Förderung studentischer Projekte: Antragsfristen im Sommersemester 2026
Über das Gremium zur Förderung studentischer Projekte können Studierende der Universität Passau Fördergelder in Höhe von bis zu 2.500 Euro beantragen.
Antragsberechtigt sind alle Studierenden, egal ob als Einzelpersonen, Projektgruppen oder registrierte Hochschulgruppen.
Gefördert werden insbesondere Projekte, die zur Verbesserung der Studienbedingungen beitragen, z. B. Vorträge, Workshops und Projekte mit Bezug zu Nachhaltigkeit.
Die Fristen für das Sommersemester sind der 29. April, 18. Mai, 14. Juni und 7. Juli.
Weitere Informationen und Fristen finden Sie auf unserer Webseite.
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