Mit Einführung des neuen Hochschulgesetzes im Juni 2006 haben sich die Zuständigkeiten der Universitätsgremien verändert. Im Juli 2007 erschienen letztmals die Berichte aus der Senatssitzung, die in den folgenden Jahren von den Berichten der Erweiterten Universitätsleitung abgelöst wurden. Zum Sommersemester 2009 wurden diese wieder von den Senatsberichten ersetzt, die insbesondere die Berichte des Präsidenten bzw. der Präsidentin – beispielsweise zum Stand der Berufungsverhandlungen –, aber auch viele andere für die hochschulinterne Öffentlichkeit interessante Themen behandeln.