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Wartung der Feuerlöscher ab 2. September

Für Feuerlöscher ist gemäß der Arbeitsstättenregel ASR A2.2 („Maßnahmen gegen Brände“) eine regelmäßige Wartung gesetzlich vorgeschrieben.

| Lesedauer: 1 Min.

Um das Prüf- und Wartungsintervall von maximal zwei Jahren einzuhalten, werden ab dem 2. September bis voraussichtlich Ende September alle Feuerlöscher in den Gebäuden der Universität turnusmäßige überprüft. Aufgrund der logistischen Abläufe werden sich die Feuerlöscher zeitweise nicht an ihren gewohnten Standorten befinden. Die Geräte werden nacheinander demontiert, geprüft und umgehend wieder angebracht.

Wichtiger Hinweis zum Brandschutz

Der Brandschutz in den gesamten Gebäuden ist zu jeder Zeit gewährleistet. Für den Zeitraum der Demontage arbeitet die Hauswerkstatt in Abschnitten, sodass immer ausreichend einsatzbereite Löschmittel in unmittelbarer Nähe verbleiben.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

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