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EU-Aktionsprogramm für Praktikant*innen mit Behinderung

Das Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union bietet Praktikantinnen und Praktikanten mit Behinderung bezahlte Praktika in verschiedenen Bereichen. Im Rahmen des Programms werden 4 bis 6 Praktika pro Jahr an EU-Bürger*innen mit einer anerkannten Behinderung vergeben.

Bewerben können sich Hochschulabsolvent*innen oder Hochschulstudierende ab dem dritten Studienjahr. Die Bewerbungsfrist beginnt am 15.2.2021 und endet am 15.3.2021

Informationen zum Aktionsprogramm

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