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Bayerisches Eliteförderungsgesetz: Vorschlagsfrist endet am 8. Mai!

Graduierte und Postgraduierte können für ein Stipendium vorgeschlagen werden.

| Lesedauer: 1 Min.

Graduierte und Postgraduierte, die eine besondere Befähigung zu wissenschaftlichem Arbeiten nachgewiesen haben (beispielsweise durch Studien- und Prüfungsleistungen bzw. bei Postdoktoranden durch Promotion), können durch das Bayerische Eliteförderungsgesetz gefördert werden.

Hierfür müssen sie von dem Hochschullehrer, der das wissenschaftliche Vorhaben betreut, vorgeschlagen werden. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Fachbereich ein strukturiertes Doktorandenausbildungsprogramm anbietet (mindestens Doktorandenkolloquien). Die Aufnahme in die Förderung erfolgt nach Bestehen eines Auswahlverfahrens.

Graduierte und Postgraduierte nehmen an Exzellenzprogrammen teil, in denen sie fachlich und persönlichkeitsbildend gefördert werden. Zusätzlich erhalten sie finanzielle Unterstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts, für erforderliche Reisekosten und sonstige Sachkosten.

Vorschläge müssen bis spätestens 8. Mai bei der Stipendienstelle eingereicht werden.
Weitere Informationen sowie die Antragsunterlagen hierzu sind in der Stipendienstelle erhältlich oder abrufbar unter:
<link>

www.uni-passau.de/604.html

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Hinweis an die Redaktionen: Rückfragen zu dieser Pressemitteilung richten Sie bitte an Karin Kellhammer (Stipendienstelle), oder an die Pressestelle der Universität Passau, Tel. 0851/509-1430.

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Rückfragen zu dieser Pressemitteilung richten Sie bitte an das Referat für Medienarbeit der Universität Passau.

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