Die Ausschreibung für die Mitgliederzuwahl 2025 richtet sich an herausragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Künstlerinnen und Künstler, die eine abgeschlossene Promotion bzw. ein künstlerisches Qualifikationswerk vorweisen können. Das Datum der Abschlussprüfung dieser Arbeit sollte zum Ende der Bewerbungsfrist (11. November 2024) mindestens drei, darf aber nicht länger als sieben Jahre zurückliegen. Hierbei werden angegebene Eltern- und Pflegezeiten sowie Krankheitszeiten berücksichtigt Die Bewerberinnen und Bewerber sollten außerdem über fundierte Deutschkenntnisse verfügen.
Weitere Informationen zum Auswahlverfahren, die Bewerbungsplattform und den vollständigen Ausschreibungstext finden Sie unter: zuwahl.diejungeakademie.de