Wer kann sich bewerben?
Studierende, die an der Universität Passau eingeschrieben sind, sowie Beschäftigte und Praktikant:innen, die bei der Universität Passau unter Vertrag sind, wenn sie aufgrund des russischen Angriffs aus der Ukraine fliehen mussten und zusätzlich eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Studierende, die an einer ukrainischen Hochschule immatrikuliert sind;
- Graduierte, die in den letzten zwölf Monaten ihr Studium in der Ukraine abgeschlossen haben;
- Hochschulpersonal, dass an einer ukrainischen Hochschule tätig ist.
Wie kann man sich bewerben?
Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte Antragsformular per Mail an das Akademische Auslandsamt. Beachten Sie auch die Informationen zum Datenschutz.
Bewerbungsschluss ist der 19.09.2022.