Das Recht adressiert vornehmlich die Normallage und will das Zusammenleben ordnen. Doch auch ein wohlgeordnetes Gemeinwesen kann durch externe Ereignisse (Krieg, Naturkatastrophen usw.) und gesellschaftlichen wie technischen Wandel und Umweltveränderungen aus den Bahnen geraten. Hinter jeder Normallage liegt ein Ausnahmebereich. Hierfür Vorsorge zu schaffen, ist Gegenstand des Katastrophenrecht; der Schutz der Zivilbevölkerung und der zivilen Infrastruktur im Krieg ist überkommenerweise davon separat geregelt (Zivilschutzrecht); beide Rechtsgebiete, Katastrophenschutzrecht und Zivilschutzrecht, werden unter dem Begriff des Bevölkerungsschutzrechts zusammengefasst.– Die hierfür geltenden Gesetze mit so blassen Namen wie Energiesicherstellungsgesetz (EnSiG) oder Bundesleistungsgesetz (BLG), brauchen, wie nicht zuletzt der Ukraine-Krieg gezeigt hat, eine Aktualisierung, um den Gefahren des 21. Jahrhunderts zu genügen. Rechtswissenschaftlich stellt sich die Aufgabe, sie zu systematisieren und Fortentwicklungsperspektiven aufzuzeigen. Dabei gilt es einerseits, normativ vorzusorgen, andererseits aber die Ausnahmelage nicht zu normalisieren, sondern Resilienz zu schaffen, um die Gesellschaft wieder in die Normallage zurückzuführen.