Eine zentrale gesellschaftliche Fragestellung ist die Integration autonomer, künstlich intelligenter Systeme in den Alltag. Das Recht muss auf diese Entwicklung angemessen reagieren. Die Vorlesung analysiert, ob künstlich intelligente Systeme Rechtssubjekte sein können, im Rahmen einer Diskussion über Anthropozentrismus und Rechtssubjektivität bei nicht-menschlichen Entitäten.
Die derzeitige Konzeption befindet sich in einer Phase der Herausforderungen, da diese Systeme technisch variieren und zunehmend autonom agieren. Für die Zukunft wird ein erhöhter Grad an Autonomie erwartet. Es sind juristische sowie rechtstheoretische Grundlagen erforderlich.
Die Vorlesung hält Andrzej Krasuski, Associate Professor Dr. habil. von der European Humanities University in Vilnius, Litauen.
| Zutritt | öffentlich |
|---|---|
| Anmeldung | nicht erforderlich |
| Veranstaltende | Juristische Fakultät |
| E-Mail (für Rückfragen) | andrea.grubmueller@uni-passau.de |