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Neuer Master-Studiengang Rechtsinformatik – jetzt bewerben

Im Sommersemester 2023 startet der neue Studiengang Master of Laws (LL.M.) Rechtsinformatik an der Universität Passau. In zwei Semestern werden Digitalisierungskompetenzen vermittelt, die auf dem Arbeitsmarkt unverzichtbar sind. Der deutschlandweit einmalige Masterstudiengang richtet sich an alle, die ein juristisches Studium erfolgreich absolviert haben. Die Bewerbung ist bis 15. Februar 2023 möglich.

| Lesedauer: 2 Min.

Student mit Laptop

Im Masterstudiengang Rechtsinformatik erwerben Jura-Absolventinnen und -Absolventen (Staatsexamen oder 8-semestriger Bachelor) Zusatzkompetenzen für die eigenständige Bearbeitung von Fällen mit Digitalisierungsbezug und die Kommunikation mit Fachleuten auf Augenhöhe. Zudem werden die technischen Grundlagen von Softwareentwicklung, IT-Sicherheit, Datenbanken und Benutzeroberflächengestaltung vermittelt.

Die Studierenden lernen nicht nur die einschlägige technische Terminologie, sondern erfahren unmittelbar aus der Praxis, wie sich diese in juristischen Arbeitsabläufen oder Anwendungsfällen – vom IT-Outsourcing bis zum Softwarelizenzvertrag – niederschlagen. Dabei wird an die Kenntnisse und Kompetenzen aus dem juristischen Studium angeknüpft; mathematische oder technische Vorkenntnisse sind hingegen nicht erforderlich.

Der Vorsitzende der 93. Justizministerkonferenz und bayerische Justizminister Georg Eisenreich: „Die Welt wird immer digitaler. Die fortschreitende Digitalisierung verändert auch die Berufswelt der Juristen. Sie schafft neue Möglichkeiten sowohl zur Automatisierung von Abläufen als auch zur Sachbearbeitung und Rechtsberatung. Elektronische Akten und Verhandlungen per Videokonferenz gehören bereits heute zum Alltag in den Gerichten. Legal-Tech-Tools werden künftig auch in der Justiz verstärkt eingesetzt werden. Ich freue mich daher sehr über den neuen Master-Studiengang. Hierdurch erwerben angehende Juristen wertvolle Zusatzkompetenzen, die ihnen auf dem Arbeitsmarkt für Juristen von Nutzen sein können."

Im vergangenen Jahr wurde die „Hans Dieter Beck Stiftung“ unter anderem zu dem Zweck gegründet, für junge Juristinnen und Juristen nach dem Ersten Staatsexamen ein einjähriges Aufbaustudium auf dem Gebiet der Informatik und benachbarter Rechtsgebiete zu fördern und zu bezuschussen. Dazu der Stiftungsgründer Dr. Hans Dieter Beck: „Die Universität Passau eignet sich ganz besonders für die Verwirklichung dieses Programmes, weil sie über vorzügliche Lehrkräfte auf dem Gebiet der Wirtschaftsinformatik verfügt und die sehr gute juristische Fakultät viel Erfahrung in der Vermittlung von rechtlichem Wissen im Zusammenhang mit Informatik besitzt. Zusammen mit Justizminister Georg Eisenreich konnten wir zudem die Fakultät überzeugen, dass am Ende des Studiums ein „Master für Rechtsinformatik“ stehen sollte. Ich bin sehr zuversichtlich, dass dieser Abschluss nicht nur in der Juristenwelt, sondern auch im Bereich der Informatik sehr bald die verdiente Anerkennung erfahren wird."

Studiengangsleiter für den neuen Master ist Prof. Dr. Michael Beurskens, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Deutsches, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht. „Nur durch Automatisierung kann man eine wettbewerbsfähige Kostenstruktur in der Rechtsberatung, der Justiz und der staatlichen Verwaltung erreichen und gleichzeitig den steigenden Erwartungen der Rechtssuchenden an Geschwindigkeit und Erreichbarkeit gerecht werden. Diese Umstellung sollte man aktiv mitgestalten – wozu der neue Studiengang beste Chancen bietet. In Passau bieten wir mit hervorragenden Lehrenden aus der Informatik und der Rechtswissenschaft dazu den idealen Rahmen.“

Der Bewerbungszeitraum für das Sommersemester startete am 1. November 2022 und endet am 15. Februar 2023. Ab 2024 ist ein Studienbeginn auch im Wintersemester möglich.

Mehr Infos gibts auf der Seite des neuen Studiengangs Rechtsinformatik.

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