Seit dem 1. Januar 2013 muss in Deutschland pro Wohnung ein Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,98 € gezahlt werden.
Besonderheit Studentenwohnheim:
Für Zimmer in Studentenwohnheimen, die von einem allgemein zugänglichen Flur abgehen, ist der Rundfunkbetrag monatlich zu zahlen. Diese Zimmer gelten als eigene Wohnung, auch wenn sie nicht über ein eigenes Bad oder eine Küche verfügen.
Für Zimmer in Studentenwohnheimen, die wie eine Wohngemeinschaft gestaltet sind (WG ist durch Wohnungstür vom allgemein zugänglichen Flur oder Treppenahus abgetrennt und nur die Bewohner der WG haben einen Schlüssel dafür), muss nur ein Bewohner pro WG den Beitrag zahlen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Informationsportals des Rundfunkbeitrags.