Der Forschungs- und Transferpool (FTP) der Universität Passau dient einer Anschub-, Eigenanteil- und Projektfinanzierung. Die Richtlinie hierfür steht im Universitätsnetz weiter unten zur Verfügung. Der FTP umfasst insgesamt drei Förderlinien: Projektierung, Eigenanteil und Projektförderung.
Bei Rückfragen sind Frau Dr. Theis und ihr Team gern zu erreichen. Als Erstkontakt zur Förderlinie Projektförderung steht Ihnen insbesondere Herr Bachor zur Verfügung.
Die Abteilung III – Forschungsservices ist zunächst über Ihre Antragstellung und das Vorhaben dahinter zu informieren. Der Antragsentwurf wird daraufhin formal geprüft und für eine Sitzung der Universitätsleitung vorgemerkt, sofern dies erforderlich ist. Sollten Sie einen Antrag auf Finanzierung des Eigenanteils der Universität an den Projektkosten stellen, reichen Sie diesen bitte rechtzeitig ein, damit eine Beschlussfassung sichergestellt ist, bevor Sie Ihren Fördermittelantrag extern einreichen.
Anträge in der Förderlinie Projektierung können jederzeit eingereicht werden. In der Förderlinie Eigenanteil muss Ihr Antrag entschieden sein, bevor Sie Ihren externen Fördermittelantrag einreichen.
Für die Förderlinie Projektförderung legt der Vizepräsident für Forschung die Bewerbungstermine semesterweise fest. Der jeweilige Call umfasst Informationen zum Antrags- und Auswahlverfahren, da dieses von den anderen Förderlinien abweicht.
Die Antragsstellung erfolgt mittels Formularen, die innerhalb des Universitätsnetzes bereitgestellt werden. Die Abteilung III – Forschungsservices stimmt diese gerne mit Ihnen ab und unterstützt Sie bei der ggf. erforderlichen Vorbereitung für die Sitzung der Universitätsleitung.
Den Antrag reichen Sie bitte in separaten Dateien per E-Mail an das Zentralpostfach der Abteilung ein. Wir bestätigen Ihnen den Eingang schriftlich und teilen Ihnen ggf. Rückfragen und Hinweise zum Verfahren mit.
Die Abteilung III – Forschungsservices leitet die folgenden Verfahrensschritte ein:
Die Prüfdauer beträgt mindestens fünfzehn Arbeitstage nach Eingang des Antrags einschließlich der Anlagen.
Der Vizepräsident für Forschung entscheidet über Förderungen bis zu einem Betrag von 25.000 Euro. Förderungen, die diesen Betrag übersteigen, sowie Anträge im Rahmen der Förderlinie Projektförderung werden hingegen von der Universitätsleitung entschieden. Die Anträge sind der Universitätsleitung mindestens acht Arbeitstage vor der Sitzung vorzulegen, in welcher sie über den Antrag entscheiden soll. In der Regel pausiert die Universitätsleitung während vorlesungsfreier Zeiten mit ihren Sitzungen. Die Terminierung des Auswahlverfahrens erfolgt in Rücksprache mit der Abteilung III – Forschungsservices, dem Präsidialstab sowie der Universitätsleitung.
Die Abteilung III – Forschungsservices informiert vorab per E-Mail über die Entscheidung. Im Bewilligungsfall fertigt die Abteilung VII – Finanzen ein Bewilligungsschreiben mit Details zu Kostenstelle und Verwendungsnachweis an. Ein Bewilligungsschreiben innerhalb der Förderlinie Eigenanteil wird jedoch erst versandt, nachdem die Förderentscheidung des Fördermittelgebers positiv ausgefallen ist und die Bewilligung angenommen wurde.
Eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums ist bei Zeiträumen bis zu zwölf Monaten nur mit Zustimmung der Abteilung III – Forschungsservices und bei Zeiträumen über zwölf Monaten mit Zustimmung des Vizepräsidenten für Forschung möglich. Das Vorgehen muss im Vorhinein mit der Bearbeiterin oder dem Bearbeiter des FTP- bzw. Fördermittelantrags abgestimmt werden. Die Beantragung erfolgt anschließend durch Begründung der Notwendigkeit formlos per E-Mail an Frau Dr. Theis sowie die Bearbeiterin oder den Bearbeiter.
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