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Informationen rund um die Studienbeiträge an der Uni Passau

Zahlungsmodalitäten, Beratung und Befreiung

| Lesedauer: 1 Min.

Im Juli hat der Senat der Universität die Satzung über die Festsetzung, Erhebung und Verwendung von Studienbeiträgen (Studienbeitragssatzung) verabschiedet. Demnach sind an der Universität Passau von den Studierenden ab dem Sommersemester 2007 pro Semester 500 Euro zu bezahlen. Fällig wird der Beitrag erstmals mit der Rückmeldung, für das Sommersemester 2007 also mit der Rückmeldung im Laufe des Wintersemesters 06/07. Diejenigen, die zum Sommersemester erstmals ein Studium aufnehmen, müssen den Beitrag mit dem Antrag auf Immatrikulation bezahlen. Die Universität Passau hat alle Informationen zu den Studienbeiträgen, der Satzung und zu Befreiungsmöglichkeiten auf einer Internetseite zusammengetragen:

www.uni-passau.de/semesterbeitraege.html

Ansprechpartner ist Detlef Houben, Tel. 0851/509-1120, E-Mail: detlef.houben@uni-passau.de.

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Rückfragen zu dieser Pressemitteilung richten Sie bitte an Detlef Houben, Tel. 0851/509-1120, E-Mail: detlef.houben@uni-passau.de, oder an die Pressestelle der Universität Passau, Tel. 0851/509-1430, E-Mail: pressestelle@uni-passau.de.

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