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Pandemie: Aktuelle Entscheidungen der Universitätsleitung

Angesichts der besorgniserregenden Entwicklung der Pandemiesituation und im Einklang mit den jüngsten politischen Vorgaben hat die Universitätsleitung für den weiteren Verlauf des Wintersemesters Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit aller Universitätsangehörigen ergriffen.

| Lesedauer: 1 Min.

Die wichtigsten Schritte in Kürze:

  • Die 3G-Regel ist für alle Mitglieder der Universität verbindlich einzuhalten. Vorgesetzte sowie Dozierende sind angehalten und berechtigt, die Einhaltung in ihren Zuständigkeitsbereichen bzw. ihren Lehrveranstaltungen einzufordern und zu kontrollieren.
  • Nicht geimpfte bzw. genesene Universitätsmitglieder sind zu regelmäßigen Testungen verpflichtet. Alle Geimpften und Genesenen werden gebeten, sich ebenfalls regelmäßig testen zu lassen, da auch sie Übertragende des Virus sein können.
  •  Ab sofort besteht die Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken durchgängig in allen Gebäuden und geschlossenen Räumen. Wir empfehlen dringend, die Masken auch dann zu tragen, wenn ein Abstand von 1,5 m eingehalten werden kann.
  • Alle Dozentinnen und Dozenten werden gebeten, wo immer es möglich ist, für die Zeit von 13. Dezember 2021 bis 17. Januar 2022 die Präsenzlehre durch Online-Lehre vollständig zu ersetzen. Während dieser Online-Phase bitten wir, auch sonstige Veranstaltungen, Feiern und Sitzungen in virtueller Form vorzunehmen. Wir bitten alle Beschäftigten, wenn möglich während dieser Phase im Homeoffice zu arbeiten.


Bitte entnehmen Sie die weiteren Einzelheiten dem Schreiben des Präsidenten.

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