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Aufgaben und Beschlussvorlagen für Gremien

Aufgaben

Das Team Gremien betreut verwaltungsseitig die zentralen Organe Universitätsleitung und Senat und begleitet die konstituierenden Sitzungen des Studierendenparlaments und des Mittelbaukonvents. Insbesondere übernehmen wir die Koordination der Sitzungen einschließlich der Vor- und Nachbereitung sowie die Protokollführung.

Bei Fragen zu den zentralen Gremien, zum Gremienlauf oder Verfahrensregelungen für Gremien im Allgemeinen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Darüber hinaus liegen die Durchführung der Hochschulwahlen in unserem Bereich. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Wahlamts der Uni Passau. Wir überwachen Fristen in Bezug auf Kommissionen, Beauftragte, zentrale Einrichtungen und Institute und erstellen den Organisationsbescheid.

Die Besetzung der zentralen Organe, die Amtszeiten und den Terminplan sowie eine Übersicht über die Interessensvertretungen, Beauftragten, Arbeitskreise, Kommissionen und Gremien der Universität finden Sie auf der Seite Leitung und Gremien.

In Angelegenheiten der erweiterten Universitätsleitung wenden Sie sich bitte an Dr. Micha Schröter via erweiterte.unileitung@uni-passau.de oder unter den oben angegebenen Kontaktdaten an Dr. Micha Schröter.

Bitte wenden Sie sich in Angelegenheiten der Universitätsleitung via unileitung@uni-passau.de oder unter den oben angegebenen Kontaktdaten an Patrick Buchner.

Bitte wenden Sie sich in Angelegenheiten des Senats sowie des Universitätsrates via senat@uni-passau.de, unirat@uni-passau.de oder unter den oben angegebenen Kontaktdaten an Dr. Birgit Röder.

Beschluss­vorlagen für die Universitäts­leitung

Beschlussvorlage für die Sitzungen der UL mit Erklärungen.

Anlagen

Alle Anlagen zu den Beschlussvorlagen sowie Informationen zum Ablauf von Berufungsverfahren erhalten Sie unter Personal von A - Z - Berufungsverfahren.

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen für die Beantragung bzw. Verlängerung einer Mitgliedschaft beim Team Gremien ein:

Beschlussvorlage:

Antrag des zuständigen Lehrstuhls:

Sollte die zu affiliierende Person keine Staatsangehörigkeit eines Landes innerhalb der EU besitzen, hat eine exportkontrollrechtliche Prüfung zu erfolgen. Senden Sie in diesem Fall den von der Exportkontrollstelle zur Verfügung gestellten Fragebogen an exportkontrolle@uni-passau.de zur Prüfung. Auf den Seiten der Exportkontrollstelle finden Sie auch eine Handreichung zum Prozess.

Wird in der Beschlussvorlage kein anderes Datum genannt, ist die Verleihung der Mitgliedschaft an der Universität ab dem Tag wirksam, an dem sie beschlossen wurde. Wird eine Verlängerung beantragt, nennen Sie bitte in der Beschlussvorlage das Datum, ab wann die Verlängerung greifen soll.

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