Mit der Förderung sollen das englischsprachige Angebot in den Schwerpunktbereichen mit internationalen Bezügen ausgebaut, zusätzliche Lehrveranstaltungen zur Verfeinerung der schriftlichen und mündlichen Fachenglischkenntnisse geschaffen sowie ein begleitendes Studienzertifikat „Certificate of Studies in Comparative, European and International Law“ etabliert werden.
„In einigen Schwerpunktbereichen der Rechtswissenschaft wie Europarecht, Völkerrecht und Internationales Handelsrecht ist Englisch die lingua franca. Deshalb ist Mehrsprachigkeit bereits während der Studienzeit sehr wichtig“, erklärt Prof. Dr. Christoph Herrmann vom Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht. Er hat den Antrag zusammen mit dem Auslandsbüro der Fakultät unter Leitung von Prof. Dr. Ralf Müller-Terpitz ausgearbeitet, an dem sich acht Lehrstühle der Fakultät beteiligen.
Aus Sicht des Auslandsbüros schließt das zukünftige englischsprachige Studienangebot verbunden mit dem Studienzertifikat eine wichtige Lücke: „Der Studierendenaustausch mit ausländischen Partnern scheitert zunehmend an dem Umstand, dass wir nur wenig auf Englisch anzubieten haben“, sagt Mitarbeiterin Lea Herrmann-Reichold. Durch das englischsprachige Angebot in den Rechtswissenschaften werde die Fakultät ihre Attraktivität insbesondere für solche Studierende ausländischer Universitäten stärken, denen es an hinreichend qualifizierten Sprachkenntnissen für den Besuch von Vorlesungen in deutscher Sprache fehle. Langfristig, so der Leiter des Auslandsbüros Müller-Terpitz, verspreche man sich hiervon weitere Kooperationen mit Universitäten aus dem englischsprachigen Ausland. Dies wiederum komme den deutschen Studierenden unmittelbar zugute.
Nächste Schritte sind nun die Entwicklung einer Prüfungsordnung für die Zertifikatsprüfung, die Ausarbeitung der Unterrichtsmaterialien, sowie einer Informationsbroschüre. Die Dozentinnen und Dozenten der beteiligten Lehrstühle können sich in speziellen Trainingsseminaren auf englischsprachiges Lehren vorbereiten. Ab dem Wintersemester 2013/14 sollen dann ausgewählte Veranstaltungen mit internationalen Bezügen in englischer Sprache unterrichtet werden. Deutsche und ausländische Studierende können außerdem in den ergänzenden Lehrveranstaltungen „Academic Legal Writing“ und „Legal Presentation Skills“ ihre Kenntnisse zum fachschriftlichen und mündlichen Ausdruck in englischer Sprache weiter verfeinern.
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