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„Der nervöse Staat“ – Passauer Professor schreibt eines der „Juristischen Bücher des Jahres 2021“

Welche Parallelen gibt es zwischen Terrorabwehr und Gesundheitsnotstand? Prof. Dr. Tristan Barczak forscht an der Universität Passau zur Resilienz des Rechts in der Sicherheitsgesellschaft. Seine Habilitationsschrift „Der nervöse Staat“ gehört zu den „Juristischen Büchern des Jahres 2021“.

| Lesedauer: 3 Min.

Prof. Dr. Tristan Barczak

Die Habilitationsschrift des Passauer Verfassungsrechtlers Prof. Dr. Tristan Barczak zählt zu den „Juristischen Büchern des Jahres 2021“. In der im Frühjahr erschienenen zweiten Auflage der Monographie geht Prof. Dr. Barczak auch auf das Krisenmanagement in der COVID-19-Pandemie ein. (Screenshot: Universität Passau)

Das 847 Seiten starke Werk mit dem prägnanten Titel „Der nervöse Staat“ dürfte auf der Leseliste vieler Juristinnen und Juristen in der Zeit zwischen den Jahren stehen: Eine aus hochkarätigen Rechtsprofessoren und einer Professorin besetzte Jury hat die Habilitationsschrift des Passauer Verfassungsrechtlers Tristan Barczak in ihre Empfehlungen zu den „Juristischen Büchern des Jahres 2021“ aufgenommen.

Prof. Dr. Barczak räume darin mit der „Mythologisierung des Ausnahmezustands gründlich auf, und zwar sowohl in der politischen Theorie […], als auch mit wachem Blick auf die Realität des heutigen Rechts“, schreibt Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Reinhard Zimmermann in seiner Besprechung in der Fachzeitschrift „JuristenZeitung“. Das Buch, das überwiegend in Vor-Pandemie-Zeiten entstanden sei, lade ein, es „im Lichte der Pandemie noch einmal neu und anders zu lesen.“ Bei der Kür der „Juristischen Bücher des Jahres“ handelt es sich um ein jährliches Ritual, um Juristinnen und Juristen zum Jahresende Orientierung unter den vielen Neuerscheinungen zu geben.

Prof. Dr. Barczak, der inzwischen an der Universität Passau lehrt und forscht, nahm die Terroranschläge in Frankreich im November 2015 zum Anlass seiner Habilitationsschrift, die das Krisenmanagement des Staats in der modernen Sicherheitsgesellschaft analysiert. Der französische Staat hatte in der Folge den „État d’urgence“, einen sogenannten Dringlichkeitszustand, ausgerufen, diesen mehrfach verlängert und aufgrund der Pandemie um einen „État dʼurgence sanitaire“ erweitert.

Problematischer Wandel des Freiheitsverständnisses

„In einem nervösen Staat haben wir es mit Veränderungen unseres demokratisch-rechtsstaatlichen Verständnisses insofern zu tun, als dass wir dort verschiedene Arten von Machtverschiebungen erleben können – von der Legislative hin zur Exekutive, von den Bundesländern hin zum Bund, von der Wissenschaft hin zum politischen Prozess, hin zur Pseudowissenschaft, bis hin zum Populismus“, erklärt Prof. Dr. Barczak. Das größte Problem sieht der Verfassungsrechtler im Wandel des Freiheitsverständnisses. Im klassischen liberalen Staat seien die Bürgerinnen und Bürger prinzipiell frei. Im nervösen Staat geraten sie zunehmend in eine Rechtfertigungslast, werden als potentiell terrorverdächtig oder als Gesundheitsrisiko betrachtet.

Wie lässt sich das Recht gegen solche Situationen resilient, krisenfest, machen? „Es muss einerseits rechtliche Bindungen kennen, um der Exekutive nicht eine uneingeschränkte Machtfülle zur Krisenbewältigung zu eröffnen, aber andererseits muss das Recht auch hinreichend flexibel gestaltet sein, um situationsangemessen auf Krisenlagen reagieren zu können“, sagt Prof. Dr. Barczak. Ansätze dazu sieht er im Doppelbeschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Bundesnotbremse sowie in der Einführung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag.

Seine Einschätzungen zum Krisenmanagement in der COVID-19-Pandemie hat Prof. Dr. Barczak in der zweiten Auflage seiner Habilitationsschrift aus dem Frühjahr 2021 in Form eines „Supplementums“ zum „Pandemiestaat als nervösen Staat“ ergänzt. Die Monographie „Der nervöse Staat. Ausnahmezustand und Resilienz des Rechts in der Sicherheitsgesellschaft“ ist im Wissenschaftsverlag Mohr Siebeck erschienen.

Zur Person

Prof. Dr. Tristan Barczak, LL.M., ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und das Recht der neuen Technologien an der Universität Passau. Mitten in der Pandemie, im August 2020, trat er die Nachfolge von Prof. Dr. Dirk Heckmann an, der einem Ruf an die TU München gefolgt war. Davor war Barczak unter anderem als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts und als Vertretungsprofessor am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) tätig. Seine Habilitationsschrift verfasste er als Akademischer Rat auf Zeit an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Barczak erhielt dafür eine Förderung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) sowie den Nachwuchsförderpreis für herausragende Forschungsleistungen der Universitätsgesellschaft Münster e.V.

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