Um an die sehr guten bilateralen Beziehungen zwischen Bayerischen und Tschechischen Hochschulen anzuknüpfen und eine Wiederaufnahme der intensiven Zusammenarbeit in Forschung und Lehre flexibel zu unterstützen, wird die Förderung von Hochschulkooperationen vom Freistaat Bayern aufgestockt. Auch angesichts der großen Anzahl bisheriger eingereichter Anträge, soll ein weiterer Beitrag zum Anschub von grenzüberschreitenden Kooperationen geleistet werden. Eine schnelle und unbürokratische Förderung durch die Bayerisch-Tschechische Hochschulagentur kann auf Basis eines einfachen Förderantrags und die anschließende Zuweisung innerhalb von wenigen Wochen direkt an die bayerische Hochschule erfolgen.
Gefördert werden:
- Gastvorträge, Blockseminare, Workshops und Tagungen (auch online / hybrid),
- Hochschulbesuche und Hospitationen an wissenschaftlichen Einrichtungen im Nachbarland,
- Vorbereitung von gemeinsamen Publikationen und künftigen Förderanträgen,
- gezielte Einbindung von Studierenden und jungen Forschenden aus Bayern und Tschechien mit Interesse an Studium und Forschung im Nachbarland,
- aktive Wiederbelebung bestehender und Anbahnung neuer Kooperationen zwischen bayerischen und tschechischen staatlichen Hochschulen sowie staatlich geförderten Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft.
Besonders begrüßt wird auch die Einbindung von Geflüchteten aus der Ukraine in die bayerischtschechischen
Hochschulkooperationen.
Förderfähig sind:
- Reisekosten (aus / nach Tschechien bzw. zu internationalen Veranstaltungen),
- Sachkosten (notwendige Projektausgaben, Material, Veranstaltungskosten usw.),
- Personalkosten (Aufstockung von Verträgen mit Forschenden, zusätzliche Hilfskräfte u.ä.).
Die Abrechnung der Zuweisung muss bis spätestens 12. Dezember 2022 erfolgen.