Bewerben können sich Graduierte aus Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, Russland, Serbien, der Slowakei, der Tschechischen Republik, der Ukraine und Ungarn.
Das Stipendium dient der Finanzierung eines Aufbaustudiums (z.B. Master), Forschungsaufenthaltes oder einer Promotion an einer staatlichen bzw. staatlich geförderten Universität oder Hochschule in Bayern. Es wird zunächst für ein Jahr gewährt und kann auf Antrag i.d.R. maximal zweimal (auf insgesamt drei Jahre) verlängert werden. Das in zwölf Raten ausgezahlte Stipendium beträgt ab dem 01.10.2024 jährlich 11.904,-€ (monatlich 992,-€). Geförderte mit mindestens einem Kind können einen Beitrag von 13.824,-€ (monatlich 1.152,-€) erhalten.
Weitere Informationen finden Sie auf der BAYHOST-Website.
Alle Unterlagen müssen online eingereicht werden. Die Bewerbungsfrist für Erstbewerbungen ist der 1. Dezember 2024.