sowohl zum Erwerb von Kenntnissen der Landessprache als auch der Arbeitssprache dienen.
- Grundsätzlich können nur die tatsächlich entstandenen Kosten für den Sprachkurs an sich gefördert werden. Sonstige Kosten (z. B. für Anfahrt, Unterkunft, Verpflegung etc.) können nicht übernommen werden.
Wie beantrage ich die Förderung?
- Der Antrag auf finanzielle Unterstützung für Sprachkurse im Rahmen von Erasmus+ muss mindestens 2 Wochen vor Beginn des Sprachkurses per Mail an auslandspraktikum@uni-passau.de gesendet werden.
- Alternativ können Sie den Antrag auf Sprachkursförderung auch zusammen mit Ihrer Stipendienbewerbung im Online-Portal hochladen und anschließend im Sekretariat des ZKK abgeben.
Fragen richten Sie bitte an auslandspraktikum@uni-passau.de.
Nach dem Sprachkurs
- Die Rechnung zum Sprachkurs (im Original) sowie das Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme (in Kopie) müssen innerhalb eines Monats nach Ende Ihres Praktikumsaufenthalts (nicht direkt nach dem absolvierten Sprachkurs) zusammen mit dem für das Praktikum erforderlichen Zeugnis und dem Abschlussbericht beim Zentrum für Karriere und Kompetenzen der Universität Passau eingereicht werden.
- Im Anschluss wird die Förderung auf das hinterlegte Konto überwiesen.
- Richtlinien der Universität Passau im Projekt 2020 für das Vergabeverfahren von Erasmus+ Stipendien zur Ableistung von Auslandspraktika (Praktikumsbeginn bis 30. April 2022)
- Richtlinien der Universität Passau im Projekt 2021 für das Vergabeverfahren von Erasmus+ Stipendien zur Ableistung von Auslandspraktika (Praktikumsbeginn ab 01. Mai 2022)
- Offizielle Ausfüllanleitung und Erläuterungen für das Learning Agreement for Traineeships in englischer Sprache
- Deutschsprachige Ausfüllanleitung des ZKK für das Learning Agreement for Traineeships
- Englischsprachige Ausfüllanleitung des ZKK für das Learning Agreement for Traineeships
- Erasmus+ Charta für Studierende
Ständig aktualisierte Ausschreibungen für Praktika in Europa finden Sie auf der Erasmus+ Plattform.
Weitere allgemeine Informationen zum Programm Erasmus+ sowie zum Auslandsstudium erhalten Sie auf den Seiten des Akademischen Auslandsamts.

Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie in unseren FAQ zu den Stipendien für Auslandspraktika. Dort erhalten Sie auch weiterführende Informationen zur Förderung durch das Erasmus+ Praktikum-Stipendium. Darüber hinaus bietet auch die EU-Kommission einige Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Haftungsklausel
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.
Auswirkungen von COVID-19 (Coronavirus)
Bei Fragen zu den Stipendien für Auslandspraktika in Zusammenhang mit COVID-19 können Sie uns per E-Mail oder telefonisch kontaktieren bzw. einen virtuellen Sprechstundentermin über Stud.IP buchen.
Informieren sie sich auch auf den Seiten des Auswärtigen Amtes, des DAAD und des Robert-Koch-Instituts, sollten Sie aktuell ein Auslandspraktikum planen.
Wir weisen darauf hin, dass bei einer Ausreise unabhängig vom Programm der Abschluss einer zusätzlichen privaten Auslandskrankenversicherung empfohlen wird. Während der Corona-Pandemie ist insbesondere darauf zu achten, dass diese auch Pandemie-Fälle und Reisen in Gebiete mit bestehender (touristischer) Reisewarnung abdeckt, was von einigen Versicherungen ausgeschlossen wird.