Prof. Dr. Michael Beurskens (Jahrgang 1977) hat sein Studium der Rechtswissenschaft an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf absolviert und im Jahr 2000 mit dem Ersten Staatsexamen abgeschlossen. Begleitend hierzu studierte er Informatik mit Nebenfach Betriebswirtschaftslehre an der Fernuniversität Hagen. An sein Zweites Staatsexamen 2003 schloss er ein Magisterstudium im Gewerblichen Rechtsschutz an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf an. Seinen Master of Laws legte Michael Beurskens an der University of Chicago ab; im Anschluss erwarb er die Anwaltszulassung für den Staat New York.
Im Jahr 2007 wurde Michael Beurskens an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf mit einer Dissertation zum Thema "Haftung für enttäuschtes Aktionärsvertrauen" promoviert. Seine Habilitation mit dem Titel "Privatrechtliche Selbsthilfe - Rechte, Pflichte und Verantwortlichkeit bei digitalen Zugangsbeschränkungen und Selbstdurchsetzungsbefugnissen" schloss er ebendort 2013 ab und erlangte die venia legendi für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht, Rechtsökonomie und Rechtsinformatik. Von 2013 bis 2015 vertrat er den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Europäisches Wirtschaftsrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Im Jahr 2015 folgte ein Ruf an die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, wo er bis zu seinem Ruf nach Passau tätig war.
Professor Beurskens Forschungsschwerpunkte liegen in der digitalen Wirtschaft. So beschäftigt er sich beispielsweise mit Facebook und Google als marktmächtigen Unternehmen, mit der Preisermittlung durch Algorithmen, mit der ökonomischen Bedeutung von Daten als Handelsgut oder mit virtuellen Unternehmen in der Blockchain. Vielfach sind die technischen Abläufe in der "Industrie 4.0" gerade für Juristen kaum nachvollziehbar, was nicht nur vereinzelte Fehlurteile provoziert, sondern oftmals wünschenswerte Fortschritte aus übermäßiger Vorsicht verzögert oder gar vollständig verhindert. "Ziel meiner Forschungsaktivitäten ist es, gerade in diesen rechtlich oft als unklar und verworren empfundenen Gebieten klare Linien und damit effiziente Handlungsoptionen sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucherschutzverbände aufzuzeigen", erklärt er. Gleichzeitig will er die Möglichkeiten der Digitalisierung aber auch praktisch in der Lehre einsetzen: Von Vorlesungsaufzeichnungen und Lehrfilmen über Multiple-Choice-Tests, interaktive Tutorien und Onlinesprechstunden bis hin zu interaktiven Fallsimulationen soll den Studierenden ein breites Spektrum an Selbstlernmöglichkeiten geboten werden. Auch die damit verbundenen Rechtsfragen im Urheberrecht, Prüfungsrecht und Datenschutzrecht gehören zu seinem Forschungsfeld.