„Ich freue mich außerordentlich, dass Passau als Standort für die Zweite Juristische Staatsprüfung erhalten bleibt und danke Bayerns Justizminister Georg Eisenreich für seine weise Entscheidung“, so der Präsident der Universität Passau, Prof. Dr. Ulrich Bartosch. „Ich möchte außerdem den zahlreichen Unterstützerinnen und Unterstützern aus Wissenschaft, Politik und Gesellschaft danken. Mein größter Dank gilt den Kolleginnen und Kollegen der Universität, die u. a. mit ihren Anstrengungen um die Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten dazu beigetragen haben, dass diese Entscheidung getroffen wurde."
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich hatte die Entscheidung für einen Erhalt des Prüfungsortes Passau unter anderem damit begründet, dass die Universität Passau dem Ministerium das Angebot unterbreitet hat, die für das E-Examen erforderlichen Räumlichkeiten für die Zweite Juristische Staatsprüfung zur Verfügung zu stellen. Dies sei entscheidend dafür gewesen, dass der Auftragnehmer zugesagt habe, die Erweiterung auf die beiden zusätzlichen Prüfungsstandorte ab dem Prüfungstermin im Herbst 2024 zu ermöglichen, so Eisenreich.
„Der Ausbildungsstandort Passau steht bei Juristinnen und Juristen bundesweit sehr hoch im Kurs und ist eng mit dem Prüfungsstandort Passau verknüpft. Dabei bilden die beiden Staatsprüfungen in der öffentlichen Wahrnehmung wie auch bei Studieninteressierten oft eine Einheit“, so prof. Dr. Jörg Fedtke, Dekan der juristischen Fakultät. „Ich freue mich daher, dass die juristische Ausbildung und die erforderlichen Prüfungen in Passau auch weiterhin eng miteinander verknüpft bleiben. Gut ist diese Entscheidung aber auch für künftige Referendarinnen und Referendare, die sich für eine Ausbildung in unserer Region entscheiden und die sehr belastende Prüfungsphase jetzt auch weiterhin in ihrem gewohnten Umfeld angehen können. Die Fakultät freut sich insofern sehr über die Entscheidung von Herrn Staatsminister Eisenreich und dankt dem Präsidenten, dem Kanzler und den Fachabteilungen der Universität für die Bereitstellung technisch adäquat ausgestatteter Prüfungsräume.“ Diese Staatsexamen seien Sache der Justiz und der Einsatz universitärer Ressourcen keine Selbstverständlichkeit, so Fedtke.
Der schriftliche Teil der Zweiten Juristischen Staatsprüfung wird damit in Bayern künftig auch im Hinblick auf das E-Examen weiterhin an acht Prüfungsorten angeboten (Augsburg, Bamberg, Bayreuth, München, Nürnberg, Regensburg, Passau und Würzburg). Die flächendeckende Einführung des E-Examens in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung ist zum Prüfungstermin Herbst 2024 als freiwillige elektronische Prüfung geplant.