Logo der Universität Passau

Regelung bleibt bestehen: Tiere dürfen nicht in die Gebäude und Büros gebracht werden

Auf Wunsch mehrerer Mitarbeitender wurde die aktuelle Regelung zum Mitführen von Hunden und anderen Tieren in den Universitätsgebäuden erneut überprüft. Diese bleibt jedoch unverändert in Kraft, sodass weiterhin keine Tiere in die Universitätsgebäude und -büros mitgeführt werden dürfen.

| Lesedauer: 1 Min.

Diese Regelung gilt für Studierende, Mitarbeitende und Gäste gleichermaßen und ist durch entsprechende Aufkleber an allen Haupt- und Nebeneingängen der Universitätsgebäude gekennzeichnet. Die Maßnahme soll eine saubere, hygienische und störungsfreie Arbeits- und Lernumgebung für alle Universitätsmitglieder gewährleisten; zudem können wir so auf mögliche Ängste und Allergien Rücksicht nehmen, die bei einigen Menschen durch Tierkontakt ausgelöst werden können. Assistenzhunde, wie Blindenführhunde oder Blindenbegleithunde, die zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen erforderlich sind, sind von diesem Verbot ausgenommen.

Wenn eine Bescheinigung nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) oder der Assistenzhundeverordnung (AHundV) vorliegt, wenden Sie sich bitte an das Referat Liegenschaften, um den Assistenzhund im Servicebüro anzumelden und eine schriftliche Freigabe zu erhalten. Die Freigabe ist in den Universitätsgebäuden stets mitzuführen.

Ich bin damit einverstanden, dass beim Abspielen des Videos eine Verbindung zum Server von Vimeo hergestellt wird und dabei personenbezogenen Daten (z.B. Ihre IP-Adresse) übermittelt werden.
Ich bin damit einverstanden, dass beim Abspielen des Videos eine Verbindung zum Server von YouTube hergestellt wird und dabei personenbezogenen Daten (z.B. Ihre IP-Adresse) übermittelt werden.
Video anzeigen