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Rahmenvertrag mit der VG WORT nach § 52a Urheberrechtsgesetz

Stellungnahme der Präsidentin

| Lesedauer: 3 Min.

Liebe Mitglieder der Universität Passau, insbesondere liebe Dozierende,

die VG Wort ist ein rechtsfähiger Verein kraft Verleihung, in dem sich Autoren und Verlage zur gemeinsamen Verwertung von Urheberrechten zusammengeschlossen haben. Sie ist für den Printbereich das, was die GEMA – die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte – im Musik- und Filmbereich ist. Die VG Wort erhält im Augenblick einen Pauschalbetrag für alle an Universitäten und Hochschulen benutzten Dokumente. Nun möchte sie von einem System der Pauschalabgeltung auf ein System der Einzelerfassung wechseln und hat dazu einen neuen Rahmenvertrag mit der Kultusministerkonferenz ausgehandelt.

Aktuell wird deutschlandweit an Universitäten und Hochschulen diskutiert, ob die jeweilige Institution dem neuen Rahmenvertrag mit der Verwertungsgesellschaft Wort beitreten soll. Worum geht es bei diesem Rahmenvertrag nach § 52a Urheberrechtsgesetz?

Ab dem 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2019 gilt ein neuer Rahmenvertrag zur Vergütung von Ansprüchen nach § 52a Urheberrechtsgesetz. Dieser Vertrag wurde zwischen der Kultusministerkonferenz und der VG Wort abgeschlossen. Es geht hier um die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Schriftwerken, die in digitale Semesterapparate – an der Universität ist dies Stud.IP – von den Dozierenden eingestellt werden.

Bislang haben die einzelnen Bundesländer pauschale Zahlungen an die Verwertungsgesellschaft Wort vorgenommen. Nun verlangt die VG Wort eine sogenannte Einzelerfassung: Der/die einzelne Hochschullehrer/einzelne Hochschullehrerin ist nach diesem Rahmenvertrag verpflichtet, JEDES eingestellte Dokument, EINZELN zu erfassen und abzurechnen.

Diese Einzelerfassung und anschließende Meldung an die VG Wort ist mit sehr hohem Aufwand verbunden: Ein Pilotprojekt der Universität Osnabrück hat das geplante Verfahren getestet und den Aufwand ermittelt: die Kosten der Organisation übersteigen die zu generierenden Einnahmen der VG Wort um ein Mehrfaches: 5.000 Euro Einnahmen der VG Wort stehen ca. 21.000 Euro Overhead-Kosten gegenüber.

Der Rahmenvertrag sieht vor, dass jede Institution selbstständig diesem Rahmenvertrag beitreten muss. Wird die Universität Passau beitreten oder nicht?

Selbstverständlich müssen urheberrechtliche Ansprüche angemessen abgegolten werden, das steht außer Frage. Der Aufwand, der mit der neuen Reglung insbesondere für die Lehrenden anfällt, ist jedoch nicht vertretbar und auch nicht zu vermitteln. Wir wissen heute nicht, ob die VG Wort bis zum 1. Januar 2017 zu einem Kompromiss bereit sein wird. Wenn das nicht der Fall sein würde, wäre die Situation für uns ab dem 1 Januar 2017 problematisch: Bei der Einstellung neuer Dokumente ist mit hohen Kosten durch Urheberrechtsklagen der VG Wort zu rechnen. Bei der Einzelerfassung ist mit hohen Kosten durch die Organisation der Einzelerfassung zu rechnen. Beide Szenarien sind unglücklich für uns, die wir all unsere Kraft und unsere Mittel in hervorragende Forschung und Lehre investieren wollen.

Im Moment scheint deutschlandweit die starke Tendenz zu bestehen, diesem Rahmenvertrag nicht beizutreten. Die Leiterinnen und Leiter unserer Bibliotheken erwarten, dass sich die VG Wort sehr zeitnah noch einmal bewegen wird. Erste Anzeichen scheinen vorhanden.

Ich informieren Sie über diese Diskussion, weil ich zusammen mit der Universitätsleitung zeitnah eine Entscheidung treffen muss, wie wir in dieser Sache weiter vorgehen. Gleichzeitig wollen wir aber auch abwarten, ob sich die VG Wort doch noch auf einen pragmatischen Weg zusammen mit den Universitäten und Hochschulen einlässt.

Das heißt für Sie als Mitglieder der Universität Passau, dass wir Sie relativ kurzfristig vor dem 1. Januar 2017 informieren werden, wie Sie genau mit den urheberrechtlich geschützten Texten umgehen, die für unsere Lehre die Basis sind und die Sie deshalb in irgendeiner Form bereitstellen müssen.

Bitte achten Sie daher auf unsere Informationen zum § 52a Urheberrechtsgesetz und der Verwertungsgesellschaft Wort. Das Thema ist nicht trocken, sondern wird für unseren Universitätsalltag eventuell sehr bald eine sehr große Rolle spielen.

Rückfragen zu dieser Stellungnahme richten Sie bitte an das Referat für Medienarbeit, Tel. 0851 509-1439.

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